Prüfung von Leitern

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  • ...........vielleicht sollten wir alle Fragen katalogisieren und auswerten?



    :44:

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Warum arbeiten dann immer wieder Handwerker mit offensichtlich defekten Leitern?

    Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, nichts mehr dazu zu schreiben; dazu wurde schon zu viel geschrieben.... ABER:


    Betreff Handwerker und Baustelle:
    Das "Problem" hierbei ist nicht dass die Handwerker die Defekte nicht sehen; das Problem ist dabei, dass es auf der Baustelle (gerade Kleingewerke) schnell und €sparend zugehen muss. Da wird dann mal schnell eine Leiter genommen, weil sie gerade da steht. Egal wie die aussieht.


    Betreff Beauftragung:
    ICH bin der Meinung, dass wenn du einen VERNÜNFTIGEN Meister, Chef, Vorarbeiter, Aufsichtführenden etc. hast, der für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sensibilisiert ist, und weiß was seine Pflichten sind, dass man das Ganze recht einfach handhaben kann. Und da gehört auch, MEINER Meinung nach, das Prüfen, In-Augenschein-nehmen, Kontrollieren und das Aussortieren von defekten Arbeitsmitteln dazu.
    Und wenn ein eingewiesener, halbwegs vernünftigter Industrie-, Sanitär-, Kfz-Meister etc. also irgendjemand der im tagtäglichen Leben mit Maschinen, Anlagen, Mechanik und Elektrik in irgendeiner gearteten Form umgeht auch noch die Leitern prüfen soll, dann würde ich gerne denjenigen sehen, der ihm absprechen will, anhand einer Checkliste (Leiternprotokoll) einmal im Jahr die Leitern durchprüft. Ausserdem beauftragt doch keine Aufsichtsperson jemanden den er nicht dafür geeignet hält mit der Prüfung von Arbeitsmitteln.


    Mal einen Schritt weitergedacht.
    Da bestell ich mir also einen Leiternprüfer, extern. Der kommt zum 01.04.17. Alle Leitern ok. Am nächsten Tag ist eine Leiter kaputt (der Azubi ist mit dem Hubwagen über die Holme gefahren; abgeknickt), der Meister, sieht das und denkt sich: "Naja.. Mein technischer Sachverstand sagt mir zwar, dass damit keiner mehr arbeiten darf, ABER die Fachkunde hab ich ja nicht, und gestern waren die noch gut...."
    Wo ist jetzt der Unterschied zwischen dem Erkennen eines offentlichen Defektes und einer Prüfung an einer LEITER?!?!?
    Bei Maschinen, keine Frage. Da muss jemand mit entsprechender Erfahrung und beauftragung ran. Aber bei einer Leiter?


    Meine persönliche Meinung: Kommt es zum Fall dass Leitern geprüft werden müssen, suche ich in meinem Personalbestand nach einem dem ich die Prüfung zutraue (Ausbildung, Erfahrung, technische Befähigung, persönliche Erfahrung, VERTRAUEN dass er/sie die Aufgabe gewissenhaft durchführt) , führe ein kurzes Gespräch, weise ihn in das Prüfprotokoll ein und er bekommt eine schriftliche Beauftragung vom Chef.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • |?


    Ja. Zusätzlich fehlt da noch der "Arsch in der Hose".
    Ein Mensch der dann z.B. aktiv Hand an die Leiter legt und diese vielleicht VOR einem Unfall nicht einfach per Aufkleber stilllegt, sondern diese mit einer Säge/Flex kurz vernichtet.
    Jeder Unfall ist teurer und aufwendiger, als diese Aktion.

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  • Warum arbeiten dann immer wieder Handwerker mit offensichtlich defekten Leitern?

    Das würde sich aber auch durch irgendeinen Kurs nicht ändern, hier muss beraten und informiert werden, nicht unnötige Kurse besucht

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hallo,


    die Frage wurde ja bereits beantwortet, also kann man ruhig auch noch ein wenig offtopic weiter diskutieren :D

    In so einer Schulung wird dem Handwerker aber nicht nur gezeigt wie er seine Augen nutzen muss, sondern auch wie er das rechtskonform zu prüfen und zu dokumentieren hat. Und da haben die meisten Handwerker sehr wohl noch Schulungsbedarf ;) Auch ist den meisten Nutzern nicht bekannt auf was sie neben offensichtlichen Schäden noch zu achten haben.
    Natürlich kann man sich das Wissen auch selber aneignen und Hexenwerk ist das auch keines. Aber so allgemein jeden Handwerker halte ich ohne Schulung einfach nicht für geeignet


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Tag,


    ich als "klassiche" SiFa prüfe mal grundsätzlich überhaupt nichts.
    Immer auch ne Frage der Haftung.
    Klar könnte ich ne Leiter prüfen, mach ich aber nicht.
    Mein Senf.

