Warnschutzkleidung

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  • Moin,


    die Kollegen unserer Straßenverkehrsbehörde sind naturgemäß des Öfteren im öffentlichen Straßenraum unterwegs. Warnschutzjacken der Klasse drei sind vorhanden. Wenn ich die DGUV 212-016 unter Ziffer 4.4 korrekt lese, gehört bei winterlichen Temperaturen zu der Jacke auch eine Hose. Bei sommerlichen Temperaturen und einer erhöhten Gefährdung, gehört zu der Weste auch eine Hose. Jetzt ist das Geschrei natürlich groß, und selbst die Führungskraft sagt "Ich glaube nicht, dass die Kollegen und insbesondere die Kolleginnen das anziehen möchten."


    Die Tätigkeiten draußen sind meistens die Kontrolle von Baustelleneinrichtungen, von Verkehrszeichen, Beurteilung von Unfallschwerpunkten, Abstimmungstermine zur Planung verkehrsrechtlicher Anordnungen etc. Aufenthaltsbereiche: auf Gehwegen, neben der Fahrbahn, auf Verkehrsinseln, auf Kreiseln, in seltenen Fällen auch mal kurzzeitig auf der Fahrbahn. Aufenthaltsdauer pro Termin in der Regel 30 - 60 Minuten. Mehrere Termine pro Tag nicht selten.


    Mir ist klar, dass die DGUV 212-016 keine unmittelbare Rechtswirkung entwickelt. Wenn ich jetzt das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in meiner Glaskugel vorausahne, wird die Führungskraft die Schalter so legen, dass bei der Risikobewertung die Jacke ausreicht. Ich möchte aber nicht, dass irgendwann jemand unter einem Auto liegt oder einen Kühlergrill ziert, nur weil die PSA sein modisches Empfinden gestört hat. Habe ich eine Rechtsvorschrift übersehen, die mir bei meiner Argumentation helfen kann?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Es gibt die Warnschutzhosen doch auch in einer Sommer Variante. In wie weit diese den einschlägigen Normen entsprechen darfst Du selbst prüfen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Frank,


    hast Du an die RSA gedacht? Schau mal hier, das ist eine ganz gute Präsentation vom letzten Jahr zur Warnkleidung.
    Gegebenfalls diese den Führungskräften mal zum Lesen geben.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ... verweise auf die in der Verabschiedung befindlichen ASR 5.2 - Arbeiten im Verkehrsraum werden dann mit Sperrungen des danebenliegenden Bereiches durchzuführen sein. Verkehrsraum mit fließendem Verkehr ...usw
    Warnkleidung soll so mein Kenntnisstand ebenfalls noch rein...


    Beachte auch Anlage 1!!!!!!!!! BGI 8591
    Informationsaufnahme zur Gefährdungsermittlung für das
    Tragen von Warnkleidung am Beispiel Straßenverkehr



    Gruß Canislupus

  • Moin,


    die ASR 5.2 und die RSA95 habe ich auf dem Schirm. Die ASR 5.2 greift hier nicht (sh. Ziffer 2 Anwendungsbereich). DIE ASR 5.2 wird in dieser Form auch nicht verabschiedet werden und die Teilfortschreibung der RSA95 scheint auch vom Tisch zu sein, da sich BMAS und BMVI wohl in absehbarer Zeit nicht einigen können. Die Dateien, die Ihr verlinkt habt, liegen mir alle vor.


    Wenn ich das Beurteilungsschema der DGUV 212-016 unter Ziffer 4.4 abarbeite, komme ich sowohl im Sommer bei einer erhöhten Gefährdung als auch im Winter (egal ob einfache oder erhöhte Gefährdung) auf die Hose oder bedeutet "mindestens D mit (A oder C)", dass ich mindestens D brauche und mit A oder C kombinieren kann wenn ich das möchte? In der Waldinger Präsentation wird für den Wintereinsatz mindestens D1 aufgeführt. Das steht für mich im Widerspruch zu Ziffer 4.4 der DGUV 212-016 oder lese ich das Ganze falsch?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Morgen Frank,


    ich finde Du liest das ganz richtig. Der Widerspruch ist da (Ich finde die Präsentation übrigens recht überladen und unübersichtlich). Die Präsentation hat ja auch überhaupt keine Konsequenz.


