Moin,
die Kollegen unserer Straßenverkehrsbehörde sind naturgemäß des Öfteren im öffentlichen Straßenraum unterwegs. Warnschutzjacken der Klasse drei sind vorhanden. Wenn ich die DGUV 212-016 unter Ziffer 4.4 korrekt lese, gehört bei winterlichen Temperaturen zu der Jacke auch eine Hose. Bei sommerlichen Temperaturen und einer erhöhten Gefährdung, gehört zu der Weste auch eine Hose. Jetzt ist das Geschrei natürlich groß, und selbst die Führungskraft sagt "Ich glaube nicht, dass die Kollegen und insbesondere die Kolleginnen das anziehen möchten."
Die Tätigkeiten draußen sind meistens die Kontrolle von Baustelleneinrichtungen, von Verkehrszeichen, Beurteilung von Unfallschwerpunkten, Abstimmungstermine zur Planung verkehrsrechtlicher Anordnungen etc. Aufenthaltsbereiche: auf Gehwegen, neben der Fahrbahn, auf Verkehrsinseln, auf Kreiseln, in seltenen Fällen auch mal kurzzeitig auf der Fahrbahn. Aufenthaltsdauer pro Termin in der Regel 30 - 60 Minuten. Mehrere Termine pro Tag nicht selten.
Mir ist klar, dass die DGUV 212-016 keine unmittelbare Rechtswirkung entwickelt. Wenn ich jetzt das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in meiner Glaskugel vorausahne, wird die Führungskraft die Schalter so legen, dass bei der Risikobewertung die Jacke ausreicht. Ich möchte aber nicht, dass irgendwann jemand unter einem Auto liegt oder einen Kühlergrill ziert, nur weil die PSA sein modisches Empfinden gestört hat. Habe ich eine Rechtsvorschrift übersehen, die mir bei meiner Argumentation helfen kann?
Gruß Frank