Frage zur Sifa Bestellung

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  • Hallo zusammen,

    das man als SiFa bestellt wird ist mir klar, aber wie sieht es eigentlich aus wenn man von dieser Bestellung aus persönlichen Gründen zurück treten möchte?
    Meine Frage bezieht sich auf die Bestellung als Teilzeit-SiFa bei der zusätzlich noch eine Anstellung als Angestellter zugrunde liegt.


    Ich gehe davon aus das dies möglich ist, sofern AG und BR zustimmen.

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  • sofern AG und BR zustimmen.

    wenn der AG zustimmt ist doch alles klar. ....
    Nur denke ich könnte es ein Problem geben:
    1. falls der AG dich als sifa haben wollte und so eingestellt hat
    2. der AG dich zur Sifa hat ausbilden lassen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo rantanplan,

    ganz so einfach ist das nicht, es hängt von vielen Faktoren ab. Bekommst Du zusätzlich Geld für die Arbeit, was ist vertraglich geregelt, stimmt der Arbeitgeber zu, etc.
    Das ist vor allem eine arbeitsrechtliche Frage, mit der ich mich eher an einen Anwalt wenden würde. Prinzipiell kann bei Einvernehmen alles mögliche geändert werden ;)
    Ich wünsche Dir einen verständnisvollen AG

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo rantanplan!

    "aber wie sieht es eigentlich aus wenn man von dieser Bestellung aus persönlichen Gründen zurück treten möchte?"

    Ich gehe jetzt mal davon aus das Du die Beauftragung kündigen willst? So verstehe ich die Frage. Kündige das und gut ist es. Jede Vereinbarung ist Kündbar. Frist dürfte wohl 4 Wochen betragen. Die Ernennung ist ja ein Zusatz und sollte sich nicht auf deinen eigentlichen Vertrag auswirken. So ist die Rechtslage.

    Gruß
    Michael

  • Moin,

    kommt auf die Rahmenbedingungen an.

    Alles ist kündbar, kein Ding. Was hängt davon ab?
    Eine angestellte SiFa, die nicht mehr SiFa sein will? Was soll die sonst im Unternehmen tun, egal ob jetzt zu Teilen oder auch voll.

    Frage doch deinen BR (falls vorhanden).

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Frist dürfte wohl 4 Wochen betragen. Die Ernennung ist ja ein Zusatz und sollte sich nicht auf deinen eigentlichen Vertrag auswirken. So ist die Rechtslage.

    Ich bin kein Jurist, aber aus meiner Sicht ginge dies nur über eine Änderungskündigung. Die dabei zu beachtenden Kündigungsfristen kann man in der Regel dem Arbeits- bzw. Tarifvertrag entnehmen. Es stellt sich auch die Frage, was denn dann aus dem "Restvertrag" wird? Wenn man SiFa so nebenbei war, dann war man zuvor entweder nicht in Vollzeit tätig, oder dabei nicht ausgelastet, oder Tätigkeiten wurden nach der Benennung umgeschichtet bzw. neu verteilt. Kann der AG dies nun wieder rückgängig machen? Wenn es blöd läuft, hat man hinterher einen Teilzeitvertrag, wenn es noch dicker kommt, erfolgt dann die Kündigung durch den AG. Ich würde mich da auf alle Fälle juristisch beraten lassen, es steht einiges auf dem Spiel.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Es handelte sich vor der Bestellung um eine Vollzeitstelle und nach der Benennung existiert diese Vollzeitstelle weiter, wurde aber um die Anforderungen die diese SiFa Tätigkeit mitbringt erweitert.

    Einmal editiert, zuletzt von rantanplan (4. August 2017 um 12:06)

  • Hallo,

    ich habe da mal eine Frage und brauche da mal eure Erfahrung.

    Ich bin seit ein paar Jahren bei einem Unternehmen beschäftigt und betreue hier mehrere Standorte. Im Arbeitsvertrag sind die ganzen Standorte nicht aufgelistet. Bisher wurde ich als Sifa für das Unternehmen nicht schriftlich bestellt, weil das von den Einsatzzeiten die ich zu leisten hätte in der Grundbetreuung nicht in einem Jahr machbar wäre. Jetzt hat sich dass, das Unternehmen schön gerechnet, sodass es in der Grundbetreuung passen würde. Allerdings ist die betriebsspezifische Betreuung nur mit 0,2 Stunden pro Mitarbeiter angesetzt worden obwohl die Aufgabenvielfalt hier so hoch ist, dass die BG auch schon mal mündlich die Empfehlung von 1,5 Stunden pro Mitarbeiter ausgesprochen hat. Weiterhin sind in der Bestellung nicht mit berücksichtigt dass auch Fahrzeiten bei einer Entfernung bis zu 400 km zum Einsatzorten entstehen. Jetzt habe ich bei einer schriftlichen Bestellung persönlich ein Problem mit, wenn ich weiß, dass ich das nicht leisten kann. Wie sieht es rein rechtlich aus? Ändert die Bestellungsurkunde hier was?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

  • Keine Rechtsberatung....

