Gefahrstoffe - was wird für die Lagerung benötigt

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  • Hallo zusammen,


    ich habe folgende Stoffe in einer Werkstatt, bisher in einem einfachen Stahlschrank gelagert.


    Jetzt stehe ich gerade total auf dem Schlauch, ich weiß nämlich nicht, wie ich jetzt herausfinde, wie diese Stoffe vernünftig gelagert werden müssen. Alles in original Behältern.
    Gefahrstoffe sind nicht meine Stärke und ich finde dieses Thema äußerst komplex.


    Muscasol 2l
    Aceton 1l
    Ethanol 1l
    Isopropanol 1l
    N-Butanol 1l


    Ich habe im Forum gesucht und nichts passendes gefunden.


    Ich freue mich über dienliche Hinweise. Danke und Gruß


    Argus

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  • Moin Argus,


    wenn Du die Schlagworte "Gefahrstofflagerung" bzw. "Lagerung" in die Suchfunktion wirfst. Bekommst Du eine Menge zu lesen, das Dir weiterhilft. :)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Argus,


    • Sicherheitsdatenblätter (SDB) beschaffen
    • TRGS 510 Lesen
    • Zusammenlagerungsverbote herausfinden (Lagerklasse in SDB Abschnitt 7)
    • Stoffe entsprechend den Anforderungen bewerten (in diesem Fall wahrscheinlich brennbare Flüssigkeiten)
    • ein zwangsbelüfteter, abschließbarer Schrank, mit ExSchutz und allem drum und dran, wäre natürlich die beste und tollste UND TEUERSTE Lösung, ich denke aber ,nach Ferndiagnose, dass bei insgesamt 6 Litern ein abschließbarer, belüfteter (Löcher) Stahlschrank, ausreichend ist. In der Gefährdungsbeurteilung wird das entsprechend bewertet, und als Maßnahme festgelegt, dass die Gebinde immer geschlossen im Schrank stehen müssen, dann kann die Entwicklung einer Ex-Atmosphäre auch als unwahrscheinlich begründet werden.

    Grüße
    Daniel

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic


    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Sicherheitsdatenblätter (SDB) beschaffen


    TRGS 510 Lesen


    Zusammenlagerungsverbote herausfinden (Lagerklasse in SDB Abschnitt 7)

    Ist als Reihenfolge schon mal nicht schlecht, wobei vor dem Zusammenlagerungsverbot nach Abschnitt 7 zuerst einmal die Tabelle 1 studiert werden sollte. Viele beachten diese nicht und ergreifen dann nicht vorgeschriebene Maßnahmen.
    Aus dem Bauch heraus würde ich dazu tentieren, das Mucasol als metallkorrosiven Stoff aus dem Schrank heraus zu nehmen. Der Rest dürfte im Schrank verbleiben, es ist auch eine Menge, die unter den Mengen nach Tabelle 1 liegt, somit kein spezielles Lager notwendig. Möchte man das Mucasol mit im Schrank lassen, damit alle Gefahrstoffe zusammen stehen, würde ich es in eine Kunststoffwanne stellen, so dass evt. ablaufende Tropfen nicht mit dem Metall des Schrankes in Kontakt kommen.
    Jetzt aber noch die Werkstatt näher betrachtet. Was ist das für eine Werkstatt? Sind da häufiger potentielle Zündquellen vorhanden? Dann muss man dies berücksichtigen. Ist dann Thema der Gefährdungsbeurteilung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vielen Dank schon mal.


    @Dan_Hart ""Stoffe entsprechend den Anforderungen bewerten (in diesem Fall wahrscheinlich brennbare Flüssigkeiten)" - was meinst Du damit genau?



    Letztendlich wird es ja in der Gefährdungsbeurteilung geklärt, wie es zu lagern ist - ich werde aus den SDB, der TRGS510 und der GefStoffV nicht so richtig schlau, die Tabelle 1 aus der TRGS510 verstehe ich z.B. gar nicht - ich finde sie fürchterlich unübersichtlich.


    Ich habe mich gefragt, wie ich diese Bewertung mit Hilfe dieser Unterlagen, durchführen kann. Gibt es eine art Grenze,an der ich erkennen kann, dass zu viel brennbare Flüssigkeit vorhanden ist und ein spezialschrank etc. angeschafft werden muss?


    Zur Werkstatt: Es gibt eine Reihe von haushaltsüblichen elektrischen Geräten (Lampen, Bügeleisen, Telefone, Bohrmaschinen), also gibt es bestimmt den einen oder anderen Funken.


    Danke und Gruß


    Argus

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  • Hi,


    ich empfehle den Besuch einer Fortbildung zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, um Licht in den Gefahrstoffdschungel vor deinen Augen zu bringen ;) .


    Aus den Sicherheitsdatenblättern bekommst du u.a. die Informationen über die Einstufung der Gefahrstoffe (H-Sätze und Lagerklasse), mögliche Zusammenlagerungsverbote (Stichwort gefährliche chemische Reaktionen) und geeignete sowie ungeeignete Materialien für die Aufbewahrung bzw. das Auffangen des Stoffes.


    Die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 der TRGS 510 gelten immer. Was sonst noch gilt hängt von Lagerort, Stoff und Lagermenge ab (und ich finde die TRGS 510 hier selbsterklärend).


