Hallo zusammen,
wir betreiben einen Lichtbogenofen zum schmelzen von Industriekeramik. Für diese Tätigkeit möchte ich gerne die Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Gefährdungen bestehen sicherlich insbesondere durch Hitze (Strahlungswärme) und Stäube. Leider bin ich bei meinen Recherchen zum Lichtbogenofen selbst nicht fündig geworden. Eine Bedienungsasnleitung oder sonst etwas verwertbares ist leider auch nicht mehr greifbar.
Könnt ihr mir eine Rechtsgrundlage für den Lichtbogeofen etc. nennen.
Vielen Dank.
Grüße Rüssel