Unterweisung anhand von BA für Gefahrstoffe

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  • Hallo zusammen,


    wir haben in unserem Betrieb eine beachtliche Anzahl an Gefahrstoffen. Die notwendigen Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe habe ich nach folgendem Schema erstellt:

    • Zusammenfassen gleichartiger Stoffe mit identischen Piktogramm(en), Signalwort und H-Sätzen zu jeweils einer eigenen BA (Gruppen-BA)
    • Abweichend können sich dann von diesen erstellten Gruppen-BA zusätzliche BA ergeben, wenn abweichende Tätigkeiten vorliegen (ergibt sich aus der GB)

    So komme ich auf eine Anzahl von insgesamt ca. 50 Stück Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe. Ansonsten wären es ca. 500 BA, wenn ich für jeden Gefahrstoff eine eigene BA erstellen würde.


    Erste Frage: Wie ist eure Meinung, ist dies eine praktikable und vertretbare Vorgehensweise?



    Nun kann es vorkommen, dass in einer Abteilung durchaus alle 50 Stück BA relevant sind. Unser externer Auditor ist nun der Meinung, dass dann alle Mitarbeiter dieser Abteilung einmal jährlich in allen 50 BA unterwiesen werden müssen. Damit bin ich nun nicht wirklich einverstanden, da mir der Sinn der Unterweisung dann verloren zu gehen scheint. Die Unterweisung dauert dadurch viel zu lange, Inhalte wiederholen sich unerträglich oft, da sich die BA ja nicht wirklich groß unterscheiden. Die Unterweisung wird langatmig, langweilig und ineffizient. Im Schlimmsten Fall schläft der eine oder andere ein. Ich vertrete daher die Meinung, dass ich die Mitarbeiter bei den jährlichen Gefahrstoffschulungen soweit schule und sensibilisiere, dass sie bereits beim lesen des Etiketts (Kennzeichnung des Gefahrstoffes) in der Lage sind, die Schutzmaßnahmen nach T-O-P abzuleiten und umzusetzen. Ich gehe dann zusätzlich bei der Unterweisung immer nur auf eine BA exemplarisch ein und verweise auf die vorhandenen BA, wo sie zu finden sind und wie ich mir dort bei Bedarf weitere Informationen zu vorhandenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen einholen kann.


    Zweite Frage: Wie sind hier eure Erfahrungen, bzw. wie handhabt ihr das in euren Betrieben?


    Freue mich auf euren Input und wünsche dann ein schönes Wochenende.


    Grüße
    Rüssel

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  • Hallo Rüssel,


    eine Zusammenfassung ist gut. Ich würde es, da ich jetzt meine Betriebsstruktur kenne, anders machen:


    Arbeitsplatzbezogen.
    Beispiel: In einer Lackiererei habe ich Lösemittel, Verdünner, Farben und Co. Dazu würde ich die Stoffe gemeinsam unterweisen.
    Mechanische Produktion: Hier brauche ich Öle, Lösemittel, Kleber, Azeton, etc., auch zusammenfassen. Elektrische Produktion: Bleihaltige Lote und Lösemittel. Zerspaner: KSS-Stoffe, evtl. Säuren, etc.
    ....


    Es macht mehr Sinn, wenn die MA "ihre" Produkte wieder erkennen. Abteilungsmässig reden wir ja auch nicht von 50 Stück BA's, vielleicht 5?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Rüssel,


    leider muss ich deinem externen Auditor, unabhängig von der Sinnhaftigkeit, recht geben.
    §14 der Gefahrstoffverordnung ist an dieser Stelle eindeutig:

    Jeder MA muss jährlich zu den Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung unterwiesen werden! Dies betrifft natürlich nur die Stoffe / Stoffgruppen, mit denen sie tätig sind.


    Zu Deiner ersten Frage:
    Ja, das ist eine praktikable und auch in vielen Betrieben so praktizierte Vorgehensweise.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Rüssel!


    Ich habe die gleiche Frage mal an unsere BG gestellt. Antwort: Unterweisungen nach Gefahrstoffgruppen sind sinnvoll und ratsam. Kriterium: Gefährdung und die Schutzmaßnahme. Und jetzt Grübel ich wie ich das hinkriege. Könnte aber sein das ich dazu Ende nächster Woche mehr erfahre.


    Gruß
    Michael

  • Unser externer Auditor ist nun der Meinung, dass dann alle Mitarbeiter dieser Abteilung einmal jährlich in allen 50 BA unterwiesen werden müssen.

    Formal mag das ja korrekt sein, ist aber in der Praxis nicht umzusetzen, daher muss man Prioritäten setzen. Frag doch mal den Auditor (ich gehe davon aus er ist Angestellter) nach seiner Unterweisung zum Betanken seines Dienstfahrzeuges. ;)
    Die Mitarbeiter haben ja Zugang zu den BA und können sich diese selbständig durchlesen. Zur Unterweisung gehört für mich, dass man auf besonders kritische Stoffe eingeht oder auch Vorkommnisse der Vergangenheit aufnimmt und die Unterweisung daran ausrichtet. Ich empfehle auch immer nur einzelne BA als Beispiele durchzusprechen. Seit dem vollständigen Umstieg auf das GHS System erkläre ich den Mitarbeitern in der Regel auch immer, dass GHS08 das Piktogramm ist, bei dem die Mitarbeiter besondere Vorsicht walten lassen müssen, denn da drohen langfristige Schäden.
    Bei mir gilt in der Regel, dass es für ein Produkt genau eine Betriebsanweisung gibt. Dies kann aber auch eine Sammelbetriebsanweisung sein. Erfordern unterschiedliche Tätigkeiten mit einem Produkt unterschiedliche BA, so muss für den Mitarbeiter eindeutig sein, wann welche BA zutreffend ist.
    Alle BA "runterbeten" ist nicht zielführend. Spätestens nach der 3ten BA schlafen die Zuhörer weg. Daher nur einzelne BA ansprechen, evt. auch nachfragen, ob es bei bestimmten Produkten zu Problemen oder Unklarheiten im Umgang kommt. Dann natürlich noch allgemeine Verhaltensregeln zum Umgang mit Gefahrstoffen ansprechen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Alle BA "runterbeten" ist nicht zielführend. Spätestens nach der 3ten BA schlafen die Zuhörer weg. Daher nur einzelne BA ansprechen, evt. auch nachfragen, ob es bei bestimmten Produkten zu Problemen oder Unklarheiten im Umgang kommt. Dann natürlich noch allgemeine Verhaltensregeln zum Umgang mit Gefahrstoffen ansprechen.

