Ingenieuer baut Maschine - CE Notwendig ?

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  • Guten Morgen Kollegen,


    in unserem Unternehmen baut ein Ingenieur eine Maschine zusammen mit ein paar Elektromotoren, Schienen.... mit der später die Mitarbeiter arbeiten müssen.
    Muss für diese selbst erbaute Anlage dann später eine CE Kennzeichnung bestehen auch wenn sie nur in unserer Firma genutzt wird ?


    Voraussetzung ist natürlich eine GBU die keine Gefahren aufweist für die Kollegen.


    Gruß


    Stephan

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  • Hallo Stephan,


    dann schau doch mal in die Maschinenrichtlinie (Hervorhebung durch mich):
    Artikel 2:
    „Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine
    oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine
    oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter
    ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein
    Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische
    Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr
    bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet


    Und weil das auch immer zu diesem Thema kommt:
    „Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder
    einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung;


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Guten Morgen Stephan,


    aus meiner Sicht ein ganz klares JA.


    Die Maschinenrichtlinie besagt:


    Artikel 5
    Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
    (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine
    ...
    f. die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 anbringen.


    In eurem Fall seit Ihr Hersteller und Betreiber in einem.
    Ihr bringt als Hersteller somit die Maschine in eurem Betrieb in Verkehr.
    Wichtig ist zu beachten, ob es eine verwendungsfähige Maschine oder eine unvollständige Maschine ist.
    Wir mussten bei uns auch sämtliche selbstgebaute Maschinen mit einem CE ausstatten, dass ist eine sehr zeitraubende Angelegenheit.


    Gruß
    CaPe

    Einmal editiert, zuletzt von CaPe ()

  • Hallo Niko,


    also wenn die Maschine den Mitarbeitern "zur Verfügung" gestellt wird um die Arbeit zu verrichten muss nachgewisen werden dass sie sicher ist und dies nicht nur durch eine GBU ?


    Gruß


    Stephan

  • Hi Stephan,


    das ist so korrekt.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo Stephan,


    durch die GBU wird dokumentiert, dass der Betreiber die Maschine für sicher (genug) hält.
    Siehe Betriebssicherheitsverordnung.


    Und "sichere Maschine" hat nichts mit CE zu tun. Eine Konformitätserklärung besagt lediglich, dass der Hersteller behauptet, dass die Maschine den aktuellen Vorschriften und Normen entspricht.
    Das heißt noch lange nicht, dass sie auch sicher ist.


    Und noch ein Hinweis zu einem vorherigen Beitrag: Eine CE kann nicht erlöschen. Es kann nur die Maschine für diese CE nicht mehr existieren (siehe wesentliche Veränderung).


    Gruß, NIko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Ja.


    Egal ob der Fach-Mann oder der Flach-Mann die Maschine baut: Er baut sie und hat damit bestimmte Regeln einzuhalten, wenn die Maschinen für andere Menschen (Mitarbeiter, Kunden, ...) ist. Punkt.
    Wird die Maschine für "sich selber" gebaut, dann mag es anders sein.


    Völlig unerheblich ist, wer jetzt baut. Der Mechaniker kann das vielleicht sogar besser als der Ingenieur. Der Bäcker vielleicht besser, als der Konstrukteur? Egal also wer baut. Die entsprechenden Normen müssen eingehalten werden.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Zusammen,


    ich kann Niko u. Waldmann in Ihren Ausführungen nur unterstützen, Wir haben selbstgebaute Inbetriebnahmesysteme mit Motoren und etc. die sind nach Stand der Technik (Normen u. Vorschriften) gebaut und erweitert worden.
    Die brauchen alle keine CE Kennzeichnung. Sie werden nur bei uns intern genutzt. Dies wurde uns sogar schriftlich bestätigt von wem muss ich bei uns in der Entwicklung mal nachfragen ist aber Urlaubszeit.


    Im Zweifel muss man sich bei den entsprechenden Stellen erkundigen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

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  • .........vielleicht noch eine Randbemerkung:


    Eine Super-Dokumentation macht eine Maschine nicht besser, schneller oder besser. Es ist aber falsch, dies nur als Kostenloch zu sehen. Da steckt etwas hinter: Sicherheit. Die kann man eigentlich nicht mit Geld bezahlen.


    Der kaputte Fuß kostet mehr, als das Paar Sicherheitsschuhe für 100 Euro. Die Sicherheitslichtschranke für den 1000er? Immer noch billiger als eine abgerissene Hand.


    Vom Negativ-Image, Ausfall, Kundenrückgang und Betriebsschliessung will ich ja gar nicht reden.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Zusammen,


    nur zur Info zu meinen Beitrag 9. Unsere Bestätigung ob ein CE nötig ist oder nicht kam vom ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V


    Kann man ja mal nachfragen! TÜV, DEKRA wäre auch eine Möglichkeit.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Hallo Hans-Jürgen,


    jetzt bin ich ein wenig verwirrt !
    In Antwort 3 oben steht es genau anders herum oder ich interpretiere es falsch.


    Artikel 5
    Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
    (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine
    ...
    f. die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 anbringen.


