Ingenieuer baut Maschine - CE Notwendig ?

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  • ... Und hier steht doch nur die Pflicht der CE-Kennzeichnung bei der Bereitstellung auf dem Markt. Berichtigt mich bitte, wenn ich irre!!!

    Der (Europäische Binnen-)Markt hört nicht am Werkstor auf. Das Unternehmen nimmt durchaus an diesem teil.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Und hier steht doch nur die Pflicht der CE-Kennzeichnung bei der Bereitstellung auf dem Markt. Berichtigt mich bitte, wenn ich irre!!!

    Du irrst, denn in der 9. ProdSV ist zu lesen

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Alles kar! Danke für die Richtigstellung. Ein wenig intensiver belesen habe ich mich nun auch. Was sich mir noch nicht 100%ig erschließt:


    Die CE-Kennzeichnung ist die Kennzeichnung, dass ich das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt habe? Sehe ich das richtig?


    Wenn ich die MaschRL jetzt explizit auslege, darf ich zu Hause im Grunde nichtmal eine selbstkonstruierte Maschine zum Klassieren meines Komposthaufens betreiben, wenn ich nicht die EG-Konformitätsbewertung durchgeführt habe...

  • Wenn ich die MaschRL jetzt explizit auslege, darf ich zu Hause im Grunde nichtmal eine selbstkonstruierte Maschine zum Klassieren meines Komposthaufens betreiben, wenn ich nicht die EG-Konformitätsbewertung durchgeführt habe...

    Doch, wenn Du es für Dich privat machst schon. Soll die Maschine allerdings in Form einer Geschäftstätigkeit verwendet werden, dann ist CE erforderlich. Siehe §1 ProdSG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Doch, wenn Du es für Dich privat machst schon. Soll die Maschine allerdings in Form einer Geschäftstätigkeit verwendet werden, dann ist CE erforderlich. Siehe §1 ProdSG.

    Ok, das wäre dann aber der MaschRL widersprüchlich, da diese ganz klar definiert


    "...(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahmeeiner Maschine
    a) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- undGesundheitsschutzanforderungen erfüllt;
    b) sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;
    c) insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;
    d) die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;
    e) die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sieder Maschine beiliegt;
    f) die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 anbringen..."


    und


    "...'Inverkehrbringen' die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine odereiner unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung..."


    Dann dürfte ich die Maschine ausschließlich selber verwenden, so das nicht auch schon unter Bereitstellung für die Benutzung fällt. Oder?

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  • Ok, das wäre dann aber der MaschRL widersprüchlich, da diese ganz klar definiert

    Nein, denn in Deutschland ist primär das Produktsicherheitsgesetz das entsprechende Regelwerk. Details werden dann in der Maschinenrichtlinie und somit in Deutschland mit der 9.ProdSV geregelt. Wenn aber schon das Gesetz eine Geschäftstätigkeit voraussetzt, diese im Privathaushalt in der Regel nicht vorhanden ist, dann gilt auch die auf dem Gesetz basierende Richtlinie nicht in dieser Konstellation.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • gelöscht.
    Hat sich erübrigt.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko ()

  • Hallo Mitfasis!


    Viele unserer Probleme sind ja rechtlicher Natur. Oft hilft da KomNet.nrw.
    Dort steht kostenfrei geballtes juristisches Wissen zur Verfügung.


    Zu dem hier diskutiertem Thema verweise ich mal auf zwei Dialoge. Die Dialoge sind ausführlich. Ich hab lediglich die verkürzte Frage und die zusammenfassende Antwort kopiert.




    Benötigt ein Kirschkernkissen eine CE-Kennzeichnung?


    KomNet Dialog 13047


    Stand: 14.11.2011


    Antwort „JA!“




    Benötigt ein selbstgebauter Prüfstand für Arbeitsmittel eine CE-Kennzeichnung?
    KomNet Dialog 23293
    Stand: 03.03.2017
    Antwort „JA!“

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  • Hallo Flügelschraube,


    das ein Kirschkernkissen einer CE-Kennzeichnung bedarf zweifel ich an. Unter welche Richtlinie soll denn ein Kirschkissen fallen?*
    Auch ein Prüfstand ist nicht zwingend Kennzeichnungspflichtig. Ein einfacher Prüfstand (Werkbank) ist natürlich nicht Kennzeichnungspflichtig. Fällt der Prüfstand unter die Maschinenrichtlinie, sieht es wieder anders aus.


    Gruß
    Stephan


    *Edit: Habe jetzt mal anhand der Dialognummer mir die Fragen und Antworten angeschaut. Das Kirschkissen ist lediglich Kennzeichnungspflichtig, wenn es als Kinderspielzeug verkauft wird. Aber auch ein Bierdeckel, der als Spielzeug verkauft wird wäre das ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

    Einmal editiert, zuletzt von bauco () aus folgendem Grund: Edit: Mal nachgelesen, was komnet dazu geschrieben hat.

  • Guten Abend,


    komme frisch vom Seminar Maschinenrichtlinie.
    Dort waren viele Anwender, die Maschinen für Ihre Firmen intern bauen.


    Antwort auf die Eingangsfrage; Ja er muss, mit allen was dazu gehört.
    kurze Erläuterung:
    Um eine Maschine auf die betrieblichen Anforderungen zu gestalten muss ein gelebtes Lastenheft erstellt werden.
    Dort muss einfach eine Risikobeurteilung geschrieben werden.
    Diese lebt von der Weiterentwicklung und Lösen der Aufgaben bzw. auftretenden Gefährdungen und der zufindenden Technischen Maßnahmen bzw. Substitutionen.


    D. h. der Ingenieur der bei Euch die Maschine baut, hat die glorreiche Chance alle Anforderungen und so viele auftretenden Gefährdungen wie möglich während der Entwicklung zu eleminieren.


    So das für die GEfährdungsbeurteilung nur noch Fragmente übrig bleiben.


    Mein großes Ziel nach dem Seminar ist: Bleibe Betreiber es ist einfacher.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Moin, RaBau,

    Mein großes Ziel nach dem Seminar ist: Bleibe Betreiber es ist einfacher.

    :thumbup::thumbup::whistling::138:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,
    da der Ingenieuer die Maschine baut und an eine Abteilung übergibt, ist er "Inverkehrbringer". Somit MUSS ein CE Zeichen angebracht werden. Dies kann der selber machen. Wir machen das zusammen mit einer Firma. ABER: Für eine Maschine die schon bein euch steht, ist es nicht notwendig ein CE Zeichen nachträglich anzubringen. Das CE Zeichen sieht eine Nachträgliche Erstellung nicht vor. Das CE Zeichen ist im Grunde dafür entstanden, um Maschinen zu vertreiben oder nach gleichen Normen und Gesetzen vertreiben zu können.


    LG Stefan

    Liebe Grüße,


    Stefan


    Lass mich, ich kann das.... Oh, kaputt!!!

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  • Moin,


    sobald aber an einer bestehenden Maschine etwas geändert wird (ein Abdeckblech angeschraubt oder sonst was), ist derjenige, der die Veränderung vorgenommen hat, Hersteller der geänderten Maschine und eine bisherige CE-Kennzeichnung gilt nicht mehr. Der neue Hersteller der Maschine muss dann die CE-Kennzeichnung neu vornehmen (lassen).
    So habe ich es gerade in meiner Präsenzphase gelernt.


    Gruß,
    Heiko

  • Hallo Heiko,
    wir haben uns hierzu sehr lange beschäftigt und die BGHM zu uns ins Werk eingeladen. Wenn ein Blech angebracht wird, erlischt damit nicht automatisch die Wirksamkeit des CE Zeichen. Es kommt darauf an, was das Blech macht und was es verändert. Wenn du ein 30 m langes Bearbeitungszentrum hast und bringst ein Blech an um einen Helm darauf zu legen, entstehen dadurch keine neuen gefahren und das CE Zeichen würde die Gültigkeit nicht verlieren.


    Und, wir waren dabei, CE Zeichen nachzurüsten. Jetzt ist es aber so, dass es laut CE Zeichen die Möglichkeit einer Nachrüstung nicht gibt. Dies muss IMMER vor inverkehrbringen gemacht werden.
    Uns wurde abgeraten, die machen zu lassen, weil es uns nichts bringt, ausser wenn wir die Maschinen verkaufen (was wir nicht machen) wollten. Dann ist das CE Zeichen unbedingt notwendig.
    Das CE Zeichen wurde nur eingeführt um die Maschinen beim Inverkehrbringen (kaufen) miteinander vergleichbarer zu machen,

    Liebe Grüße,


    Stefan


    Lass mich, ich kann das.... Oh, kaputt!!!

  • "Jetzt ist es aber so, dass es laut CE Zeichen die Möglichkeit einer Nachrüstung nicht gibt."


    Das macht doch keinen Sinn?


    Dass ein CE-Zeichen etwas mit einer Vergleichbarkeit zu tin hat, höre ich zum ersten Mal.
    Dann hätte das VDE-Zeichen ebenfalls etwas mit Vergleichbarkeit zu tun.
    Da das CE-Zeichen nicht extern überprüft wird, ist die ganze Sache sowieso problematisch.


