Bestandsschutz Bau

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo liebe Sifa-Gemeinde, :)

    ich habe eine Frage:
    Bekannte von mir betreiben ein kleines Hotel. Vor kurzer Zeit kamen sie auf mich zu und schilderten mir, dass bei ihnen im Hotel eine Brandsicherheitsschau stattgefunden hat. Teilnehmer: 3 Mitarbeiter der Behörde und meine Bekannten.
    Nun wurde ihnen ein Anhörungsbogen übersendet, welcher in kurzfristige und Sofortmaßnahmen eingeteilt wurde. Problem an der Sache ist, dass es möglicherweise zu erheblichen Umbaumaßnahmen kommen könnte, welche auch das Aus für das Unternehmen bedeuten würden.

    Als das Hotel übernommen wurde (Kauf), hat der Vorbesitzer bereits Auflagen durch das Bau-OA bekommen, diese allerdings nicht meinen Bekannten mitgeteilt - das ist nun 9 Jahre her. Die Behörde hat hier allerdings auch keine weiteren (Nach-)Kontrollen durchgeführt, sodass es erst jetzt nach neun Jahren bekannt wurde.

    Unter anderen geht es bei dem (möglichen) Umbau um die Vergrößerung von Fenstern als Fluchtweg.
    Mein Frage diesbezüglich:
    Das Haus wurde um 1995 gebaut und da hat doch irgendwann mal eine Behörde dem Bau zugesprochen - sprich genehmigt. Der Zweck des Hauses war schon immer ein Hotel. Und heute nach neun Jahren fällt denen ein, dass die Fenster zu klein sind. (Die Auflagen waren nicht die Änderung der Fenster, sondern andere...)

    Im übrigen ist meine eigene Einschätzung, dass die Fenster groß genug sind, um diese als Fluchtweg zu nutzen. Sie sind eben nur kleiner als der Gesetzestext es verlangt...Ich dachte in solchen Fällen greift der Bestandsschutz, außer es ist wäre so erheblich, dass die Mängel unbedingt behoben werden müssten. Aber wie gesagt...da passen sogar XXXL-Menschen durch... :S

    Hat hier jemand Erfahrung auf diesem Gebiet und könnte hier behilflich sein? ?(

    Ich danke schon jetzt für Eure Antworten!

    VG Stefan 8)

  • ANZEIGE
  • ist meine eigene Einschätzung, dass die Fenster groß genug sind

    Die Behörde sieht das aber nicht so.

    Sie sind eben nur kleiner als der Gesetzestext es verlangt...

    Somit hält sich die Behörde an den Gesetzestext als Maß der Dinge.

    Ich dachte in solchen Fällen greift der Bestandsschutz

    Bei sicherheitsrelevanten Dingen gibt es in der Regel keinen Bestandsschutz.
    In wie weit der Verkäufer des Hotels durch sein Verschweigen möglicherweise in Haftung genommen werden kann, würde ich mit einem Anwalt abklären.
    Was die eingeforderten Umbaumaßnahmen angeht, könnte ich mir vorstellen, dass man in Zusammenarbeit mit der Behörde einen tragbaren Kompromiss finden kann

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Somit hält sich die Behörde an den Gesetzestext als Maß der Dinge.

    Das ist schon richtig und natürlich muss man einen Grenzwert definieren, aber wir reden hier um wenige cm... nicht um 20 oder 30cm. Und wie gesagt hier hängt eine Existenz dran und Arbeitsplätze! Wo ist da der Kompromiss??

  • Hat hier jemand Erfahrung auf diesem Gebiet und könnte hier behilflich sein?

    Moin Stefan,

    ja habe ich. Auf dem Bescheid steht das Wort Rechtsbehelfsbelehrung. In dem Text der danach kommt steht alles drin, was Du wissen musst. Deine Einschätzung ist in diesem Fall leider absolut irrelevant. Es liegt eine Verfügung/Bescheid auf dem Tisch und auf den müssen Deine Bekannten reagieren, ansonsten wird er rechtswirksam, und dann gibt es nichts mehr zu diskutieren.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    ich würde hier nicht direkt auf eine Konfrontation zusteuern.

    Die Behörde sitzt am längeren Hebel. Punkt, da die Gesetzeslage/Verordnungslage irgendwie klar ist.
    Jetzt ist es natürlich blöd. Alles kostet. Sicherlich hat das auch einen Sinn.

    Ich würde den Dialog suchen. Beide Seiten (Hotel und Behörde) sollten sich zusammensetzen und gemeinsam eine vernünftige Lösung suchen. Oft gibt es Ermessensspielraum.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Hi,

    übliches Vorgehen in so einem Fall: Wenn der Betreiber sich in der Materie (hier der Brandschutz) nicht auskennt, sucht er sich schnellstens Fachleute (in diesem Fall üblicherweise einen Brandschutzfachplaner) aus dem Bereich, in dem die Behörde Mängel gefunden und einen Bescheid geschrieben hat. Der Fachmann oder die Fachfrau prüft den Sachverhalt und setzt sich anschließend mit der Behörde in Verbindung, um Kompromisse zu finden, wo es möglich bzw. vertretbar ist (gibt auch Beanstandungen, die ohne Diskussion zu beheben sind).
    Ein reiner Dialog Betreiber - Behörde geht meiner bisherigen Erfahrung nach oftmals schief, weil eine vernünftige Diskussion mangels Basiswissen (und immer öfter auch mangels Einsicht) auf Betreiberseite nicht möglich ist. Eine vernünftige sachliche Diskussion eines Sachverhalts bedarf immer einer vernünftigen Grundlage. Und wenn sich Fachleute und Behördenvertreter aus vorherigen Fällen / Projekten kennen, erleichtert dies die Angelegenheit oftmals ungemein ;) .

    schöne Grüße

  • ich würde hier nicht direkt auf eine Konfrontation zusteuern.

    Wenn Du keinen Widerspruch einlegst, wird der Bescheid rechtswirksam, und dann ist jeder Dialog obsolet. Den Widerspruch kann man immer noch zurückziehen. Parallel dazu natürlich mit der Behörde reden - logisch.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    Hat hier jemand Erfahrung auf diesem Gebiet und könnte hier behilflich sein? ?(

    dafür ist es jetzt zu spät.
    Sie müssen jetzt Rechtsmittel einlegen, am besten nehmen Sie sich dafür
    einen Fachanwalt für Baurecht. Zudem sollten Sie einen örtlichen Brandschutz-
    sachverständigen beauftragen, dieser sollte die Niederschrift prüfen.
    Vielleicht gibt es hier Fehler oder der Brandschutzsachverständige kann
    Lösungen aufzeigen, die für beide Seiten akzeptabel sind.

    A und O ist jetzt aber die Wahrung der Frist zur Einlegung der Rechtsmittel.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010