Vorschrift Rutschkupplung an Bohrhammer?

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  • Hallo Kollegen,

    ich bin nun schon seit ca. 3 Stunden am Recherchieren, aber bisher ohne Erfolg. Vielleicht stelle ich mich heute auch nur etas dusselig an. ;(

    Ich suche eine konkrete Angabe dazu, ob es eine Pflicht gibt, Bohrhämmer nur mit Rutschkupplung zu vetreiben und zu nutzen.
    leider konnte ich bisher dazu nur wenige Infos finden, die jedoch keine konkrete Aussage dazu beinhalten.
    Vielleicht hat ja jemand diese Problem schon mal gehabt und kann mir etwas dazu mitteilen, bzw eine Quelle nennen.

    Im Voraus vielen Dank

    MfG
    Jürgen

    Sifa in Ausbildung

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  • Hi,

    eine Rutschkupplung ist keine "Pflicht-Sicherheitseinrichtung" eines Bohrhammers oder eines anderen handgeführten Werkzeugs.

    Damit sich der Anwender nicht den Arm oder die Hand verletzt, wenn man beim Bohren z.B. in Beton auf Armierung trifft und der Bohrer schlagartig blockiert und ausschlägt, werden bei Bohrhämmern üblicherweise Sicherheitskupplungen eingebaut. Neben der Rutschkupplung finden als Sicherheitskupplung hier z.B. auch Überrastkupplungen oder Rollenkupplungen Verwendung.

    In wie weit eine Sicherheitseinrichtung freiwillig verbaut wird oder erforderlich ist, ist der für das jeweilige Gerät gültigen Norm zu entnehmen. Alternativ einfach beim Hersteller nachfragen ;).

    schöne Grüße

  • Moin,

    grundsätzlich kannst du dich auf den Stand der Technik berufen.

    Es ist eine technische Sicherheitsmaßnahme, die schwere Verletzungen verhindert.

    MFG
    OSH

    Was passieren kann, passiert!

  • Hallo,

    wobei mir jetzt nicht ganz klar ist, ist es MUSS oder KANN?

    Die Hersteller produzieren gem. CE, ok. Alles an (zusätzlicher) Sicherheitsausstattung ist vielleicht ein Verkaufsargument?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi,

    Bohrhämmer sind seitens der Hersteller meiner Erfahrung nach immer mit einer Sicherheitskupplung ausgestattet (zumindest ist mir noch kein Bohrhammer ohne begegnet und in den Herstellerinformationen findet sich bei den mir bekannten Anbietern sinngemäß immer der Satz "Alle Bohrhämmer sind mit einer Sicherheitskupplung ausgestattet."). Ich gehe also davon aus, dass diese Sicherheitseinrichtung als Stand der Technik in der Norm gefordert ist (ohne jemals einen Blick in die zugehörige Norm geworfen zu haben ;) .

    schöne Grüße

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  • Hallo,

    manche Hersteller machen sogar Werbung, das ihre Maschinen keine Rutschkupplung haben

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    Grüße

  • Hallo,

    sorry hatte heute erst wieder die Zeit mal vorbei zu kommen :)
    erst mal danke für die Antworten. Mir wäre halt wichtig zu wissen, ob es Pflicht ist. Aber ich habe auch nichts diesbezüglich gefunden.
    Eigentlich gibt es Bohrhämmer mit Rutschkupplung schon seit mindesten 25-30 Jahren. Daher ist es mir absolut unverständlich, warum die Firma Toolson Bohrhämmer verkauft, die keine haben.
    Ich habe dieses Gerät bei einem Kunden entdeckt und von einem seiner Mitarbeiter erfahren, dass er sich damit schon ordentlich die Handgelenke verletzt hat.
    Daher wäre mir sehr wichtig, genau zu wissen, ob Pflicht oder "Kann" Dann hätte der Kunde wenigstens die Möglichkeit das Gerät zurück zu geben, ansatatt zu entsorgen.
    Denn ich habe ihm nahegelegt diese Maschine nicht mehr zu nutzen.

    Gruß
    Jürgen

  • Hallo Jürgen,

    schreibe doch einmal den Fachverband an, ob es dort eine Normung gibt oder schaue doch mal in folgende Norm
    DIN EN ISO 11148-5:2012-06
    Titel (Deutsch): Handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 5: Schlagbohrmaschinen (ISO 11148-5:2011); Deutsche Fassung EN ISO 11148-5:2011
    vielleicht steht ja hier etwas unter den Punkten:
    - 4.2.5 Schutzeinrichtungen
    - 4.7.3 Aufnahme von Reaktionsdrehmomenten

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo, ich bin über eine Suchanfrage auf diese Diskussion gestoßen. Bei mir ist das Thema gerade sehr aktuell. Ich habe mich beim bohren mit einem Toolson 900 Watt Bohrhammer so stark verletzt das ich nun 13 Schrauben in meiner rechten Hand habe. Mir ist passiert was eine gute Rutschkupplung verhindern soll. Beim bohren in Beton blockierte der Bohrer schlagartig und die Maschine hat mir dabei die Hand so stark verletzt das ich eine doppelte Mittelhandfraktur habe die operativ versorgt werden musste.

    Jetzt stell ich mir natürlich die Frage ob der Hersteller an dieser Sicherheitseinrichtung gespart hat.

    In Eurer Diskussion ist nicht abschließend geklärt ob eine solche Einrichtung Pflicht ist. Gibt es dazu weitere Erkenntnisse ? Wie würdet Ihr vorgehen ?

    Grüße Alexander

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  • Zuallererst hilft dir hier ein schneller Blick in die Betriebsanleitung des Herstellers.

    Ohne hier Details zu kennen, wäre eine CE Kennzeichnung nicht erfolgreich, wenn eine solche Kupplung in Europa zwingend vorgeschrieben wäre...

    In diesem SInne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Die Rutschkupplung soll Stöße und übermäßige Belastung abfangen. Sie ist ein Behelfsmittel und kein absoluter Schutz.

    Blick in die Betriebsanleitung des Herstellers.

    was steht hier unter Sicherheitshinweise

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • PRO BH 900 Bohrhammer

    Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestimmungsgemäß nicht für den gewerblichen, handwerklichen oder industriellen Einsatz konstruiert wurden.


    Damit würde es für mich schon als Arbeitsmittel ausfallen, da deine Beschreibung nach einem Arbeitsunfall klingt.

  • Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestimmungsgemäß nicht für den gewerblichen, handwerklichen oder industriellen Einsatz konstruiert wurden.

    Nur weil ich ein Produkt für den Heimbedarf auf der Arbeit benutze schließt es die Produkthaftung nicht aus . Die Risikobeurteilung muss abwägen, welche Gefährdungen durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entsteht . Wenn ich privat ein 12mm Loch in Beton bohren kann, wieso dann nicht als kleiner Handwerksmeister?

    Jetzt zum eigentlichen Problem:

    Ob es Dir mit einer Rutschkupplung nicht passiert wäre hinterfrage ich stark. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber hast du den Bohrhammer bestimmungsgemäß eingesetzt? Beide Hände an der richtigen Position? Nicht gedrückt? (das Hammerwerk macht die Arbeit) usw.

    Gerade bei handgeführten Maschinen sieht man durch falsche Bedienung häufig Verletzungen

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