Schutzmaßnahmen machen Maschine nahezu unbrauchbar

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  • Moin Stephan,


    sehr gut. Es geht ja.


    Kurzversion:
    Der Hersteller einer Maschine sagt, seine Maschine entspricht den gängigen Normen und bestätigt dies. Daraufhin klebt er selber seinen CE-Aufkleber und fertigt viel Papier an (Erklärungen u.s.w.). Das gibt er dann mit der Maschine (dem Produkt) dem Käufer. Eine externe Prüfung erfolgt dabei nicht. Der Hersteller kann das bei entsprechendem Wissen alles selber machen. Hat er das Wissen nicht, weil er vielleicht keine Risikoabschätzung machen kann, kann er sich das Wissen dazu einkaufen.


    Diese CE erlischt, wenn grundsätzliche Änderungen vorgenommen werden. Wie jetzt bei euch. Ihr rüstet dann die Maschine auf, verbessert, baut um, ........
    Damit seit ihr jetzt "Hersteller" der neuen Maschine und macht den Prozess von Grund auf neu. Vielleicht könnt ihr ja alte Teile der Dokumentation nutzen? Würde absolut Sinn machen. Ihr habt nicht so die Detailkenntnis wie der Original-Hersteller.


    Alles machbar. Für den Sektor gibt es auch Firmen, die bspw. hinterher die Dokumentation anfertigen. Kostet, klar, und wird leider von vielen Maschinenbesitzern als überflüssig angesehen. ;(

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wobei die Risikoabschätzung verbleibt ja beim Hersteller, diese liefert er in der Regel nicht mit.
    Ich würde mich mit dem Hersteller in Verbindung setzen und mit ihm gemeinsam die Veränderungen abstimmen. Ihr bringt das Wissen mit, wie die Maschine sinnvoll zu handhaben ist, er übernimmt die Dokumentation und das Konformitätsbewertungsverfahren. Dafür darf er dann so veränderte Maschinen in der Zukunft in den Verkehr bringen. Über die Kosten der Umrüstung kann man dann evt. auch noch verhandeln, schließlich möchte der Hersteller doch Maschinen verkaufen, die sich über entsprechende "Mundpropaganda" noch besser verkaufen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.