Tenor: Betriebsräte haben Anspruch auf in der Regel elf Stunden Pause zwischen einer Betriebsratssitzung und der vorausgehenden Arbeitsschicht. Um die Ruhezeit einhalten zu können, dürfen sie gegebenenfalls vorher die Arbeit früher verlassen.
Gericht: Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt
Aktenzeichen: 7 AZR 224/15
Datum: 2017-01-18
Quelle Urteil: https://dejure.org/dienste/ver…ung?Text=7%20AZR%20224/15
Verständliche Zusammenfassung:
http://www.kanzlei-blaufelder.…srecht-mediation-dornhan/