Schutzmaßnahmen machen Maschine nahezu unbrauchbar

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  • Guten Morgen Kollegen,

    in unserer Firma setzen wir Wirkmaschinen aus Italien ein und wenn sie angeliefert werden sind sie mit den bestehenden Schutzeinrichtungen kaum zu bedienen oder so umständlich dass es kaum effektiv ist.
    Welchen Weg kann man gehen um die Maschinen so anzupassen "offiziell" dass sie vernünftig und sicher einzusetzen sind ?
    Zur Zeit sind die diverse Schutzeinrichtungen deaktiviert bzw. demontiert vor dem Hintergrund dass ja nur Mitarbeiter mit Facharbeiterbrief an den Anlagen arbeiten und denen die Gefahren bekannt sind.

    Es geht jetzt also nicht darum dass es verboten ist solche Dinge zu manipulieren sondern welchen Weg müssen wir gehen um die Maschinen entsprechend anpassen zu können ?

    Gruß

    Stephan

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  • Moin!

    Ich würde mich da an deiner Stelle nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und deinem Unternehmen Vorschläge machen was du wie abbauen würdest. Ganz dünnes Eis.
    Das ist es jetzt schon! Du akzeptierst dass Sicherheitseinrichtungsen deaktiviert sind. Meiner Meinung nach bist du, wenn was passiert hier schon im Straftatbestand. Das Manipulieren von Sicherheitseinrichtungen ist halt nun mal verboten.
    Die Maschine hatte mal ne CE (MUSS sie ja haben) und ihr verändert wesentliche Bauteile und senkt das Sicherheitsniveau.

    Ich würde an deiner Stelle mir ein Fachunternehmen ranziehen. Maschinenbauer, Konstrukteure etc.

    Falls du dich mal ins Thema MAschinensicherheit und Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtugnen einarbeiten willst...

    Das Thema "effektiv" zählt nicht und wird spätestens bei einem Arbeitsunfall zum Bummerang und holt die Beteiligten wieder ein.

    Merkblatt T008 / DGUV 213-054 der BG RCI.


    Mike.

    PS: Lies mal das hier. Manipulation Sicherheitseinrichtung an Glaskantenmaschine, ausführliches Urteil

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hi...

    unabhängig von den guten und wichtigen Hinweisen von Mike144 würde ich mehrere Dinge tun:
    1. Risikoanalyse des Herstellers eingehend studieren (sofern sie vorliegt). Wenn das Risiko so hoch ist, dass die Schutzvorrichtungen notwendig sind, habt ihr schlechte Karten - dann ist die Maschine per se nicht benutzerfreundlich konzipiert worden.
    2. Mit dem Hersteller selbst reden: an welcher Stelle ist welches Risiko wirksam, welche Schutzeinrichtungen sind verbaut, welche Alternativen gibt es?

    Wirkmaschinen klingt nach Textilindustrie - schau dir die beiden relevanten Teile der DIN ISO 11 111 an. Vielleicht findet ihr für die entsprechenden Gefahrenstellen alterntive Schutzkonzepte.
    Am einfschsten ist es immer alles mit dem Hersteller abszusprechen, um keine Rechtsansprüche zu verlieren und nicht in den Bereich der Manipulation von Schutzeinrichtungen zu geraten.

    Sollte die Diskussion mit dem Hersteller nicht möglich oder nicht erfolgreich sein, einfach mal in dem Fließbild der BAUA zur Änderung an Maschinen prüfen, welche Änderungen ihr durchführen könnt, ohne in den Bereich der "wesentlichen Änderung" zu gelangen. Damit behält die CE-Konformität ihre Gültigkeit. Das ganze natürich sauber dokumentieren (Änderungsnachweis, Gefährdungsbeurteilung).

    Zukünftig würde ich (gerade im Sondermaschinenbau) immer möglichst früh und oft im Beschaffungsprozess bzw. während der Konstruktion mit dem Hersteller in Kontakt bleiben, um solche Stilblüten (sichere aber unbrauchbare Maschinen) zu verhindern.
    Ach ja - die BG würde ich auch noch ins Boot holen. Ggf. können die Herren Unger oder Steiner (aber Kontakt über den TAB herstellen lassen, sonst fühlt der sich nachher übergangen) da auch noch helfen. Die haben mir auch schon zu sicheren und praktikablen Lösungen geholfen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten S. (28. Juli 2017 um 08:47)

  • Hallo Mike,

    vielen Dank !
    Schlimm ist, bei uns arbeiten mehr Maschbauer als andere Berufsrichtungen.
    Aber hier ist es wie wenn man in einem Geschäft eine Verkäuferin nach einem bestimmten Artikel fragt : nicht meine Abteilung !
    Der entsprechende Verantwortliche, mal von der Verantwortung der GL grundsätzlich abgesehen, sagt dass er die Maschinen sonst ja nicht betreiben kann in vernünftigem Maße und da ja alle wollen dass die MAschine läuft um das Unternehmen am Laufen zu halten, denkt sich jeder" ja wenn er es verantworten kann" !!!

