Erste Hilfe Kasten

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  • Hallo Zusammen,


    Kann mir jemand sagen wie der Inhalt eines Betriebsverbandkasten auszusehen hat?


    Bei uns sind viele Salben und Cremes drin, genauso wie Verbandszeug und Binden.


    Was braucht man und was eher nicht.


    Wir sind ein Metall verarbeitender Betrieb.


    Vielen Dank


    Gruß Andreas

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  • Welchen Verbandkasten Du brauchst steht in der ASR. Spätestens über die genannte DIN bekommst Du die Bestückung.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo,
    seid bitte mit der Lagerung von Salben, Cremes und Medikamenten vorsichtig. Es geht da nicht nur um die Haltbarkeit nach Anbruch und Lagerung. Auch "nur" apothekenpflichtige Medikamente fallen unter die Thematik, dass die Verabreichung von Medikamenten nur ärztlich erfolgen soll.
    Selbst im Rettungsdienst ist die Verabreichung von Medikamenten durch Nichtmediziner nicht erlaubt, bzw. muss von verantwortlicher ärztlicher Seite freigegeben werden.
    Aus solchen Gründen halten wir unsere Verbandkästen arzneimittelfrei.
    Gruß

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  • .........genau.


    Ersthelfer sind keine Ärzte und können über Wechselwirkungen nichts sagen.


    Fakt: Der Verbandkasten enthält Dinge zur ersten Hilfe, zur Wundabdeckung!!!


    Er kann sicherlich ergänzt werden durch zusätzliches Pflaster.


    Alles andere ist ein -Go.


    (Ich habe das ganze Zeugs, wie Schmerzmittel, Salbe und Co., bereits verbannt. War eine ellenlange Diskussion.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Die haben darin nichts zu suchen.

    Besser häte ich es nicht schreiben können.


    In die Verbandkästen gehören alle Inhalte der Liste. Maximal ergänzt noch durch eine kleine Desinfektionsmittel (hat bei uns der BA vorgegeben).
    Nicht mehr. Nicht weniger.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hi...


    ergänzend: sinnigerweise wurden inzwischen tatsächlich auch Kühlkompressen ("Knick-Kühllkompressen") mit in die anzuwendende DIN aufgenommen und finden sich damit auch in neueren Verbandkästen wieder.
    Die sind schon bei fiesen Insektenstichen und Prellungen zum Einsatz gekommen und für "gut"befunden worden...


    Zum Thema Medikamente: da kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen: haben im betrieblichen Erste - Hilfe - Kasten rein gar nichts zu suchen.
    Als ich den Betrieb zur Betreuung übernommen habe, lag noch überall Brandsalbe herum. Die habe ich auch erst mal entfernen lassen und den Einkauf darauf hingewiesen, dass wir den Beschäftigten keine Medikamente verabreichen dürfen.
    Letztlich wissen wir auch nicht, wer wogegen allergisch ist und Medikamentenabgabe muss durch entsprechende Fachleute erfolgen. Punkt!

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo,
    erstmal ein großes danke für die ganzen Antworten.
    Vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen das ich als Nachwuchs SiFa diesen Posten auch erst seid ca. 5 Monaten übernommen habe. Und nun eines nach dem anderen Aufarbeite und mich so noch nicht überall auskenne.
    Mir ist bekannt gewesen das unser BA die Kopfschmerztabletten aus dem Erste Hilfe Kasten verbannt hat. Nun sind da halt noch angebrochene/geschlossene Wund und Heilsalben und Schmerzgele, Brandsalb drin.
    Das ich mit dem Zeug vorsichtig sein muss ist mir bekannt, sowas hat man nunmal Zuhause auch wenn mal die Kinder mit der Nase bremsen. Dass das ganze im Betrieb anders geregelt wird war mir auch klar, wie gesagt bin mit meiner Ausbildung erst fertig geworden und vorhanden war halt so gut wie gar nichts und bin nun dran eins nach dem anderen aufzuarbeiten.
    Hier geht es momentan darum wegen nachbestellen und so. Aus dem Grund die Frage was da alles drin zu sein hat.
    Nun weis ich ja wo ich schauen kann und was da drin zu sein hat und was nicht und auch wo ich das finde was rein muss laut DIN.
    Bedanke mich bei allen die mir FEEDBACK gegeben haben.
    Gruß Andreas

  • Wenn man die Problematik von Medikamenten und Salben nicht auf den Verbandkasten beschränkt, stellt sich die Frage, ob überhaupt Medikament und Salben (freizugänglich) in einem Betrieb vorkommen dürfen.
    Aus meiner Sicht: "es kommt darauf an."


    In allen meiner Betriebe, die mit Flusssäure hantieren, gibt es Calciumgluconat-Gel.
    Das ist mit Betriebsmedizinern und BG abgesprochen.