    Wenn Du die Checkliste der Anlage 1 der DGUV 212-016 zusammen mit der Führungskraft ausfüllst, ohne über die Hosen zu reden, dann kann ich mir nur schwer vorstellen, dass unter Punkt 4. kein Kreuz gemacht wird, wenn nicht schon bei den Punkten vorher.


    Gruß


    Argus

  • Wenn ich das Beurteilungsschema der DGUV 212-016 unter Ziffer 4.4 abarbeite, komme ich sowohl im Sommer bei einer erhöhten Gefährdung als auch im Winter (egal ob einfache oder erhöhte Gefährdung) auf die Hose oder bedeutet "mindestens D mit (A oder C)", dass ich mindestens D brauche und mit A oder C kombinieren kann wenn ich das möchte?

    Moin,


    ich muss die Frage nochmals hochholen, da leider noch niemand darauf geantwortet hat. Ist das "mit" unter Ziffer 4.4 der DGUV 212-016 ein falkutatives "mit" oder bedeutet es, dass ich mindestens den Buchstaben hinter dem Wort "mindestens" brauche und mit den danach folgenden Buchstaben kombinieren kann oder kombinieren muss?



    Beispiel:



    Sommer - erhöhte Gefährdung laut DGUV 212-016 "mindestens B mit C". B ist Pflicht, das ist klar. Ist C jetzt die zulässige Kombinationsmöglichkeit oder die zusätzlich verpflichtend zu tragende Ergänzung?



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Hi,


    unter 4.4 hast du beim "oder" die Auswahlmöglichkeit zwischen den angegebenen "Buchstaben".


    Das "mit" bedeutet, du musst die angegebenen "Buchstaben" kombinieren. In der Praxis bedeutet das bei erhöhter Gefährdung ganz einfach, dass Beinbekleidung und Oberbekleidung mit einer definierten Mindestfläche mit retroreflektierenden Streifen verwendet werden müssen.
    Und neben Kleidung mit Reflexstreifen sind in Abhängigkeit der Umgebungstemperaturen geeignete Kleidungskombinationen auszuwählen, damit die Beschäftigten bei Kälte nicht unterkühlen und bei Hitze nicht überhitzen (wobei hier die Beine eine untergeordnete Rolle spielen, eine lange Hose ist bei Hitze nicht das Problem).


    schöne Grüße

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  • Mahlzeit,


    ich beschäftige mich gerade auch mit dem Thema Warnkleidung. Fand die Infos aus der 212-016 auch recht verwirrend.
    Habe aber eine Präsentation der BG Bau (FB PSA) "Warnkleidung – Auswirkungen der„neuen“ Norm" aus dem Jahre 2016 gefunden aus der hevorgeht, dass auch bei einer erhöhten Gefährdung eine Jacke der Klasse 3 ausreicht. Empfohlen wird jedoch eine Kombination aus Jacke und Hose.
    Klasse 3 bedeutet, dass Torso + Arme oder Beine ausreichende Flächen fluoreszierenden und reflektierenden Materials aufweisen.


    Also noch mehr Verwirrung?


    Gruß Roland


    Edit: Habs gerade per Zufall in der DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung" (ehemals BGR 189) gefunden. Keine Ahnung, wie ich das übersehen konnte:


    4.3.19.2 Ausführungen
    Es gibt drei Klassen von Warnkleidung:
    Klasse 3: Einteiliger Anzug, Jacke mit Ärmeln

    Gruß Roland

    Einmal editiert, zuletzt von RKKV ()

  • Moin moin,


    wir hatten letztens unsere staatliche Aufsichtsperson im Haus, die uns darauf hingewiesen hat, dass Warnwesten neben den horizontalen auch vertikale Reflexstreifen haben müssen. Ist diese Forderung tatsächlich so in der EN ISO 20471 enthalten?


    Gruß
    Xan

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