    Gruß


    Stephan

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  • In allen Klärungen und Gesprächen zu diesem Thema mit anderen Ingenieuren, anderen SiFa, unserer BG AP genauso wie mit der Gewerbeaufsicht oder anderen Stellen......


    Alle inklusive mir stützen sich auf die MaschRL. Und was diese sagt kann man ja den vorangegangenen Beiträgen entnehmen.


    Ergo: Ja, CE ist erforderlich.



    Ansonsten würde ich mich ernsthaft fragen, wofür es C-Normen/ DIN etc. pp. gibt die Vorgaben zu Sicherheitseinrichtungen usw. machen.
    Dann könnte man, nur weil es für den Eigengebrauch ist, ändern wie man will. 8|

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

  • Hallo Zusammen,


    ich sagte ja man muss sich bei den fachlichen Stellen erkundigen.


    Hier einige Auszüge zu diesen Thema die wir vom ZVEI bekommen haben.


    Produkte die in einen Unternehmen nach Stand der Technik (Normen/Vorschriften) selbst hergestellt werden, um sie im eigenen Unternehmen selbst zu verwenden werden ,,nicht in Verkehr gebracht" Deshalb greifen die europäischen Richtlinien zur EC-Kennzeichnung nicht.


    Eine Ausnahme ist z.B. die Maschinenrichtlinie, die ausschließlich für ,,Maschinen" gilt. Unsere Inbetriebnahmesysteme haben zwar Motoren kleiner 1 KW und sehen aus wie Maschinen sind aber keine Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie. Dieser Meinung ist auch unser AP der BG der sie besichtigt hat.


    Die CE Richtlinien gelten für das in Verkehr bringen. (Auf dem ,,Markt" bereitstellen, Eigennutzung ist zwar bereitstellen aber nicht auf den ,,Markt" bereitstellen.)


    Unabhängig davon, ob die normalen produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften im Einzelfall greifen oder nicht, gilt immer die Betriebssicherheitsverordnung, danach darf ein Unternehmen seinen Mitarbeitern nur sichere und geprüfte Einrichtungen zur Verfügung stellen. Also ist die Gefährdungsbeurteilung immer ein muss.


    Ob Stephans Projekt eine ,,Maschine" ist muss er oder fachlich kompetente Spezialisten bewerten. Das können ich/wir nicht aus der ferne beantworten.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

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  • Also das sehe ich aber ein wenig kritisch!


    Wenn ich mir die Definition einer Maschine nach Maschinenrichtlinie anschaue, dann fällt mir die Aussage "ist keine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie" schwer zu glauben.
    Genauso kann ich nicht verstehen, dass die AP sagt es sei kein in Verkehr bringen.


    Selbst bei Anschlagmitteln: Wenn ich an eine Ringmutter ein Stück Gewindestange anschweiße werde ich zum Hersteller und bin Inverkehrbringer, selbst wenn ich sie nur im eigenen betrieb nutze.





    Genau weiß man es natürlich wie immer erst nach dem Urteil *Kaef*:Lach:




    Quelle: CE-Wissen.de

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
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    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

    3 Mal editiert, zuletzt von FaSi Schuster ()

  • Hallo,


    Hier einige Auszüge zu diesen Thema die wir vom ZVEI bekommen haben.


    es wäre schon schöner die Zitate als Zitate zu kennzeichnen. Man erkennt nicht was von dir Stammt und was von anderen Quellen.


    Zurück zum Thema.


    @Stephan-FEG gibt an das eine Maschine gebaut wird. Daher gehe davon aus, der er die von @FaSi Schuster aufgeführten Kreterin geprüft hat.


    Ferner sagt der Artikel 2 über das "Inverkehrbringen" folgendes aus:


    „Inverkehrbringen“ die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung;*

    *von mir hervorgehoben


    Ich kann wie viele andere, unabhängig ob man die Maschine gesehen hat oder nicht, bin ich ebenso der Auffassung dass die Maschine ein CE benötigt. Auch "Externe" inkl. BG sind nicht immer mit Ihrer Auffassung richtig. Da muss man in den sehr sauren Apfel beißen und sich einlesen.
    Am Ende wird uns ein Richter sagen ob wir oder andere Recht hatten.



    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Produkte die in einen Unternehmen nach Stand der Technik (Normen/Vorschriften) selbst hergestellt werden, um sie im eigenen Unternehmen selbst zu verwenden werden ,,nicht in Verkehr gebracht" Deshalb greifen die europäischen Richtlinien zur EC-Kennzeichnung nicht.

    Ich sehe das genauso. Ich bin ehrlich gesagt etwas verwundert, warum hier so oft die Richtlinie 2006/42/EG direkt zitiert wird (Maschinenrichtlinie). EG-RL gelten nicht unmittelbar, sondern müssen doch in nationales Recht umgesetzt werden. Das sollte in D durch das ProdSG und die 9.ProdSV passiert sein. Und hier steht doch nur die Pflicht der CE-Kennzeichnung bei der Bereitstellung auf dem Markt. Berichtigt mich bitte, wenn ich irre!!!