Ich gehe davon aus, dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen notwendigen Treppenraum handelt
Ich eher nicht.
Angenommen es ist ein notwendiger Treppenraum
Ohne Worte
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Neues Benutzerkonto erstellenIch gehe davon aus, dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen notwendigen Treppenraum handelt
Ich eher nicht.
Angenommen es ist ein notwendiger Treppenraum
Ohne Worte
Alles anzeigenGuten Morgen
Ich eher nicht.
Der Schutzumfang der Sprinkleranlage richtet sich nach den technischen Regeln, in Deutschland meist nach der VdS CEA 4001. Dort sind auch die zulässigen Ausnahmen aufgeführt.
Soweit der Treppenraum feuerbeständig und mit nichtbrennbaren Baustoffen abgetrennt ist, bräuchte er nicht "gesprinklert" werden.
Die Vorgaben zu den Baustoffen für einen Notwendigen Treppenraum sind klar definiert.
Letztendlich bin ich nicht allwissend und weis nicht wirklich um welcher Art der Treppenraum ist. Meine Meinung siehe hierzu Beitrag Nr.10
Gruß Martin
Im Prinzip hast du Recht.
Aber habt Ihr schon mal mit amerikanisch gesteuerten Unternehmen zu tun gehabt? Da wird alles besprinklert, egal ob baurechtlich notwendig oder nicht. Und ja, auch bei den übernommenen Tochterfirmen in Deutschland fängt man jetzt damit an. Ein Kunde von mir bekommt jetzt auch eine Sprinkleranlage, baurechtlich und auch gmv-rechtlich vollkommen sinnbefreit, aber die Damen und Herren von überm Teich möchten es so....
Ohne Worte
Für mich bitte mit Mandeln, aber erst ab November
Hallo,
die ganze Diskussion ist doch Käse.
Es fehlt an einer Vielzahl an Informationen, sodass nur
eine erste Einschätzung möglich ist. Und selbst diese
Einschätzung ist schon mit unzähligen! Vermutungen
und Unsicherheiten behaftet. Auch sollte man sich immer
überlegen, mit welcher Meinung man hier hausieren
geht, insbesondere bei 16x Baurecht mit x- möglichen
Ausnahmemöglichkeiten etc..
Letztlich bleibt dem Fragesteller nur eines übrig,
entweder er liefert mehr Informationen oder am besten,
er wendet sich an die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle,
einem örtlichen BS-Sachverständigen/ BSB oder bzw. und an
seine Versicherung.
Gruß
Simon Schmeisser
Alles anzeigenHallo,
die ganze Diskussion ist doch Käse.
Es fehlt an einer Vielzahl an Informationen, sodass nur
eine erste Einschätzung möglich ist. Und selbst diese
Einschätzung ist schon mit unzähligen! Vermutungen
und Unsicherheiten behaftet. Auch sollte man sich immer
überlegen, mit welcher Meinung man hier hausieren
geht, insbesondere bei 16x Baurecht mit x- möglichen
Ausnahmemöglichkeiten etc..
Letztlich bleibt dem Fragesteller nur eines übrig,
entweder er liefert mehr Informationen oder am besten,
er wendet sich an die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle,
einem örtlichen BS-Sachverständigen/ BSB oder bzw. und an
seine Versicherung.
Gruß
Simon Schmeisser
Stimmt, ohne genaue INfos gibt es auch nur unpräzise Antworten. Aber so hat er wenigstens schon mal ein wenig von dem gehört, was er dann von den anderen Parteien zu hören bekommt, die er fragen soll.
Und nebenbei hat man hier sicher den einen oder anderen (stillen) Mitleser mal wieder wachgerüttelt. Manchmal verläuft eine Diskussion vermeintlich ins Leere, birgt aber viele Infos, mit denen andere vielleicht doch etwas anfangen können, auch wenn der Fragesteller vielleicht nicht DIE befriedigende Antwort bekam.
Have a nice weekend
Hallo,
sicherlich, man braucht aber dann keine endlose Diskussion
über mögliche Regelwerke zu führen. Insbesondere wenn
niemand weiß, was dort überhaupt Sache ist.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo
Anbei ein Foto vom Arbeitsgerät/platz.
Im unteren Bereich befindet sich der Akku mit integriertem Ladegerät.
Wir haben eine moblie Druckerstation die zu den einzelnen Arbeitsplätzen geschoben werden kann.
Anbei ein Foto vom Arbeitsgerät/platz.
Irgendwie verwirrt mich das Bild. Ich kann darauf keinen Drucker erkennen. Stattdessen sehe ich einen mini Bildschirm, eine hinten angehobene Tastatur, keinen Platz für eine Maus. Der Transportgriff für das Konstrukt könnte hinten sein, ist also so nicht sichtbar. Wirkt auf mich eher wie ein Diagnose/Programmiergerät für Fahrzeuge.
Ist aber nicht ausdrücklich verboten .
Kenne sonst keine Vorschrift die bewegliches Mobiliar/Gegenstände im Treppenhaus verbietet, wenn sonst alles ok ist.
Gruß Martin
Falsch --> Landesbauordnung §15 und §35 Insbesondere, wenn die Treppenhäuser als F + R ausgelegt sind.
Hallo,
Falsch --> Landesbauordnung §15 und §35 Insbesondere, wenn die Treppenhäuser als F + R ausgelegt sind.
Ja, soweit die Theorie...
Gruß
Simon Schmeisser
Irgendwie verwirrt mich das Bild. Ich kann darauf keinen Drucker erkennen. Stattdessen sehe ich einen mini Bildschirm, eine hinten angehobene Tastatur, keinen Platz für eine Maus. Der Transportgriff für das Konstrukt könnte hinten sein, ist also so nicht sichtbar. Wirkt auf mich eher wie ein Diagnose/Programmiergerät für Fahrzeuge.
Der Drucker kommt in das freie Feld. Der Drucker fehlt hier und jetzt.
Wenn ich mir den Firmenname so ansehe könntest Du aber Recht haben. Selbst wenn dem so ist, haben die Geräte doch meist auch einen Drucker dabei um das Ergebnis auszudrucken.
Was auch immer? Letztendlich gehören solche Geräte nicht in den Treppenraum.
Aber habt Ihr schon mal mit amerikanisch gesteuerten Unternehmen zu tun gehabt? Da wird alles besprinklert, egal ob baurechtlich notwendig oder nicht. Und ja, auch bei den übernommenen Tochterfirmen in Deutschland fängt man jetzt damit an. Ein Kunde von mir bekommt jetzt auch eine Sprinkleranlage, baurechtlich und auch gmv-rechtlich vollkommen sinnbefreit, aber die Damen und Herren von überm Teich möchten es so....
NFPA lässt grüssen.