Hallo zusammen,
habe eine Frage.
Ich schreibe Momentan mein Praktikumsbericht. Analysiere einen Alleinarbeitsplatz. Jetzt ist die Frage wenn ich die Risikobeurteilung gemäß DGUV Regel 112 -139 durchführe muss ich da dann den Arbeitsplatz allgemein bewerten oder die einzelnen Tätigkeiten. Zur Info die Analyse habe ich mit der Arbeitsablauforientierten Gefährdungsermittlung durchgeführt.
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Dario