Risikobeurteilung Alleinarbeit

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  • Hallo zusammen,

    habe eine Frage.

    Ich schreibe Momentan mein Praktikumsbericht. Analysiere einen Alleinarbeitsplatz. Jetzt ist die Frage wenn ich die Risikobeurteilung gemäß DGUV Regel 112 -139 durchführe muss ich da dann den Arbeitsplatz allgemein bewerten oder die einzelnen Tätigkeiten. Zur Info die Analyse habe ich mit der Arbeitsablauforientierten Gefährdungsermittlung durchgeführt.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Gruß

    Dario

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  • Alleinarbeit durch
    Arbeitsmaschinen und Geräten---Arbeitsverfahren---Arbeitsumgebung---Arbeitsbedingungen---Umgang mit Gefahrstoffen--- persönlichen Gesungheitszustand ---psychologische Faktoren ?

    Und da wir schon mal dabei sind.
    Eine Vorstellung wäre ganz nett und nicht so Überfallartig hier reinschneien.
    Gruß Martin

  • Vorgestellt hab ich mich als ich mich frisch angemeldet habe :)

    Bei meiner Frage geht es um das Prüfen einer Pumpe in einem Löschfahrzeug.

    Das heißt Dichtheitsprüfung und Leistungsprüfung der Pumpe.

    Da der Mitarbeiter ja mehrere Tätigkeiten auszuführen hat wollte ich wissen ob ich jede Tätigkeit mit den Tabellen der DGUV 112 -139 bewerten muss oder nur die Arbeitsaufgabe als ganzes.

    Gruß

  • Da der Mitarbeiter ja mehrere Tätigkeiten auszuführen hat wollte ich wissen ob ich jede Tätigkeit mit den Tabellen der DGUV 112 -139 bewerten muss oder nur die Arbeitsaufgabe als ganzes.

    Das kommt ganz darauf an .....was für Dich und deinen Praktikumsbericht wichtig ist ....und in wie weit sich die Aufgaben ähneln

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hi Dario,

    wichtig ist doch , an welchen Stellen, welche Gefährdungen auftreten. Für die Praxis brauchst du damit doch eh erst einmal alles.
    Ob du das auch alles in den Praktikumsbericht hinein nimmst ist eine Frage des Umfangs der Analyse.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Bei meiner Frage geht es um das Prüfen einer Pumpe in einem Löschfahrzeug.

    Das heißt Dichtheitsprüfung und Leistungsprüfung der Pumpe.

    Warum ist das "Alleinarbeit"? Gemäß Definition aus DGUV R 100-001 ist das keine gefährliche Arbeit -->

    DGUV Vorschrift 1
    2.7.2 (2) Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen.


    Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.
    Grundsätzlich sollte eine "gefährliche Arbeit" nicht von einer Person allein ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann es aus betrieblichen Gegebenheiten notwendig sein, eine Person allein mit einer "gefährlichen Arbeit" zu beauftragen. In diesem Fall hat der Unternehmer in Abhängigkeit von der Gefährdung an Einzelarbeitsplätzen geeignete Maßnahmen zur Überwachung zu treffen. Diese Überwachung kann durch technische oder organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden.
    Zu den technischen Maßnahmen gehört z.B. die Verwendung geeigneter Personen-Notsignal-Anlagen. Weitergehende Informationen sind in der DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen" enthalten.
    Zu den organisatorischen Maßnahmen zählen z.B. Kontrollgänge einer zweiten Person, zeitlich abgestimmte Telefon-/Funkmeldesysteme oder ständige Kameraüberwachung.


    Da der Mitarbeiter ja mehrere Tätigkeiten auszuführen hat wollte ich wissen ob ich jede Tätigkeit mit den Tabellen der DGUV 112 -139 bewerten muss oder nur die Arbeitsaufgabe als ganzes.

    Auch hier die Frage --> ist das ein gefährliche Tätigkeit?

    Bei einer GBU sind alle Gefahren zu ermitteln. Da bietet es sich doch an, die Tätigkeiten und jeden Handgriff zu betrachten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Dario,

    wenn dein Thema "Alleinarbeit" ist, bewerte die Tätigkeit als ganzes. Dann wirst du sehr schnell Mick's Aussage bestätigen, nämlich die, dass es sich nicht um Alleinarbeit handelt und du bist fertig - gut, nä?!?!

    Also, stelle dir die Aufgabe anders und bewerte die Tätigkeit unter technisch/organisatorisch ausgelösten Aspekten oder suche dir einen anderen Arbeitsplatz zur Bewertung, wenn du die Thematik "Alleinarbeit" aufgreifen willst.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: Du kannst natürlich die Prüfung auch mit Flußsäure oder direct an der Kaimauer durchführen lassen - dann könnte es sich u.U. auch um "gefährliche Arbeiten" im Sinne der Alleinarbeit handeln... ;)

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Guten Morgen zusammen,

    danke für die vielen Antworten.

    Ich mach jetzt eine arbeitsablauforientierte GBU.

    Anschließend noch die Risikobeurteilung nach DGUV 112 - 139, da es sich um eine Alleinarbeit handelt und der Mitarbeiter in einem Prüfstand arbeitet.

    Ich denk zwar das es sich nicht um eine gefährliche Alleinarbeit handelt werde aber nachdem ich Gegenmaßnahmen definiert habe für die Gefährdungen die ich in meiner arbeitsablauforientierten GBU ermittelt habe, prüfen was für eine PNA geeignete wäre.

    Ich halte euch auf dem laufenden wie es läuft.

    Grüße

  • Hallo,
    die Frage ist doch, wie gefährlich die Arbeiten sind. Unwissend über den wahren Arbeitsablauf am Pumpenprüfstand vermute ich mal folgende Möglichkeiten:
    - getroffen werden von unkontrolliert bewegten Teilen (schlagende Schläuche, austretendes Medium, harabfallende Schläuche, Bewegung unter sachwebenden Lasten...)
    - Gefahrstoffe (Pumpmedium)
    - Temperatur (Pumpmedium)
    - Heben- Tragen...

    Was sind die Verletzungsmuster daraus, kann er ggf. bei einer möglichen Verletzung selbst handlungsfähig bleiben (selbst einen Anruf absetzen) oder ist er handlungsunfähig? Dann müsste man andere weitere Maßnahmen wie ständige Kontrolle durch Kollegen oder PNA in Betracht ziehen.
    Wobei die BG-Vorschriften explizit ausschließen, dass das allgemeine Lebensrisiko (vielzitierter Herzinfarkt oder Schlaganfall) nicht abgefangen werden muss. Ansonsten müssten ja wohl auch viele Büromitarbeiter mit einer PNA rumlaufen :D;(

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  • Also gemäß Definition sind gefährliche Arbeiten z. B. Arbeiten in der Höhe, Arbeiten an elektrischen Anlagen, Arbeiten in engen Räumen und Schächten sowie Heißarbeiten.

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    Gruß Mick

  • Hallo Mick,
    wobei bei den von Dir genannten Tätigkeiten dann auch die BG Vorschriften eine Alleinarbeit untersagen. Ich wollte mehr auf die anderen Tätigkeiten wie einfache Wartungsarbeiten, Kontrollgänge... eingehen. Da ist eine Alleinarbeit nicht untersagt, man muss nur entsprechend für den Notfall die Alarmierung und die notwendige Hilfe sicherstellen.
    Und da gibt es je nach Risikograd (Beule bis Tod) auch Empfehlungen, die von miteinander reden bis hin zur PNA oder besgaten Verbot der Alleinarbeit gehen.
    Gruß
    Werner

  • @wewe

    ja das stimmt, du hast natürlich recht |?

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    Gruß Mick

  • Analysiere einen Alleinarbeitsplatz

    Wie lautet das konkrete Praktikumsthema? Analysiere eine Alleinarbeitsplatz dürfte nicht das Thema sein, so zumindest meine Vermutung.

    Bei meiner Frage geht es um das Prüfen einer Pumpe in einem Löschfahrzeug.

    Das heißt Dichtheitsprüfung und Leistungsprüfung der Pumpe.

    Ich hab mit Löschfahrzeugen nichts am Hut, aber ich könnte mir vorstellen, da werden doch ordentliche Drücke gebildet. Was ist der Nenndruck der Pumpe?
    Wie wird die Pumpe angetrieben?

    Also gemäß Definition sind gefährliche Arbeiten z. B. Arbeiten in der Höhe, Arbeiten an elektrischen Anlagen, Arbeiten in engen Räumen und Schächten sowie Heißarbeiten

    Wobei die Definition nur Beispiele nennt und nicht abschließend zu sehen ist. Hoher Druck, umherfliegende Teile usw. können durchaus auch gefährliche Arbeiten sein. Meiner Meinung nach ist jede Arbeit bei der potentiell tödliche Gefahren oder schwere Verletzungen drohen eine gefährliche Arbeit.

    Ich würde die Gefährdungsbeurteilung über alle Gefährdungsfaktoren durchführen, erst einmal unabhängig von der Alleinarbeit. Die Faktoren die dabei schon im "grünen" Bereich sind würde ich dann im Bericht nur kurz erwähnen. Alle anderen Punkte müssen genauer angegangen werden und dann evt. die spezifischen Dinge der Alleinarbeit mit einfließen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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