Ausbildungsstufe III erfolgreich absolviert.

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  • Moin, moin


    ich habe heute meine Urkunde erhalten, die mir bescheinigt dass ich die Ausbildungsstufe III erfolgreich absolviert habe. Darf ich mich jetzt offiziel als Fachkraft für Arbeittsicherheit bezeichnen?
    Die Ausbildungsstufen I u. II habe ich bei einem anderen Träger absolviert (Hochschule), dafür gibt es eine Teilnahmebescheinigung. Aber die sind ja eh Voraussetzung für Stufe III, oder? Ich frage deshalb, weil es kein Zertifikat/Urkunde über den Abschluss der gesamten Ausbildung gibt. Reicht den da der Nachweis über den Abschluss der Ausbildungsstufe III?


    MfG
    DIMA

    Viele Grüße

    DIMA

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  • Hallo und :513: .


    Steht auf deiner Urkunde etwas von der Erlangung der sicherheitstechnischen Fachkunde gem. ASIG?


    Dann darfst du.
    Je nach vorhandenem Titel als Ing., Techniker oder Mstr. bist du dann, falls es wichtig ist, auch der Sicherheits-Ing., u.s.w.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ja da steht:


    Der erfolgreiche Abschluss ist Bestandteil der sicherheitstechnischen Fachkunde gemäß § 7 Arbeitssicherheitsgesetz.

    Viele Grüße

    DIMA

  • Glückwunsch zum erfolgreichen Abschließen der Sifa-Ausbildung! :thumbup: Und alles Gute für Deine zukünftige Tätigkeit!

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Wobei zur Fachkunde ein wenig mehr gehört, als die absolvierte Ausbildung, siehe DGUV Vorschrift 2, §4.
    Beim Ingenieur gehören da in der Regel noch 2 Jahre Berufspraxis dazu.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Solange das Thema noch da ist, habe ich noch eine Frage. Uns wurde ja in der Ausbildung erzählt, dass die gesammte Ausbildung innerhalb von zwei Jahren absolviert werden muss. Oder man hat 2 Jahre um Ausbildungsstufe III zu machen nachdem man Ausbildungsstufen I u. II abgelegt hat. Da bin ich mir nicht mehr sicher.
    Nun habe ich die Ausbildungsstufe III von einer BG. Und meine Frage ist: was passiert wenn ich z.B. in 3, 4 oder 10 Jahren Ausbildungsstufe III von einer anderen BG machen möchte? Gelten dann die alten Ausbildungsstufen I u. II noch oder muss ich die neu machen?

    Viele Grüße

    DIMA

  • Hallo DIMA,


    ich hoffe, dass ich die Frage richtig verstehe.


    Wenn Du bei einer BG die Ausbildung komplett absolviert hast und später die Branche wechselst und zu einer anderen BG kommst, wird Dich die dortige TAP auffordern, die branchenspezifische Stufe III zu machen. Die Stufen I und II sind allgemein und müssen nicht wiederholt werden. Der Zeitraum ist dabei nicht erheblich.


    So wurde es uns erklärt.


    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Ja richtig.


    Max. 3 Jahre für die komplette Ausbildung (bspw. bei der BG ETEM) und bei Branchenwechseln die Wiederholung der spezifischen Stufe III.
    Mit 'nicht erheblich' meinte ich den Zeitraum zwischen der kompletten Ausbildung und einer eventuellen Wiederholung der Stufe III.


    Die 3 Jahre der Ausbildung können auf Antrag auch verlängert werden.


    Viel Erfolg bei Deinen Plänen. |?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.