Muss ich Flüssigdünger als Gefahrgut deklarieren?

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  • Moin Leute,


    ich hätte mal wieder eine spezielle Frage, da ich gerade wie ein Ochse vorm Berg stehe. Muss ich Flüssigdünger als Gefahrgut deklarieren? Ich finde im Kapitel 3.4 gar nichts aber wenn ich mir mal die elementaren Bestandteile von Dünger anschaue, wäre meine Vermutung, dass ich es eigentlich müsste?! Kennt sich jemand dahingehend aus?`


    Viele liebe Grüße

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  • Moin,


    kommt drauf an.


    Normaler Pflanzendünger ist auf der Basis von Ammoniumnitrat, -sulfat, o.ä.
    Die Stoffe erfreuen nicht nur die Bombenbauer.
    Je nach Konzentration der Inhaltsstoffe kann das Ganze nicht nur brennbar, sondern vielleicht noch extremer sein.


    Doch zurück.
    In meinem Berufsleben habe ich viele Jahre bei einem Hersteller und Vertreiber von genau diesem Zeug gearbeitet.
    Flüssigdünger ist zum Hauptteil Wasser mit gaaaaanz wenig von diesen Salzen. Vielleicht auch nur homöopathisch?


    Was könnte dann ein Gefahrgut sein?
    Klasse 1: Sprengstoff? Wohl nicht mehr.
    Gas? Entzündbar? Auch nicht, kann ich mir nicht vorstellen.


    Giftig (Klasse 6.1)? Ätzend (Klasse 8)?
    Könnte sein. Was ist also drin in deinem Wasser und in welcher Konzentration?

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • koma 87,


    diese Frage beantwortet dir keiner hier im Forum und auch nicht 3.4 des ADR, sondern das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Dort findest du entsprechende Angaben zur Klassifizierung.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Gülle ist im Prinzip ja auch Flüssigdünger und diese könnte durchaus die Kriterien für umweltgefährdende Eigenschaften erfüllen, also Klasse 9 nach Transportrecht. Allerdings ist mir noch nie ein entsprechendes landwirtschaftliches Gefährt begegnet, welches orangene Warntafeln am Güllefass angebracht hatte.
    Einen Gefahrstoff nach Stoffrecht stellt Gülle auf alle Fälle dar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    2 Mal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Moin,

    Kriterien für umweltgefährdende Eigenschaften

    ... auch gesundheitsschädliche - wie die Opfer des "Schwedentrunks" erfahren mussten. ;(

    Einen Gefahrstoff nach Stoffrecht stellt Gülle auf alle Fälle dar.

    ist aber in Bayern zumindest kein Geruchsstoff ... :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Jau.


    Womit wir uns aber im Kreis drehen.


    Alles Vermutungen.
    Letztlich: Was ist in der Plörre drin? ?(
    Mit den Info's sollte man die Frage aus dem ersten Beitrag beantworten können.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Da hilft wie MichaelD schon gesagt hat nur der Blick ins Sicherheits Datenblatt Punkt 14 Steht da eine UN Nummer ist es Gefahrgut der Rest steht dann im ADR.

  • Gülle ist im Prinzip ja auch Flüssigdünger und diese könnte durchaus die Kriterien für umweltgefährdende Eigenschaften erfüllen, also Klasse 9 nach Transportrecht. Allerdings ist mir noch nie ein entsprechendes landwirtschaftliches Gefährt begegnet, welches orangene Warntafeln am Güllefass angebracht hatte.
    Einen Gefahrstoff nach Stoffrecht stellt Gülle auf alle Fälle dar.

    Früher gab es nach ADR die "ekelerregenden Stoffe" wie Knoblauchöl und Lavendelöle, die hoch- oder höchstkonzentriert wurden..... :D

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick