Prüfung von Leitern

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  • Hallo zusammen,
    ich habe noch eine Frage zur Prüfung von Leitern...


    Darf ich als Sifa Leitern prüfen ohne einen Kurs besucht zu haben?
    Ich mache den ganzen Tag nichts anderes wie Maschinenabnahmen, Gefährdungsbeurteilungen, Vorgesetzte auf Defizite hinzuweisen, Maschinen sicherheitstechnisch optimieren ....


    Meiner Meinung nach könnte ich auch Leitern und Tritte prüfen...


    Darf ich das?


    Gruß Lenny

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  • Was hat das mit der Sachkunde für Leitern zu tun?


    Meines Erachtens nach NEIN.

    Liebe Grüße aus dem Norden


    guard


    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!


    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!


    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!


    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • Moin,


    Sach- und Fachkunde, das ist immer so etwas.


    Jeder, der jetzt weiss, eine Leiter ist zum Draufsteigen und sie hat Stufen oder Sprossen, der hat nicht unbedingt die Fachkunde.
    Beim Prüfen geht es um das Erkennen von offensichtlichen Schäden (z.B. gebrochener Holm), das kriegt jeder hin und um vielleicht kleine Schäden, nicht offensichtlich, die aber das gute Ding zum Einknicken bringen könnten. Vielleicht erkennt man auch noch abgenutzte Standfüße, eine Sicherung, die irgendwie lose ist, ein Scharnier, das sehr gut wackelt?


    Wo erkennst du dich wieder?
    Die SiFa sehe ich da so nicht. Den z.B. Instandhalter sicherlich eher. Der kennt auch etwas vom Material.


    Die 1/2-Tageskurse der Hersteller sensibilisieren in diesem Bereich, geben Grundwissen und ein wenig Rechtssicherheit. Ob man dann für die Prüfaktion einen schönen Zettel braucht? Letztlich sagt der ja auch nur: .....hat am ..... am Kurs ..... mit folgendem Inhalt ......teilgenommen.


    Wichtig ist doch den Job gut zu machen (gewissenhaft) und die Prüfung zu dokumentieren. Dazu gibt es von einigen BG'n Leiterprüfbücher, die kostenfrei zu beziehen sind.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann ()

  • Einspruch zu guard.
    Ein klares ja hierzu, wenn du dich mit dem Thema auseinander setzt und dir das nötige Wissen dazu verschaffst. Ist kein all zu großes Hexenwerk. Du musst hierzu nicht extra einen Kurs belegen auch wenn diese überall angeboten werden.
    Gruß Martin

  • Hallo Lenny,


    ich prüfe auch ohne dieses Diplom! In meiner SiFa Ausbildung waren Leitern und Tritte mit dabei. Ist doch kein Hexenwerk! Ich weiß das werden jetzt unsere diplomierten Leiterprüfer aber anders sehen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

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  • Ich sehe das ähnlich...


    Leitern zu prüfen ist kein Hexenwerk. Die meisten Beschädigungen sind nichtirgendwo versteckt sondern doch offensichtlich.
    Ich handhabe es so, dass ich mit neuen Kollegen, die Leitern prüfen sollen, über die Thematik spreche. Dann übergebe ich Ihnen die Prüfutensilien (Prüfprotokoll und -etiketten) und schaue bei ein oder 2 Leitern mit drüber.


    Das "Leiterdiplom" (wird zum Glück von meiner BG angeboten) gibt es für die Kollegen als Bonbon dazu, wenn ich die entsprechenden freien Plätze ergattern kann.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Diese Frage wurde schon x-mal behandelt. Einfach mal die Suche nutzen.


    Aber trotzdem kurz dazu. Von einer FASI erwartet man, dass sie Sicherheitsabstände, Maschinen, Arbeitsmittel; alles was in irgendeiner Form defekt ist, erkennt und entsprechende Vorschläge macht. Und sei es ein verdeckter Schalter in einer Maschine. Eine FASI hat auch Erfahrung im Umgang und dem Aufbau von Maschinen (sei es durch Ausbildung, Weiterbildung, Erfahrung etc.), sonst wäre er/sie keine FASI.