    Was ich definitiv auch nicht machen würde wäre, an einem Tag das komplette Unterweisungsprogramm runterzurattern. Denn dann ist klar, dass nach spätestens 5 Minuten bei den Kollegen die "REM - Phase" (sprich Tiefschlaf) einsetzt ;-).
    Um das Thema Arbeitsschutz über das Jahr auch präsent zu halten, würde ich verschiedene Themen über das Jahr verteilt unterweisen (lassen). Da kann man dann entweder jeweils Schwerpunkte setzen, oder versuchen, an einem Termin durch verschiedene Bereiche zu springen, um die Aufmerksamkeit hoch zu halten. Fakt ist, über das Jahr verteilt, sollte jede Gefahrstoff - BA irgendwann mal unterwiesen worden sein.


    Und dass das System, je nach Anzahl der veerschiedenen Gefahrstoffe irgendwann an seine Grenzen stösst ist auch klar.
    Maximal 50 BA´s über das Jahr vereilt ist (vielleicht) noch realistisch zu bewerkstelligen.
    Laboratorien mit sehr vielen, sehr verschiedenen Anweisungen / Gefahrstoffen sind ein ganz anderes Thema.


    Und dann noch einmal Hand aufs Herz:
    In welchem Betrieb wird eigentlich der Betriebsarzt für eine "arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung" in die Unterweisung einbezogen?


    Also, wie immer: Wunschdenken von Aufsichtsbehörden, Gesetzgeber, Auditoren und dagegen die Realität verfügen nur über eine begrenzte Schnittmenge.
    Machen wir das beste daraus...
    Wenn es zum Unfall oder zur BK aufgrund des Gefahrstoffs gekommen ist, stehen wieder die Leute da und stellen die üblichen Fragen - vor allem eben auch nach der Unterweisung!

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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  • Um das Thema Arbeitsschutz über das Jahr auch präsent zu halten, würde ich verschiedene Themen über das Jahr verteilt unterweisen (lassen).

    Wollte ich gerade als Nachtrag auch vorschlagen, wobei man durchaus beachten muss, dass es neben Gefahrstoffen noch eine ganze Menge an Unterweisungsthemen gibt. Möchte man alles bis ins letzte Detail unterweisen, kann man die Arbeit einstellen, da man nicht mehr dazu kommt.

    Laboratorien mit sehr vielen, sehr verschiedenen Anweisungen / Gefahrstoffen sind ein ganz anderes Thema.

    Dort kann man aber stark reduzieren, siehe TRGS 526, Abschnitt 3.3.1

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen zusammen,


    vielen Dank für eure Meinungen.


    Axel S. hat es aus meiner Sicht auf den Punkt gebracht. Formal betrachtet muss man unterweisen, die Sinnhaftigkeit geht jedoch verloren, wenn alle BA unterwiesen werden.


    Der Gedanke von dir Torsten, mit dem verteilen über das ganze Jahr ist schon richtig. Inhaltlich ändert sich jedoch nichts an der Unterweisung. Wenn ich dann alle 14 Tage mit zwei neuen BA komme, die inhaltlich mehr oder weniger identisch mit den anderen sind, erreiche ich aus meiner Sicht auch nur "oha, jetzt kommt der schon wieder". Der Vorteil liegt sicherlich in der stetigen Präsenz.


    @leachim - bin mal gespannt, was die BG noch dazu sagt ;)


    @Waldmann - Gedanke ist gut. Unsere Instandhaltung ist in der Produktion jedoch auch mit den ganzen Gefahrstoffen in Kontakt. Ich will damit sagen, dass bei uns die Gruppierung schwiergig werden könnte.


    Allen nochmals Danke für den Gedankenaustausch.


    Grüße
    Rüssel

  • @Rüssel


    So machen wir es übrigens auch. Ansonsten: ALLE Mitarbeiter werden über Gefahrstoffe und den Umgang damit grundsätzlich unterwiesen (zentral, teilweise Onlinetool, teilweise SiFa im Auftrag des Vorgesetzten). Der einzelne Mitarbeiter wird nur an den Gefahrstoffen unterwiesen, die er auch tatsächlich an seinem Arbeitsplatz einsetzt - allein durch den Vorgesetzten.


    Durch den Allgemeinen teil wissen dann alle, was Expositionsminimierung ist und bedeutet, Hygiene, Sauberkeit, welche PSA es gibt, gegen welche Gefährdungen vorliegen und hören auch etwas zum Thema über Hautschutz. Direkt am Arbeitsplatz geht es dann nur um die Dinge, die dort konkret zutreffen - und das dauert nur wenige Minuten.

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