Brandschutzkonzept Pflegeheim

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  • Hallo, wer kann mir helfen ?

    hat jemand von Euch ein Brandschutzkonzept für eine Pflege- oder Wohnheimeinrichtung, an der ich mich bei der Erstellung eines spezifischen Konzeptes orientieren kann ?
    Eigentlich verdiene ich mein Brot (sehr hart !) als Fasi im Bereich der BGW vorrangig mit Kitas, Schulen und betreuten kleineren Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche.
    Neuerdings hat aber mein Arbeitgeber sein Herz für Mitmenschen mit Demenz und Alkoholproblemen entdeckt.
    Die Situation der vorhandenen Unterlagen ist mehr als mäßig. Es geht um eine Einrichtung mit mehr als 100 betroffenen Personen in mehreren zusammenhängenden mehrgeschossigen
    Gebäuden.
    Wer also etwas vergleichbares auf dem Schirm hat, den bitte ich um Hilfe.

    viele Grüße und Dank vorweg
    Michael

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  • Hallo Michael

    bevor du Zeit und Mühe in ein Projekt oberhalb deines Horizonts investierst:
    Ein Brandschutzkonzept (BSK) sollte in der Regel von einem Brandschutzsachverständigen erstellt werden und nicht von der FaSi.
    Selbst ich als Brandschutzbeauftragter traue mir die Erstellung eines Brandschutzkonzepts nicht zu.

    Ich habe unseren Sachverständigen bei der Aktualisierung zuletzt unterstützt. Was da aus dem Baurecht und zur Berechnung von Brandlasten etc. herangezogen werden soll / muss ist beachtlich.
    Und ein BSK aus einer Vorlage eines anderen Betriebs zu erstellen ist gelinde gesagt mehr als fahrlässig.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Thorsten,

    danke für die schnelle Antwort.
    Die Aussage "... an der ich mich... orientieren kann" ist etwas irreführend. Ich bin auch Brandschutzbeauftragter, aber Gott sei Dank ist keiner auf den Gedanken gekommen mich zu berufen. Selbst wenn, hätte ich mich geweigert, da mein Arbeitsbereich als Fasi 3 Bundesländer, ca. 120 Betriebsstätten und 1300 Beschäftigte umfasst.
    Ich habe die Quali. nur gemacht, weil man immer etwas für seine anderen Arbeitsaufgaben mitnehmen kann.
    Ein entsprechendes Brandschutzkonzept bräuchte ich, um meiner Führungsriege einmal zeigen zu können, das dies nun einmal kein 0815 Dokument darstellt, sondern in seinem Inhalt schon ein gewisses Knowhow erfordert.

    viele Grüße
    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von mb.224 (2. August 2017 um 14:09)

  • Hallo,

    hat jemand von Euch ein Brandschutzkonzept für eine Pflege- oder Wohnheimeinrichtung, an der ich mich bei der Erstellung eines spezifischen Konzeptes orientieren kann ?
    Eigentlich verdiene ich mein Brot (sehr hart !) als Fasi im Bereich der BGW vorrangig mit Kitas, Schulen und betreuten kleineren Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche.
    Neuerdings hat aber mein Arbeitgeber sein Herz für Mitmenschen mit Demenz und Alkoholproblemen entdeckt.
    Die Situation der vorhandenen Unterlagen ist mehr als mäßig. Es geht um eine Einrichtung mit mehr als 100 betroffenen Personen in mehreren zusammenhängenden mehrgeschossigen
    Gebäuden.
    Wer also etwas vergleichbares auf dem Schirm hat, den bitte ich um Hilfe.

    Es würde Ihnen nichts bringen, ein Brandschutzkonzept muss auf die jeweilige Einrichtung
    zugeschnitten sein. Was ein Brandschutzkonzept im groben beinhalten kann, kann
    man in der vfdb-Richtlinie 01/01/ VdS 3547 nachlesen:

    https://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3547_web.pdf

    Ergänzend siehe dazu weitere Informationen, wie z.B.: https://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2226_web.pdf und http://www.brandschutzkonzept-brandschutzplanung.de/fileadmin/user…etrRL%20NRW.pdf

    Generell finden Sie im Internet auch zahlreiche Musterkonzepte, z.B.:
    http://wieneke-brandschutz.de/wp-content/upl…ndustriebau.pdf

    Bezüglich der Erstellung, so sollten Sie sich an einen BS-Sachverständigen wenden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Die Aussage "... an der ich mich... orientieren kann" ist etwas irreführend. Ich bin auch Brandschutzbeauftragter, aber Gott sei Dank ist keiner auf den Gedanken gekommen mich zu berufen. Selbst wenn, hätte ich mich geweigert, da mein Arbeitsbereich als Fasi 3 Bundesländer, ca. 120 Betriebsstätten und 1300 Beschäftigte umfasst.
    Ich habe die Quali. nur gemacht, weil man immer etwas für seine anderen Arbeitsaufgaben mitnehmen kann.

    Neija, es gibt externe BSB die betreuen gleichzeitig zig-Unternehmen
    über die ganze Republik. Ob sinnvoll oder nicht, mag jeder selber
    entscheiden.

    Ein entsprechendes Brandschutzkonzept bräuchte ich, um meiner Führungsriege einmal zeigen zu können, das dies nun einmal kein 0815 Dokument darstellt, sondern in seinem Inhalt schon ein gewisses Knowhow erfordert.

    Dann siehe die Links oder im Internet, da finden Sie z.B. das
    Musterbrandschutzkonzept für Aldi (Discounter), wenn es nur
    um die Darstellung geht. http://www.brandschutz2000.de/files/5213/8617/3790/aldibsk.pdf

    Dann dürfte klar sein, ein Brandschutzkonzept ist kein 0815 Dokument.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Also ein Brandschutzkonzept ist eine Aufwendige Sache, und WER dies erstellen darf in auf Länderebene geregelt. Am einfachsten ist es sich ein Ing. oder SV-Büro in der Nähe zu suchen und mal ein Angebot machen lassen.
    Dabei kann ich gerne unterstützen, alles weitere dann per PN.

    MFG

    Ronny

    MFG

    Ronny

    "So ist es, und so bleibt es ! In engen Hosen reibt es!!"
    :Lach:

  • Nur mal so als Beispiel, in NRW muss Brandschutzkonzept gem. §58 Abs. 3 BauO NRW durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt sein.
    In Bayern ist es wieder anders, hier muss ein Brandschutzkonzept (gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO) ab Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder auch niedrigerer Sonderbauten durch einen Sachverständigen oder Ingenieur mit nachgewiesener und eingetragener Ausbildung erstellt werden...

    MFG

    Ronny

    MFG

    Ronny

    "So ist es, und so bleibt es ! In engen Hosen reibt es!!"
    :Lach:

  • Hallo,

    Nur mal so als Beispiel, in NRW muss Brandschutzkonzept gem. §58 Abs. 3 BauO NRW durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt sein.
    In Bayern ist es wieder anders, hier muss ein Brandschutzkonzept (gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO) ab Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder auch niedrigerer Sonderbauten durch einen Sachverständigen oder Ingenieur mit nachgewiesener und eingetragener Ausbildung erstellt werden...

    In der Tat, hier gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern.
    Baurecht ist ein Landesrecht. In BaWü ist man z.B. da noch deutlich
    in den Kinder-, bzw. Babyschuhen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010