    Und dann soll eine FASI nicht in der Lage sein sich ein Leiternprüfbuch, eine Excel Liste und eine Rolle Kleberchen zu schnappen und die Leitern zu kontrollieren?
    Eine Fasi muss ja schließlich auch bei einer Begehung auf solche "Kleinigkeiten" achten.
    Hierzu zählt doch die Inaugenscheinnahme von


    1. Holme
    Verformung
    Beschädigung (z.B. Risse)
    Scharfe Kanten, Splitter, Grat
    Abnutzung
    Schutzbehandlung (bei Holz)
    2. Sprossen/Stufen/Plattform
    Verformung
    Beschädigung
    Scharfe Kanten, Splitter, Grat
    Verbindung zum Holm (z.B. Bördelung,
    Schraub-/Niet-Verbindung, Schweißnaht)
    Abnutzung (z.B. Trittfläche, Plattformauflage)
    3. Spreizsicherung
    Vollständigkeit/Befestigung
    Funktionsfähigkeit
    Beschädigung
    4. Beschlagteile
    Beschädigung/Korrosion
    Vollständigkeit/Befestigung
    Funktionsfähigkeit
    Abnutzung
    5. Leiterfüße/Rollen
    Vollständigkeit/Befestigung
    Abnutzung/Beschädigung
    Funktionsfähigkeit
    6. Zubehör (z.B. Holmverlängerung,
    Fußverbreiterung, Wandabstützung)
    Vollständigkeit/Befestigung
    7. Kennzeichnung
    Betriebsanleitung (z.B. Piktogramm)


    Und wenn du das alles machst, machst du automatisch eine Leiternprüfung. Und dass du das gemacht hast, kennzeichnest du mit nem Kleber, oder sperrst die Leiter, oder lässt die Leiter von dem Abteilungsverantwortlichen/Unternehmer sperren.


    By the way; und das ist auch NUR meine Persönliche Meinung.
    Es gibt ganz klar "Kurse" und "Lehrgänge" die sind reine Geldmacherei. Und dazu gehört auch der Kurs "Leiternprüfung".


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hallo zusammen,


    der Arbeitgeber hat die notwendigen Voraussetzungen nach Ermittlung festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die vom AG beauftragt wird die Leitern und Tritte zu prüfen. Die TRBS 1203 erläutert die Anforderungen und dann ist da auch noch die DGUV-I 208-016.


    Eine SIFA sollte nicht schon auf Grund Ihrer Sifa-Tätigkeit als eine befähigte Person angesehen werden. Mit entsprechender Qualifikation kann eine SIFA selbstverständlich für die Prüfung bestimmter Arbeitsmittel auch eine befähigte Person sein.


    Aber mal ehrlich, kann man davon ausgehen, dass der prüfenden Mitarbeiter ( egal ob SIFA, Meister oder nicht) eine befähigte Person im Sinne der BetrSichV ist, nur weil die Prüfung auf Mängel anhand von Checklisten oder Prüfprotokollen stattfindet ????



    Beste Grüße aus NRW

  • Eine FASI hat auch Erfahrung im Umgang und dem Aufbau von Maschinen (sei es durch Ausbildung, Weiterbildung, Erfahrung etc.), sonst wäre er/sie keine FASI.

    Hallo Mike,


    ist die schon einmal in die Sinne gekommen, dass vielleicht in Büroräumen keine Maschinenanlagen stehen, welche Sicherheitsabstände benötigen? Die FASI im Verwaltungsbereich ist auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit auch wenn Sie nicht im Umgang und dem Aufbau von Maschinen ihre Erfahrungen sammelt.


    Es mag ja auf deine Person zutreffen, dass du dich als befähigte Person für die Prüfung von Leitern siehst, aber bist du sicher, dass die FASI im Bereich Verwaltung ausreichende Kenntnisse bezüglich der Prüfungen hat??????


    VG

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  • Sehe ich auch so. In unserem Unternehmen (Anlagenpark chemische Industrie), ist neben mir noch eine operativ tätige Sifa eingesetzt. Dieser Kollege wurde vor Jahren auf den "Lehrgang" leitern und Tritte geschickt um diese Prüfung fachgerecht durchführen zu können.


    Klar ist das prüfen von Leitern und Tritten kein Hexenwerk aber das ist Ding ist ja auch, was ist wenn etwas passiert? Ein Mitarbeiter stürzt von einer Leiter die dann nachweislich wohl nicht in Ordung war. Geprüft wurde von einer Sifa "ohne" Sachkunde. Was sagt die BG 8) ? Und schon ist die Sifa wieder der gekniffene...


    So ein Lehrgang zur nötigen Sachkunde dauert drei Tage. Also kein großer Aufwand!


    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz


  • Klar ist das prüfen von Leitern und Tritten kein Hexenwerk aber das ist Ding ist ja auch, was ist wenn etwas passiert? Ein Mitarbeiter stürzt von einer Leiter die dann nachweislich wohl nicht in Ordung war. Geprüft wurde von einer Sifa "ohne" Sachkunde. Was sagt die BG ? Und schon ist die Sifa wieder der gekniffene...


