Hallo @sicher.arbeiten
ich habe die Zulassung von vier verschiedenen BG'en. Inkl. der VBG und BGW. VBG und auch die BGW lassen nur Meister, Techniker und Ingenieure zu. Zumindestens muss eine technische Ausbildung vorliegen.
Die DGUV Vorschrift 2 gibt die Ausnahmen vor:
"...Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat. ..."
Ähnliches steht dort für Techniker und Ingenieure. Letztlich sehen sich die BG'en jeden Bewerber/jede Bewerberin genau an.