Anzahl erlaubter Argon Druckgasflaschen in der Werkstatt

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  • Habe so ähnliche auch gesehen. nur eben besser durchlüftet (oben war eine 10 cm Ritze)

    Nur weil oben eine 10 cm Ritze (auch Spalt genannt) vorhanden ist, würde ich nicht von einer besseren Lüftung sprechen. Bei Gasen, die schwerer als Luft sind, ist der Nutzen recht überschaubar.


    Aber eigentlich ist das nicht Thema des Freds.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ok, habe nur das wiedergegeben, wie ich die Lagerung gesehen habe. Mir ist bewusst, das die Frage des Threads war, ob soviele Flaschen in einer Werkstatt gelagert werden dürfen, aber wieso nicht gleich Vorschläge einbringen, wie eine richtige Lagerung aussehen könnte?

  • Daher spreche ich Pfaenglisch (Pfaelzisch/Deutsch/Englisch) :rolleyes:8o:D

    Wo ist Dein Nest? Wo bischte dahääm?



    Hab es im Profil nachgelesen. Kusel.....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo
    Hier ein Auszug aus der Trgs 510:
    "Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in geeigneten Sicherheitsschränken
    mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten gelagert werden. Geeignet
    sind insbesondere Sicherheitsschränke, die die Anforderungen nach EN 14470-2 erfüllen.
    Akut toxische Gase der Kategorien 1 bis 3 bzw. sehr giftige und giftige Gase
    (gekennzeichnet mit H330 oder H331 bzw. R23 oder R26) dürfen dabei nur in technisch
    belüfteten Sicherheitsschränken gelagert werden, die einen 120-fachen Luftwechsel pro
    Stunde aufweisen. Oxidierende Gase (gekennzeichnet mit H270 bzw. R8) oder
    entzündbare Gase (gekennzeichnet mit H220 oder H221 bzw. R12) dürfen dabei nur in
    technisch belüfteten Sicherheitsschränken gelagert werden, die einen zehnfachen
    Luftwechsel pro Stunde aufweisen."
    Einfacher wäre wenn ein Außenlager zur verfügung steht mit 5 m Abstand zu brennbaren Materialien und 1m Abstand zu Gullis Lagern.Je nach LIeferant werden sie Gasflaschen in Boxen geliefert in denen sind sie gegen umfallen gesichert wenn mann sie schließt.

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  • Hier mal schnell so ein Bild geooglet...

    Das Bild ist mal wieder ein Musterbeispiel, wie man es nicht macht!
    Alles schön in einen Container und sich hinterher wundern. Kann man auf Messen auch immer schön bewundern, z.B. wie viele Fässer da auf Auffangwannen stehen, deren Volumen nicht ausreichend ist. Oder Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten, mit Salzsäure bestückt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das Bild ist mal wieder ein Musterbeispiel, wie man es nicht macht!Alles schön in einen Container und sich hinterher wundern. Kann man auf Messen auch immer schön bewundern, z.B. wie viele Fässer da auf Auffangwannen stehen, deren Volumen nicht ausreichend ist. Oder Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten, mit Salzsäure bestückt.

    Das mag sein, aber da wir ja von Druckgasflaschen sprechen und es ja nur um den Kontainer ging passt es. Das jeder vor Ort den Umgang und die Lagerung kontrollieren soll, und auch gemaess Vorgaben umsetzen muss ist ja jed3em sicher klar..

    MFG


    Ronny


    "So ist es, und so bleibt es ! In engen Hosen reibt es!!"
    :Lach:

  • ist ja jed3em sicher klar..

    Erklär mal dem Entscheidungsträger, dass die Lagerung, so wie er sie in dem schönen Prospekt des Containerherstellers vorfindet, nicht rechtskonform ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Erklär mal dem Entscheidungsträger, dass die Lagerung, so wie er sie in dem schönen Prospekt des Containerherstellers vorfindet, nicht rechtskonform ist.

    Gerne, hast du eine Adresse oder Telefonnummer?

    MFG


    Ronny


    "So ist es, und so bleibt es ! In engen Hosen reibt es!!"
    :Lach:

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