Wie gehe ich beim Exschutz vor? Gibt es Hilfe?

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  • Hallo Sifas,


    zur Situation: Raumgröße ca.9m x 3,5m; Raum mit flächendeckender Brandmeldeanlage ausgestattet; zwei Eingänge/ Ausgänge, jeweils auf der Breitseite; der Raum ist innenliegend
    Nutzer: Therapeuten (Fachkundige Personen)
    Ausstattungsgegenstände: stationäre Holzbearbeitungsmaschinen (Kreissäge, Fräse, Bandsäge) die verbunden sind mit einer zentralen Späneabsauganlage, die Absauganlage hat eine integrierte Funkenlöschanlage mit Alarmmeldung zu 1. optisch in den angrenzenden Räumen, 2.eine Weiterschaltung über die BMA direkt zur Feuerwehr. ausserdem steht im Raum ein Sichergeitsschrank für Lacke/ Lösemittel
    Der Raum ist an eine für mehrer Stockwerke zuständige Lüftungsanlage (Zu- und Abluft) angeschlossen.
    Die Raumnutzung: der Raum dient als kleines Holzlager; Lager für Maschienenzubehör (Ersatzteile ect.), Therapeuten sägen, fräsen ect. an den Maschinen verschiedene Holzformen für Übungen die in der Arbeitstherapie später in anderen Räumlichkeiten weiter von Hand bearbeitet werden. Die Maschinennutzungszeit pro Woche ca. 5 Std.
    Der Raum sollte möglichst so weiterbetrieben werden können,
    nun zu meiner Frage, ist hier eine Betrachtung auf Ex- Schutz grundsätzlich empfehlenswert/ notwendig?
    Externe Beratung? (ungern)
    gibt es eindeutige/plausible Erklärungen?


    Vielen Dank |?

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  • Hallo 19sifa17


    hier gibt es Expertenwissen zum Thema Ex-Schutz
    BGRCI EX Schutz Expertenwissen
    BGRCI EX-Schutz Info


    BGHM EX-Schutz


    Ich hoffe es ist etwas dabei, was für dich brauchbar ist.
    Weiteres im Internet.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • fixed your post ;)



    nun zu meiner Frage, ist hier eine Betrachtung auf Ex- Schutz grundsätzlich empfehlenswert/ notwendig?
    Externe Beratung? (ungern)
    gibt es eindeutige/plausible Erklärungen?

    Da dort anscheinend auch Lacke und Lösemittel gelagert und vermutlich auch verarbeitet werden ist eine Betrachtung auf Ex-Schutz notwendig. Ob dort Brandmeldeanlage, Absauganlagen usw.bereits verbaut sind spielt dabei im ersten Schritt keine Rolle!
    Was spricht gegen eine Beratung durch einen externen Fachmann, wenn man selber keine Ahnung hat?
    Eindeutige Erklärungen gibt es, aber die Fragestellung überschreitet leider die Möglichkeiten eines Forums.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ist hier eine Betrachtung auf Ex- Schutz grundsätzlich empfehlenswert/ notwendig?

    Ich würde dies in Betracht ziehen, Holzstäube sind unter bestimmten Bedingungen staubexplosionsfähig. Du anscheinend auch, bist aber nicht so fachkundig auf dem Gebiet (ich auch nicht, was Stäube angeht). => externe Hilfe notwendig.

    Externe Beratung? (ungern)

    Kann mir schon denken warum, soll nichts kosten.
    Zunächst würde ich Kontakt mit der BG/Unfallkasse aufnehmen. Deren Auftrag ist ja auch entsprechende Beratung und möglicherweise ist denen ja ein ähnlicher Betrieb bekannt, sowie die dort getroffenen Maßnahmen. Relevant bei der Staubexplosionsfähigkeit von Stoffen ist ja deren Partikelgröße, diese sollte somit bestimmt werden, was der Messdienst der BG möglicherweise machen kann, sofern nicht schon entsprechende vergleichbare Erfahrungen vorhanden sind. Bei Kreissäge, Fräse und Bandsäge gehe ich tendenziell von eher groben Partikeln aus. Schleifmaschinen wären da bestimmt kritischer. Näheres dürfte aber der externe Berater dazu sagen können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    durch Zufall war ist letzte Woche bei der BGHM zum Thema Brand- und Ex-Gefährdung bei der BGHM. :D


    Hier noch ein paar Schriften (Auswahl) zu dem Thema:


    TRBS 2152 und ff.
    TRGS 727


    DGUV Information 209-044
    DGUV Information 209-045


    Die Beurteilung einer Ex-Gefahr und den entsprechen Maßnahmen erfordert zudem Kenntnisse zu physikalischen Größen und wie diese gemeint sind und und und. Daher wenn man sich unsicher ist und es keine fundierte Schrift von der BG/UK gibt um es zu bearbeiten, sollte man sich dringend externen Rat einholen.


    Gibt es eine Aussage im Brandschutzkonzept dazu? Weil die Absaugung mit Feuerlöschanlage ist ja bereits eine Maßnahme.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Hallo 19Sifa17


    schau mal hier bei KomNet. Finde ich sehr gut beschrieben


    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4779


    Nach Deiner Beschreibung zu urteilen sind auf den ersten Blick bereits technische Maßnahmen vorhanden.
    Ist aber ohne konkrete Unterlagen aus der Ferne nicht fachgerecht zu beurteilen. Ich würde mir bei entsprechender Unsicherheit und vor allem wenn Du noch keine Erfahrung zur Erstellung eines Ex-Schutzdokumentes hast auch externe Unterstützung holen.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo 19Sifa17

    ich darf Externe damit beauftragen

    :thumbup: dann dabei darauf achten dass es auch fachlich qualifizierte Anbieter sind. Ich würde verschiedene Anbieter kontaktieren und ein Angebot erstellen lassen. Auch hier im Forum gibt es Kolleginnen/Kollegen die die Leistung anbieten. Vielleicht passt das auch für Dich.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • DANKE, ich ging genau so voran |? d.h. Angebote liegen z.Z. vor ist aber noch nicht beauftragt.
    ich bin ebenfalls aus BW, gibt es noch einen guten Tipp zur Fa. oder sifa Kollegen?


    Gruß

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