Hallo Kollegen,
ab .1.07.17 gibt es eine Kondompflicht in Bordellen. Siehe klick
" Auch muss ein Bordellbetreiber für jede Betriebsstätte und jede auf Prostitution ausgerichtete Veranstaltung ein Betriebskonzept bei der Verwaltung einreichen. Sollte die Betriebsstätte aus einem Wohnwagen bestehen, muss dieser für den Straßenverkehr zugelassen sein, von innen jederzeit zu öffnen und im Inneren mit einer Alarmvorrichtung ausgerüstet sein. Und auch hier sollten – wie überall – genügend Kondome vorrätig sein. Paragraf 32 des neuen "ProstSchutzG" besagt eindeutig, dass jede einschlägige Geschäftsanbahnung zwischen Freier und Gunstgewerbler(in) unter Einsatz von Präservativen zu erfolgen hat. Ein Stelldichein "ohne" kann dabei den Kunden 50.000 Euro extra kosten, zahlbar an die Gerichtskasse."
VG Reinhard