G24 vor erster Arbeitsaufnahme ?

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  • Schönen guten Morgen zusammen,


    könnt ihr mir sagen ob ein neuer Mitarbeiter,der an seinem neuen Arbeitsplatz unter Feuchtarbeit,Einmalhandschuhe mehr als 4 Stunden tragen, arbeiten muß,
    vor der ersten Schicht zur Vorsorgeuntersuchung G 24 muß bzw. wir ihm diese anbieten müssen und nicht erst beim nächsten Zyklus der "alten" Mitarbeiter was u.U erst mehrere Monate später ist?



    Gruß


    Stephan

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  • Hallo Reinhard,


    alleine aus diesem Aspekt macht es schon Sinn !
    Da gebe ich dir Recht.


    Ich kenne es bisher eigentlich auch nur so dass man vor Abreitsaufnahme prüfen läst ob der Mitarbeiter nicht nur ausbildungstechnisch sondern auch körperlich geeignet ist wenn es zum Beispiel in der Pharmabranche um Hautkrankheiten und Hygiene geht.
    Aber ich bin mir nicht sicher ob es eine Bedingung ist zur Arbeitzsaufnahme generell wenn Arbeiten zu erwarten sind für die es eine "G" gibt.
    Da man die Vorsorgeuntersuchung aber nur anbieten muß dürfte dies ja eiegntlich nicht der Fall sein.
    Aber ich weiß es eben nicht .


    Gruß Stephan

  • Moin,


    AUA ;(


    Warum meinen SiFas manchmal, dass sie für alles zuständig sind und alles lösen müssen, auch wenn ihnen die Kompetenz in diesen Bereichen fehlt? Das ist ein ganz klarer Job für Euren Betriebsarzt. Ansonsten lohnt sich ein Blick in die ArbMedVV.



    Ist Dir Begriff Pflichtvorsorge schon mal untergekommen?



    §4 ArbMedVV


    Pflichtvorsorge


    (1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.
    (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.


    ArbmedVV (Pflichtvorsorge)
    Teil 1 (1) Nr. 2 a) Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen "Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag"


    Nicht falsch verstehen, aber ich würde Dir dringend empfehlen, mit dem Betriebsarzt Kontakt aufzunehmen, dem sollte diese Fragestellung nur ein müdes Lächeln abringen, während Dir auf diesem Gebiet leider die absoluten Basics fehlen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Bitte nicht durcheinanderwerfen.


    Einstellungsuntersuchungen sind Arbeitsrecht. Nix für SiFas.


    Vorsorge ist Gesundheits- und Arbeitsschutz. Für SiFas aber noch mehr für die Betriebsärzte.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Stefan,


    nimm für diesen Themenbereich auf alle Fälle den Betriebsarzt mit ins Boot. Nicht umsonst unterscheiden sich die Ausbildungs-/Studieninhalte der beiden Berufszweige. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,


    ich habe ihn bereits angeschrieben, da es ein externer BA ist, mit den Fragen :
    - müssen wir ?
    - warum bisher nicht ?
    - wie machen wir es in Zukunft ?


    Mal sehen was er antwortet .


    Gruß


    Stephan

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  • Moin,


    prima.


    Letztlich: Der Unternehmer ist für seine "Schäfchen" verantwortlich!!!


    In der Regel wird es doch so sein, dass die Personalabteilung alles in die Wege leitet und die Institution Sifa, Betriebsarzt, und auch den BR (!) mit ins Boot nimmt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Stephan,


    er sollte antworten:


    a) JA
    b) Weil der externe Betriebsarzt nicht der Arbeitgeber ist, der die Verantwortung zur Umsetzung trägt
    c) Besser und rechtskonform


    Ich bin zwar kein Betriebsarzt, aber es würde mich wundern, wenn die Antworten anders lauten würden.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich kann auch nicht sagen wie der Vertrag aussieht mit dem externen BA.
    Denn bisher wurden alle Fragen gerne bis zur nächsten ASA Sitzung aufeghoben da er für diesen Besuch ja eh bezahlt wird.
    Ich kann nicht sagen in wie weit ein externe BA nur das macht wofür er angefordert und auch bezahlt wird.
    Hat er nicht den Auftrag sich um die Vorsorgeuntersuchungen zu kümmern sondern nur 1 mal im Jahr nen Sehtest zu machen weil irgend jemand ja mal davon gehört hat dass es sowas gibt für Bildschirmarbeitsplätze, dann wird er auch nicht mehr machen.


    Es sei denn, er ist ein guter Geschäftsmann der Defizite bei den Kunden erkennt und Einnahmepotenzial für sich entdeckt.


    Es bleibt spannend !


    Gruß


    Stephan

  • Hallo Stephan,
    tue Dir selbst den gefallen und gewöhne Dir die G-Untersuchungen gleich wieder ab. Das ist Schnee von gestern ! Eine G24-Untersuchung ist so gesehen nie mehr erforderlich.
    Sehr wohl aber eine ArbMedVV Vorsorge bei "Hautbelastung/Feuchtarbeit", ab 4 h tgl. wäre das eine Pflichtvorsorge (Achtung: Pflicht ist nur der Beratungsteil ... der widerwillige Mitarbeiter kann die Hände theoretisch in den Hosentaschen behalten), zu erledigen theoretisch vor Aufnahme der Tätigkeit (in der Praxis meist kurz danach)

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