    Ich werde jetzt noch mal die GL darauf hinweisen was in dieser Abteilung los ist und hoffe vor dem Hintergudn der Information " Straftat" dass sich dann etwas ändert.

    Gruß

    Stephan

  • Hallo Stephan,

    in unserer Firma setzen wir Wirkmaschinen aus Italien ein und wenn sie angeliefert werden sind sie mit den bestehenden Schutzeinrichtungen kaum zu bedienen oder so umständlich dass es kaum effektiv ist.
    Welchen Weg kann man gehen um die Maschinen so anzupassen "offiziell" dass sie vernünftig und sicher einzusetzen sind ?
    Zur Zeit sind die diverse Schutzeinrichtungen deaktiviert bzw. demontiert vor dem Hintergrund dass ja nur Mitarbeiter mit Facharbeiterbrief an den Anlagen arbeiten und denen die Gefahren bekannt sind.

    Es geht jetzt also nicht darum dass es verboten ist solche Dinge zu manipulieren sondern welchen Weg müssen wir gehen um die Maschinen entsprechend anpassen zu können ?

    :)
    Das musste ich mir auf der Zunge zergehen lassen. An Maschinen aus Italien werden in Deutschland die Schutzeinrichtungen deaktiviert. Es deckt sich aber mit meinen Erfahrungen in unseren deutschen Werken... Und die Geschäftsführer wollen dann immer gar nicht verstehen, warum ihre Kennzahlen im Arbeitsschutz schlechter sind. :D

    Schutzmaßnahmen machen Maschine nahezu unbrauchbar

    Dann habt sowohl ihr, als auch der Lieferant, einen schlechten Job gemacht.
    Ich unterstelle, dass der Lieferant eine funktions- und produktionsfähige Maschine verkauft hat. Und auch, dass diese Maschine den einschlägigen Vorschriften für diesen Maschinentyp entspricht bzw. bei Auslieferung entsprochen hat.
    Wenn diese dann bei euch nicht so eingesetzt werden kann, habt ihr eine falsche Maschine gekauft (Pflichtenheft?) oder euer Produktionsprozess entspricht nicht den aktuellen Entwicklungen (Stand der Technik).

    Was könnt ihr tun? Klärt folgende Punkte und dann kommt ihr fast von alleine auf die entsprechenden Maßnahmen;
    1. Was geben die einschlägigen Vorschriften (EU, EN, IEC, ISO, BG/UK,...) vor?
    2. Was hat der Lieferant in seiner Risikoanalyse festgelegt? Und warum?
    3. Was habt ihr in eurer Gefährdungsbeurteilung festgelegt? Und warum?
    4. Was sind eure betriebsinternen Vorgaben für Maschinensicherheit? (z.B. PL Performance Level, Einricht- und Wartungsbetrieb, etc.)
    5. Was machen andere Maschinenlieferanten?
    6. Was machen eure Mitbewerber?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Moin,

    ich kann und muss mich @Mike144 da vollumfänglich anschließen.

    Zur Zeit sind die diverse Schutzeinrichtungen deaktiviert bzw. demontiert vor dem Hintergrund dass ja nur Mitarbeiter mit Facharbeiterbrief an den Anlagen arbeiten und denen die Gefahren bekannt sind.

    Manipulation!
    "nur MA denen die Gefahren bekannt sind" DAS ist keine Begründung, die du irgendwem verkaufen kannst, wenn wer fragt.

    Sobald du eine wesentliche Änderung an einer Maschine vornimmst, dazu zählt das Ausserkraft setzen von Schutzeinrichtungen, bist du vor dem Gesetz ganz schnell Hersteller dieser "neuen" Maschinen, mit allen Verpflichtungen.
    Dabei zu beachten sind dann CE-Konformität, BetriebsSichV, MaschinenRL und noch ein paar andere.

    Warum werden die Maschinen eigentlich beschafft, wenn sie "unbrauchbar" sind? Aber das ist ein anderes Thema.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • unabhängig von den guten und wichtigen Hinweisen von Mike144 würde ich mehrere Dinge tun:

    Das geht ja runter wie Öl...... :D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike


  • Sollte die Diskussion mit dem Hersteller nicht möglich oder nicht erfolgreich sein, einfach mal in dem Fließbild der BAUA zur Änderung an Maschinen prüfen, welche Änderungen ihr durchführen könnt, ohne in den Bereich der "wesentlichen Änderung" zu gelangen. Damit behält die CE-Konformität ihre Gültigkeit. Das ganze natürich sauber dokumentieren (Änderungsnachweis, Gefährdungsbeurteilung).

    Das "Fließbild" zur Beurteilung einer wesentlichen Änderung findest du SEHR gut erklärt und dargestellt im Merkblatt T008-0 der BG RCI. Und besorg dir die neuste Ausgabe. Die hat den Bezug auf die "neue" BetrSichV.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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  • Alternativ (für Kollegen die nicht in der BG RCI Mitglied sind) hier der Link in Richtung BAUA ;)

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Ich hatte den Thread von Mike gefunden.
    Da geht der Link in #10 auch für Nicht-BG RCI'ler :)

    EDIT: Mike hat seinen Thread auch wieder gefunden.. siehe Link in #12 hier :D

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Und nochmal ich.

    Ich weiß; ich wiederhole mich. Gehört wohl irgendwie zum Berufsbild...

    Ich stelle meinen Kunden immer wieder gerne die Merkblätter zur MAschinensicherheit der BG RCI zur Verfügung.
    Das sind Checklisten, wie man mit Maschinen umgeht, von der Beschaffung, Ausstattung, Sicherheitsabstände, Konzepte, über Prüfintervalle bis hin zur elektrischen Ausstattung. Damit kann man auch ganz gut Alt-Maschinen beurteilen. Die BG und das GAA sind immer ganz angetan, wenn sie die Checklisten sehen.

    Die sind EIGENTLICH kostenpflichtig. Wenn man aber weiß wonach man suchen muss findet man sie trotzdem.

    http://downloadcenter.bgrci.de/shop/bgi/treihe

    Mike - Der T-Reihenverfechter....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Ich hatte den Thread von Mike gefunden.

    Ich wusste dass ich mich wiederhole...

    :D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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  • Zur Zeit sind die diverse Schutzeinrichtungen deaktiviert bzw. demontiert vor dem Hintergrund dass ja nur Mitarbeiter mit Facharbeiterbrief an den Anlagen arbeiten und denen die Gefahren bekannt sind.

    Die Maschinen würde ich umgehend stillsetzen lassen. Der Facharbeiterbrief ersetzt keine technische Schutzeinrichtung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ok,
    hört sich jetzt vielleicht ein wenig altklug an:

    Ich würde die vorhandenen Maschinen so lassen, wie sie sind. Damit habt ihr ja eine CE.
    Sind die Dinger jetzt nicht "zu gebrauchen", weil ......., dann lasst sie trotzdem so und verkauft sie. Vielleicht ist das Lehrgeld was ihr dadurch zahlen müsst immer noch günstiger als ein Umbau mit allen Prüfungen und Abnahmen?

    Bei der nächsten Maschine macht ein Pflichtenheft. Viele Gedanken von den unterschiedlichsten Leuten zu Papier bringen und dann, wenn auch teurer, kaufen.

    Aber ihr müsst dann nicht umrüsten und habt Ruhe.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich würde die vorhandenen Maschinen so lassen, wie sie sind. Damit habt ihr ja eine CE.

    Irgendwie lese ich da was anderes.

    Zur Zeit sind die diverse Schutzeinrichtungen deaktiviert bzw. demontiert

    Ursprünglich hatten die Maschinen CE, aber sie wurden manipuliert!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Leute,
    jetzt sind wir schon mal einen Schritt weiter.
    Die Einsicht ist da und die erste Elektrofirma für Lichtschranken etc. war schon hier zur Beratung.
    Ein Schritt in die richtige Richtung.

    In wie fern müssen wir dann eine neue CE Kennzeichnung "beantragen" wenn wir den Auslieferungszustand der Maschinen verändern ?
    Oder kann man sie einfach in einem Industrieberteib weiterbetreiben wenn sie sicher "scheint" ?

    Gruß

    Stephan