    (wird bei Frank_Fasibe ähnlich sein :whistling: )

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • In allen meiner Betriebe, die mit Flusssäure hantieren, gibt es Calciumgluconat-Gel.

    Wobei dies für mich spontan die einzige Situation ist, die mir einfällt, bei der eine entsprechende Vorhaltung sinnvoll ist. Zumal Calciumgluconat Gel nicht unbedingt zum Standardrepertoire einer Apotheke gehört und man ja auch nicht einen halben Tag darauf warten kann. Bei einer Wund- und Heilsalbe oder auch Brandsalbe sieht das ganz anders aus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,


    im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist festzulegen, ob im Hinblick auf die betriebsspezifischen Gefahren (z.B. gefährliche chemische Stoffe, hier ist die Flusssäure tatsächlich der Klassiker, aber auch im Hinblick auf atomare oder biologische Gefahren) Arzneimittel als Erste-Hilfe-Material erforderlich sind. Bei Gifttieren kann z.B. die Vorhaltung von Antidoten erforderlich sein (z.B. weil diese sonst entweder nicht zeitnah genug oder unter Umständen gar nicht zur Verfügung stünden).


    Wichtig ist: Medizinische Geräte und Medikamente sind nur auf Entscheidung des Betriebsarztes hin vorzuhalten. Mit dem Betriebsarzt sind, ggf. in Abstimmung mit dem Träger des Rettungsdienstes, auch die Rahmenbedingungen festzulegen, unter denen Medikamente einem Verletzten verabreicht werden (z.B. durch den Verletzten selbst, durch speziell geschulte Ersthelfer oder durch Rettungsdienst oder nur durch Arzt / Notarzt).
    Grundsätzlich gilt: Medikamente, z.B. Schmerztabletten, die nicht für die Erste Hilfe-Leistungen notwendig sind (dazu zähle ich für mich auch Medikamente, die der Rettungsdienst bei Bedarf mitbringt oder die sich der Betroffene bei Bedarf selbst vom Arzt oder aus der Apotheke holen kann), gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in die Verbandkästen. Es ist nicht Aufgabe des Betriebes und somit auch nicht Aufgabe des Ersthelfers Mittelchen wie Kopfschmerztabletten vorzuhalten und auszugeben.
    Brandsalben werden meiner bisherigen Erfahrung nach von vielen Betriebsärzten als sinnvoll oder für die Erste Hilfe notwendig erachtet (kenne viele Betriebe, in denen solche Salben mit vorgehalten werden) und wenn der Betriebsarzt bei der ASA-Sitzung die Vorhaltung der Salbe empfiehlt oder gar fordert, dann ist das für mich in Ordnung (dafür habe ich den Betriebsarzt und ich werde mich als Sifa sicher nicht in diese Diskussion einmischen, auch wenn ich persönlich eine andere Meinung dazu habe).


    PS: Zu den betriebsspezifischen Gefahren können auch Auslandsaufenthalte zählen, die je nach Zielland das Mitführen bestimmter Medikamente für die Erste Hilfe erforderlich machen. Wobei hier auch "normale" Medikamente in der Reiseapotheke landen können, die innerbetrieblich sicher nicht vorgehalten werden müssen (z.B. Schmerztabletten, Mittel gegen Durchfall).


    PPS: Ich nutze bei Recherchen im Bereich Erste Hilfe das Angebot des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV. Dort gibt's z.B. auch die Auflistung der aktuellen Inhalte der Verbandkästen.


    schöne Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von MrH ()

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  • Bzgl. der Vorhaltung von Medikamenten im Betrieb ist unabhängig von den hier bereits geäußerten Bedenken folgendes zu beachten:


    Das sog. Dispensierrecht apothekenpflichtiger Medikamente für Menschen liegt in Deutschland ausschließlich bei den Apothekern. Selbst als Arzt darf ich Medikamente nur anwenden aber nicht dispensieren, d.h. ich darf dem Mitarbeiter die Kopfschmerztablette auf die Zunge legen aber ich - zumindest theoretisch - keine Tablette für später mitgeben.


    Unkritisch ist das Thema "Medikamente im Betrieb" bei nicht apothekenpfl. Präparaten, eine Brandsalbe von Rossmann&Co im Verbandskasten ist also unkritisch.

  • Unkritisch ist das Thema "Medikamente im Betrieb" bei nicht apothekenpfl. Präparaten, eine Brandsalbe von Rossmann&Co im Verbandskasten ist also unkritisch.

    Das sehe ich ein wenig anders, denn die Verabreichung der Brandsalbe wäre für mich eine Heilbehandlung. Wer darf diese durchführen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das sehe ich ein wenig anders, denn die Verabreichung der Brandsalbe wäre für mich eine Heilbehandlung. Wer darf diese durchführen?