    Gruß
    Flügelschraube

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  • Oh Mann...


    Ich hab während einer Begehung verschiedene "Modellhalter" bzw. "Hilfsmaschinen" gefunden. Kurz: Hauptteil wird eingelegt, zwei Knöpfe gedrückt, die verschiedene Stempel und Bohrmaschinen ausläsen die Weitere Teile in das Hauptteil einpressen. Also... MASCHINE.
    Die haben wir uns mal näher angeschaut. Siehe da... Die Dinger haben keine CE. Na super.


    Also hab ich mal im Namen meines Kunden den Hersteller angerufen und ihn dazu befragt.
    Reaktion: "Ich wundere mich schon lange dass das keinen Interessiert, aber eine CE macht das nur teuer für den Kunden, deshalb bleibt die weg, wenn sie keiner verlangt."
    Ich bin dann zur Geschäftsleitung gegangen.
    Die sind aus allen Wolken gefallen. Der Einkauf hat strikte Anweisung alle Maschinen nach den entsprechenden Regelwerken zu beschaffen. Das steht auch in dernen Handlungsanweisungen.Die haben sich umgehend den Einkaufschef gekrallt.


    Jetzt ruft er mich an, und erklärt mir, dass ich die Tragweite der "Meldung" wohl nicht überblicken könne. (Zitat!). Ich habe mit dem gleichen Zitat geantwortet.
    (Er weiß ganz offensichtlich, dass die Maschinen keine CE tragen)
    Und wo es stehen würde dass solche Maschinen gekennzeichnet sein müssen, will er wissen.
    Ich habe ihm dann eine Abhandlung über den Sachverhalt geschickt.
    Danke übrigends an die hier beteiligten. Ich hab einiges hier gefunden.


    Er will immer wieder aus der Nummer"Kennzeichnung" raus und verlangt von mir das mit einer GB zu regeln. Ich habe ihm dann erklärt, dass der erste Punkt sein wird, dass ich prüfen werde ob die Maschinen anhand der hiesigen Regelungen gebaut und beschafft wurden und ich dann bei ihm auf der Matte stehe.


    Jetzt will er wissen, ob er dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn was passiert.


    Wie seht ihr das?
    Wenn der Einkauf von Maschinen mit dem dazugehörigen Regelwerk delegiert ist (Stellenbeschreibung), ist ja der hier eine "Unternehmerpflicht" delegiert (klar, muss der UN überwachen), aber der Chef vom Einkauf ist doch klar mit dabei, wenn er nicht prüft dass die Regeln eingehalten werden,oder?


    Mike


    Achso... als Sofortmaßnahme wurde beschlossen den "Einkaufsweg" mit "Arbeitsschutzberatung" zu versehen. Genauso wie die Wareneingangskontrolle anhand dem Lastenheft und unter Einbeziehung der FASI und dem Instandhaltungschef.
    Die GF war der Meinung das würde schon der Werksleiter machen. Die Beteiligten haben mich aber immer wieder geflissentlich ignoriert und ich durfte dann während den Begehungen die "neuen" Maschinen finden. Das wird jetzt (hoffentlich) anders.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Hi,


    Erfahrung aus der Praxis: mit einer allgemeinen Floskel (a la "nach den gültigen Vorschriften") wird es schwierig, jemanden zur Verantwortung zu ziehen (in den mir bekannten Fällen ging die Argumentation vor Gericht nicht durch). Je konkreter die Vorgaben sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Einkaufsleiter und der zuständige Einkäufer zur Verantwortung gezogen werden können.


    Erste Fragen eines Juristen wären vermutlich: Wie haben Sie sichergestellt, dass allen Einkäufern die für sie relevanten Vorschriften kennen? Wie wurde die Einhaltung der Vorschriften von den zuständigen Führungskräften kontrolliert?


    Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen sehe ich nur eine Chance, die Einkäufer in die Verantwortung zu nehmen, wenn es so was wie ein genaues Muster-Pflichtenheft für die Beschaffung neuer Maschinen gibt (klare Vorgaben a la Beschaffung nur mit CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, deutscher Bedienungsanleitung...).


    schöne Grüße

  • Hallo, nach meiner Auffassung ist die 9. ProdSv die Kopie der MRL 2006/42/EG, deshalb kann auch gleich die MRL zum Zitat herangezogen werden.


    Und Eigenverwendung schützt nicht vor CE_Konformitätsbewertungsverfahren nach MRL.