    Du kannst doch ganz normal für das Unternehmen bestellt sein ... egal was die DGUV V2 sagt....

    wo ist das Problem

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hi,

    wenn du bestellt bist, dann führst du die Arbeit aus. Sollte deine Zeit nicht ausreichen, muss du den Arbeitgeber (von dir aus) darauf hin weisen, dass du die Arbeit nicht schaffst, sondern Unterstützung brauchst. Das untermauerst du mit entsprechenden Zahlen.

    Bloß weil du berufen bist, heißt das nicht dass du alles alleine schaffen musst.

    MFG

    Robert

  • Keine Rechtsberatung....

    Daher hier nur meine Meinung, bin ja kein Jurist.

    Im Arbeitsvertrag sind die ganzen Standorte nicht aufgelistet.

    Dann wäre interessant, was als Leistungsort/Einsatzort vereinbart ist. Steht dort nichts, sondern nur so etwas wie Arbeitsvertrag mit der Firma XY, könnte man das so auslegen, dass Dein Arbeitsvertrag an jedem Standort der Firma gilt.

    dass auch Fahrzeiten bei einer Entfernung bis zu 400 km zum Einsatzorten entstehen.

    Wie oben beschrieben, wäre hier der Leistungsort/Standort relevant. Wenn es schlecht für Dich läuft ist die Anreise zum Leistungsort Dein "Privatvergnügen".

    Allerdings ist die betriebsspezifische Betreuung nur mit 0,2 Stunden pro Mitarbeiter angesetzt worden obwohl die Aufgabenvielfalt hier so hoch ist, dass die BG auch schon mal mündlich die Empfehlung von 1,5 Stunden pro Mitarbeiter ausgesprochen hat.

    In Realität wird man die notwendige Zeit für die betriebsspezifische Zeit kaum im Voraus festlegen können. Ich gehe davon aus, die BG zieht hier Erfahrungswerte heran. Das kann passen, muss aber nicht.

    Dir bleibt aber die Möglichkeit Deinen AG darauf hinzuweisen, dass Deine Arbeitszeit für die Aufgaben nicht ausreicht. Eine kleine Auflistung der liegen gebliebenen Arbeiten kann hilfreich sein und der AG darf dann entscheiden, was Priorität hat bzw. wie der Mangel beseitigt wird.

    §5 ASiG hilft auch ein wenig "(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen."

    Ändert die Bestellungsurkunde hier was?

    Nein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Kommentare. Also ich habe ein Arbeitsvertrag wo nur mein Dienstsitz erwähnt ist. Alle anderen Niederlassungen sind hier nicht benannt.

    Mit meinem Arbeitgeber habe ich auch schon gesprochen dass das nicht zu leisten ist und da doch viele betriebsspezifische Aufgaben anfallen dass garnicht möglich ist, leider doch ohne Erfolg.

    Für mich war die hauptausschlaggebende Frage ob sich rein rechtlich mit der Bestellungsurkunde was ändert? Die Zeit Fortbildungen zu besuchen und mal in neue ASR einzulesen fällt auch immer sehr gering aus.

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  • Also ich habe ein Arbeitsvertrag wo nur mein Dienstsitz erwähnt ist.

    Dann dürften die Reisen Dienstreisen sein, die entsprechend berechnet und vergütet werden.

    Mit meinem Arbeitgeber habe ich auch schon gesprochen dass das nicht zu leisten ist und da doch viele betriebsspezifische Aufgaben anfallen dass garnicht möglich ist, leider doch ohne Erfolg.

    Nicht nur reden, schriftlich formulieren, damit er sich auch nach einiger Zeit noch "erinnern" kann. ;)

    Ich würde zusehen, dass in den ganzen Standorten SiBe bestellt werden. Je Standort mindestens einer und der ist dann auch Dein Ansprechpartner. Du koordinierst. Somit hast Du zumindest eine kleine Unterstützung. Vielleicht wird dann auch einer vom SiFa-Virus angesteckt, den schickt man auf den Kurs und siehe da, schon bist Du nicht mehr alleine. :saint:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.