    Das sehe ich nicht so. Das Auftragen einer Brandsalbe würde ich als Maßnahme der "Ersten Hilfe" einordnen. Sonst wäre auch das Aufkleben eines Pflasters oder die Wunddesinfektion ebenfalls eine "Heilbehandlung". Hinzu kommt: In den meisten Fällen dürfte eine Selbstbehandlung durch den Verletzen erfolgen, ggf. mit Assistenz des Ersthelfers (z.B. bei schlecht erreichbaren Körperregionen).


    Hinzu kommt, dass die Wirksamkeit der sog "freiverkäuflichen Arzneimittel" i.d.R. gering ist (darf im Supermarkt an Kinder verkauft werden). Ketzerisch könnte man sagen: Alles was sich mit "freiverkäuflichen Arzneimitteln" behandeln kann, hätte vermutlich auch noch Zeit bis zum Feierabend gehabt.


    Ein gewisses juristisches Restrisiko sehe ich bei der Gewährleistung der Produktqualität. Wenn eine freiverkäufliche Salbe/Creme im Betrieb vorgehalten wird, sollte aus meiner Sicht sichergestellt werden, dass diese nicht abgelaufen/verkeimt/biologisch kontaminiert ist. In der Praxis kann man das nur umsetzen, indem ausschließlich Mini-Tuben zum Einmalgebrauch verwendet werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Doctor No ()

  • Das Auftragen einer Brandsalbe würde ich als Maßnahme der "Ersten Hilfe" einordnen. Sonst wäre auch das Aufkleben eines Pflasters oder die Wunddesinfektion ebenfalls eine "Heilbehandlung". Hinzu kommt: In den meisten Fällen dürfte eine Selbstbehandlung durch den Verletzen erfolgen, ggf. mit Assistenz des Ersthelfers (z.B. bei schlecht erreichbaren Körperregionen).

    Für mich ist die Brandsalbe schon eine Heilbehandlung. Als Erste Hilfe wird hier die Kühlung angesehen und evt. noch der sterile Verband. Der Rest ist dann Aufgabe eines Mediziners. Wunddesinfektion ist in der Regel auch nicht Aufgabe des Ersthelfers. Wenn ein Verletzter eine Selbstbehandlung durchführt ist dies auch schon nicht mehr im Bereich der Ersten Hilfe zu sehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo beisammen das Thema ist bei Medikamenten Salben etc. folgendes.


    Kann bei Verabreichung durch den Ersthelfer das notwendige Fachwissen und Patientenwissen sichergestellt werden?


    Wenn durch Verabreichung von Medikamenten evtl. eine allergische Reaktion erfolgt und der Patient hierdurch in eine lebensbedrohliche Situation kommt ist das höchst problematisch(Paracetamol oder Aspirinallergie z.B.)


    Worüber man streiten kann ob man ein sog. Zahnretterset hinzufügt(je nach Gewerk), Desinfektion macht oftmals gar keinen Sinn und ist nach Anbruch ja nur begrenzt haltbar.


    Ich sehe es ebenfalls wie viele hier:


    Standard Bestückung und evtl. bei Mitarbeitern mit mehr Fachkompetenz (Rettungssanitäter etc.) weiterführendes Material bereitstellen.


    Ich habe bei mir einen Notfallrucksack, der mit Desi, Pulsoxi, Blutzuckermessgerät usw. bestückt ist aber wie schon gesagt setzt das Fachwissen im Umgang voraus.


    Gruß Michael

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Hallo,


    bitte beachten:
    Der normale Ersthelfer hat keine medizinische Ausbildung (abgesehen von seinem Part). Darauf sollten sich die Mittelchen dann auch beschränken.


    Erste Hilfe: Ja. Für alles andere geht der Gang zum Spezialisten vor!

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    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wenn durch Verabreichung von Medikamenten evtl. eine allergische Reaktion erfolgt und der Patient hierdurch in eine lebensbedrohliche Situation kommt ist das höchst problematisch(Paracetamol oder Aspirinallergie z.B.)

    Ich sprach deshalb ja auch nur von freiverkäuflichen Präparaten - Paracetamol und Aspirin sind nicht freiverkäuflich sondern apothekenpflichtig und dürfen deshalb ohnehin nur von Apothekern vorgehalten und ausgegeben werden (der Betriebsarzt dürfte die Medikamente nicht ausgeben, jedoch direkt am Patienten anwenden). Viele der freiverkäuflichen Produkte sind formal gar keine Heilmittel (Meerwassernasenspray usw.).


    Natürlich können theoretisch auch von freiverkäuflichen Salben allergische Reaktionen hervorgerufen werden, das ist richtig. Das gilt allerdings auch für Hautschutz- und Hautpflegepräparate, kann man ebenfalls allergisch drauf reagieren.


    Kleiner pragmatischer Kompromissvorschlag mit Augenzwinkern: Nehmt die Salbe aus dem Erste Hilfe Kasten raus und verkauft/verschenkt Sie im Werkskiosk/Kantine neben den Schokoriegeln ... dass wäre juristisch dann ganz sauber ;)