    Anhand der H-Sätze kannst du der Tabelle 1 in der TRGS 510 entnehmen, oberhalb welcher Gesamtmenge ein eigener Lagerraum (vorletzte Spalte) und besondere Schutzmaßnahmen (letzte Spalte, die in den einzelnen Nummern in der TRGS 510 angegebenen Maßnahmen) zu ergreifen sind. Das sind die Grenzwerte, die du suchst.
    => Grob gesagt: mach eine Tabelle mit den Gefahrstoffen, die an gleicher Stelle gelagert werden sollen. Schreibe die H-Sätze und die an diesem Ort vorgehaltene Stoffmenge auf. Addiere alle Mengen der Gefahrstoffe mit gleichen H-Sätzen und vergleiche anschließend den errechneten Wert mit den in der Tabelle 1 angegebenen Schwellenwerten.


    Anhand der Lagerklasse kannst du in Tabelle 2 nachschauen, welche Gefahrstoffe unter welchen Voraussetzungen zusammengelagert werden dürfen.


    Wichtig: Wenn du dir unsicher bist, such dir fachliche Beratung! Unsachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen kann tödliche Folgen haben, deshalb schreibt die Gefahrstoffverordnung unter § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 11 vor: "Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen."


    schöne Grüße

  • so hat er sich fachkundig beraten zu lassen."

    Wobei eine SiFa gilt als fachkundig!


    Wie bereits beschrieben, wenn man sich ein wenig mit Tabelle 1 beschäftigt ist das alles kein größeres Problem.
    Lagerung in Arbeitsräumen ist in der Regel nicht zulässig, außer es handelt sich um kleine Mengen. Die Mengenschwellen sind in der 4ten Spalte und gelten für die jeweiligen H-Sätze. Hat man mehrere Stoffe mit identischem H-Satz, dann die Summe bilden. Überschreitet man die Schwellen benötigt man ein entsprechend ausgestattetes Lager.
    Bei Deinen Stoffen dürfte es sich fast immer um H224 handeln => max. 20 kg in Summe dürfen gelagert werden. Diese dürften alle LGK 3 sein. Das Mucasol ist ätzend, aber nicht brennbar, somit LGK 8B. Zusammenlagerung nach Tabelle 2 ist erlaubt, allerdings im Metallschrank wenig sinnvoll, da eine metallkorrosive Flüssigkeit. Solche Stoffe haben auch in Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten in der Regel nichts zu suchen, denn sie führen zu vorzeitiger Korrosion und somit zur Beschädigung des Sicherheitsschrankes.
    Bei meiner Nachfrage nach der Werkstatt ging es um potentielle Zündquellen. Schlecht wäre es z.B. wenn vor dem Schrank fleißig mit der Flex hantiert wird und die Funken sprühen immer schön gegen den Schrank. Oder wenn davor mit dem Schweißbrenner hantiert wird.
    Potentialausgleich am Schrank empfiehlt sich durchaus, siehe hierzu Anlage 3, als Hinweis. Dann noch Anlage 5, wobei Du ja hier unter den Grenzmengen bist, aber auch daraus lassen sich einige Dinge ableiten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi AxelS,


    Einspruch euer Ehren ;) . Selbst in der Gefahrstoffverordnung wurde schon erkannt: Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.


    Können bedeutet nicht, dass sie es aufgrund ihrer Ausbildung zur Sifa sind (sonst würde z.B. in der Gefahrstoffverordnung nicht stehen, dass sie es sein können, sondern dass sie es sind). Ich verweise beispielhaft auf den KomNet Dialog 5738: Fachkunde umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen. Wer von Gefahrstoffen keine oder zu wenig Ahnung hat (in den ca. 6 Wochen Sifa-Ausbildung mit einer Vielzahl an Themen nimmt man meiner Meinung nach nicht mal die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für die Fachkunde mit und Praxis ist in dem Bereich gar keine enthalten), der muss sich auch als ausgebildete Sifa von Fachleuten (und ja, das kann eine andere Sifa sein, aber entscheidend sind die Kenntnisse in diesem Bereich) beraten lassen!


    schöne Grüße

  • Hallo Argus,


    schick mir einfach die Sida, wir sind spezialisiert auf Gefahrstoffe. Ich schick Dir dann ein kurze Lagerübersicht.


    :)

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  • Selbst in der Gefahrstoffverordnung wurde schon erkannt: Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.

    Frag mal die zuständigen Aufsichtsbehörden. Siehe da, sie unterstellen der SiFa die Fachkunde. Denn die SiFa ist ja soweit geschult, dass sie Wissenslücken selbstständig schließt und durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen die Fachkunde erwirbt bzw. erhält.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Frag mal die zuständigen Aufsichtsbehörden. Siehe da, sie unterstellen der SiFa die Fachkunde. Denn die SiFa ist ja soweit geschult, dass sie Wissenslücken selbstständig schließt und durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen die Fachkunde erwirbt bzw. erhält.

    Denke eher es war gemeint, das man nicht alles wissen kann und auch als Experte, andere Experten zur Rate ziehen kann. Selbstverständlich trägt man aber dennoch die Verantwortung dafür.

  • Liebe Kollegen,


    vielen Dank - es ist etwas Licht in mein großes Dunkel gedrungen. Mit Euren Tipps konnte ich jetzt die TRGS510 besser lesen und verstehen.


    Also nochmals vielen Dank. Und macht Euch keine Sorge, ich glaube eine unserer Qualifikationen ist die Fähigkeit unsere Grenzen zu kennen.


    Gruß aus Köln in die Welt


    Argus

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