    Hmm, da wir gerade 2 Personen ( Betriebs Intern ) Ausbilden lassen wollen als BP für Leitern von unserer FASI (extern) beißt es sich doch schon..
    GMV, eine gute Checkliste, offene Augen und technischer Sachverstand sollten ausreichen, so die Aussage die ich erhalten hatte dazu




    Schöne Auflistung ( habe ich mal mal notiert, Bierchen dafür ), mir fehlen dabei folgende die Punkte


    Leiter zulässig für den Einsatzort...
    Wenn ich sehe wie viele Haushalts Leitern auf dem Bau usw. enden wo dann im Datenblatt fett drin steht: Nur für Hausgebrauch


    Traglast
    Ich habe gerade ne "NoName" Leiter bei uns raus gezogen, da wurde ich schon Seekrank vom Hinsehen und eine kleine Nachforschung ergab das sie für
    1) Heimgebrauch und
    2) max. 90kg


    zugelassen ist was nicht aus der BDA die angebracht wurde zu ersehen war


    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • lar ist das prüfen von Leitern und Tritten kein Hexenwerk aber das ist Ding ist ja auch, was ist wenn etwas passiert? Ein Mitarbeiter stürzt von einer Leiter die dann nachweislich wohl nicht in Ordung war. Geprüft wurde von einer Sifa "ohne" Sachkunde. Was sagt die BG ? Und schon ist die Sifa wieder der gekniffene...

    Ich sag an der Stelle einmal: Jede Prüfung ist eine Momentaufnahme. Was mit der Leiter nach der Prüfung passiert (schlimmstenfalls auch schon 5 Minuten danach) entzieht sich in der Regel der Kontrolle und der Kenntnis des Prüfers.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
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  • Schöne Auflistung ( habe ich mal mal notiert, Bierchen dafür ), mir fehlen dabei folgende die Punkte


    Ja. Hab ich gut gemacht gell.... Naja... Ehrlich gesagt, hab ich sie auch nur gekopiert und geklaut.


    Such mal per eine Suchmaschine deines Vertrauens "Leitern-Kontrollblatt Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie".

    Wahlweise kannst du auch auf den Link klicken... http://downloadcenter.bgrci.de…ry=Leiter&field=stichwort


    Mike



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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

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  • Fach- und Sachkunde, befähigte Person, ... und dann gibt´s noch die TRBS 2121 Teil 2., Pkt.5:


    Sofern Leitern Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können, sind Prüfungen durch befähigte Personen durchzuführen. Nach dem Anbau von Anbauteilen und der Instandsetzung muss die Leiter geprüft werden. Im Übrigen kann die erforderliche Überprüfung durch einen unterwiesenen Beschäftigten erfolgen.


    Somit haben wir wieder alles : )

    ---


    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“



    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Erst wenn der einhunderttausendste Beitrag zum Thema Leiterprüfung geschrieben wurde
    und erst wenn zum vierhundertsechsundachtzigsten mal beantwortet wurde, welche Regale prüfpflichtig sind,
    erst dann wird man erkennen, dass die Forensuche immer noch funktioniert.


    8)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Es gibt ganz klar "Kurse" und "Lehrgänge" die sind reine Geldmacherei. Und dazu gehört auch der Kurs "Leiternprüfung".

    Das sehe ich jetzt nicht ganz so wie Du.
    Über den Lehrgang kann man zumindest eine gewisse Fachkunde erlangen und nachweisen. Ansonsten kann man natürlich auch auf anderen Wegen die Fachkunde erlangen, das bleibt einem bzw. dem Arbeitgeber als Normadressat, selbst überlassen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein Mechaniker, Schlosser oder Schreiner sich über Leitern, ihre Funktionsweise und Sicherheitseinrichtungen sowie potentielle Mängel eigenständig einlesen und somit Fachwissen aneignen kann. Gebündelter und evt. schneller bekommt er das Wissen über den Kurs. Verpflichtend ist dieser allerdings nicht, wie manche Lehrgangsanbieter gerne suggerieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich denke, kein Handwerker braucht diesen Kurs!


    Jeder der Augen hat um zu sehen und einen Kopf hat um zu denken sollte eine Leiter beurteilen können


    Gruß


    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Ich denke, kein Handwerker braucht diesen Kurs!

    Warum arbeiten dann immer wieder Handwerker mit offensichtlich defekten Leitern?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum können Dachdecker fliegen?
    Wieso sind die Schädeldecken der Gerüstbauer aus Titan?
    Warum reicht auf dem Motorrad ein Helm, ein Nierengurt und eine Badehose?
    etc.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.