  • Tag,


    ich als "klassiche" SiFa prüfe mal grundsätzlich überhaupt nichts.
    Immer auch ne Frage der Haftung.
    Klar könnte ich ne Leiter prüfen, mach ich aber nicht.
    Mein Senf.

    Dem stimme ich zu. Schließlich ist das die Sache des Arbeitgebers. Was ist aber zum Beispiel, wenn die externe Sifa vom Auftraggeber die Beauftragung bekommt, im Rahmen des geschlossenen Vertrages, Leitern zu prüfen? Da würde ich allein schon, um keine Angriffsfläche zu bilden, das Seminar zum Prüfen von Leitern und Tritten besuchen.
    Wie oben geschildert. Was passiert mit der Leiter am Tag danach? Hier kommt die BetrSichV ins Spiel. Der Mitarbeiter hat die Verpflichtung, vor Antritt seiner Tätigkeiten, seine Arbeitsmittel auf Funktion und sichtbare Schäden zu pürfen. Und dieses zu dokumentieren.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Guten Morgen Kollegen,


    gehört es zur Pflicht der Leiterprüfung eine Marke auf die Leiter zu kleben dass sie geprüft wurde bzw. wann sie wieder geprüft werden muss oder reicht es wenn man die Dokumentation, dass sie geprüft wurde, in einem Ordner bereit hält ?



    Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen.


    Gruß aus Aachen
    Stephan

  • Moin,


    das letzte: Prüfbericht. Die Schiene ist: Arbeitsmittel --> BetrSichV


    Aber durch das "Siegel" kann ein Jedermann schon sehen: Geprüft am .............. oder nächste Prüfung am ................


    Was ich jedoch immer machen würde: Jede Leiter bekommt eine Kennzeichnung oder Nr. (vielleicht mit Standort) damit man sie sauber zuordnen kann.

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  • Guten Morgen Waldmann,


    unsere Leitern haben auch eine ID Nummer die eine Rückverfolgung zu den Prüfberichten zuläst.
    Man will nur die Plaketten nicht anbringen, die ich schon besorgt habe und auch sehr hilfreich finde für die Nutzer, weil ein Auditor solche Etiketten dann an anderen Anlagen etc. vermissen könnte.


    Muss man nicht verstehen.


    Aber jetzt ist es OK für mich wenn sie nicht draufkleben.


    Gruß und Dank


    Stephan

  • Moin,
    sehe ich auch so.


    Selbst wenn kein "Muss" da ist, ein Sinn (die Erkennbarkeit) steckt dahinter. Das erleichtert an der Stelle einiges, finde ich.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





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    (kölsche Zuversicht)

  • weil ein Auditor solche Etiketten dann an anderen Anlagen etc. vermissen könnte.

    Solange ein Auditor nur die Etiketten vermisst, ist das doch kein Problem, solange nicht eine Rechtsgrundlage solche fordert.


    Ich halte solche Prüfplaketten bei vielen Anlagen für sinnvoll, denn sie ermöglichen vor Ort eine schnelle Kontrolle. Aber man muss nicht jede Anlage damit ausstatten, sollte allerdings innerbetrieblich eine einheitliche Regelung finden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • So eine Diskussion hatte ich vor einem halben Jahr mit einem Kunden. Da gings um einen Hubwagen.
    Der Prüfer war da und hat geprüft. Auch defekte Hubwägen. Und hat ein Siegel aufgebracht, aber im Prüfbericht geschrieben dass die Hubwägen nicht genutzt werden dürfen.


    Wir haben dann etwas hin und her analysiert und diskutiert. Letzentlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass das Siegel der augenscheinliche Nachweis für die Nutzer ist, dass das Arbeitsgerät in regelmäßigen Abständen überprüft wird und somit ersteinmal sicher ist (entbindet natürlich nicht von der augenscheinlichen Kontrolle vor Nutzung).
    Wie soll denn der "Endnutzer" sehen, ob das Arbeitsgerät i.O. ist? Jedesmal zur FASI kommen und in die Prüfberichte schauen?


    Und wenn kein "Siegel" drauf ist, kommen die Beschäftigten eigentlich von selbst und bringen die zum prüfen. Die sind gewohnt dass auf allem Siegel/Prüfaufkleber sind. Somit gehen dir weniger ungeprüfte Arbeitsmittel durch die Lappen.

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    Mike

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  • Hallo Stephan,


    wenn auf den Leitern ein Feld für Prüfplaketten vorhanden ist, müssen auch welche angebracht werden. Ansonsten kann der Auditor zu recht den Zeigefinger heben. ;)
    Ansonsten natürlich weder gesetzliche noch berufsgenossenschaftliche Pflicht.


    Gruß
    Stephan

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  • Hallo Mike,
    ist die schon einmal in die Sinne gekommen, dass vielleicht in Büroräumen keine Maschinenanlagen stehen, welche Sicherheitsabstände benötigen? Die FASI im Verwaltungsbereich ist auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit auch wenn Sie nicht im Umgang und dem Aufbau von Maschinen ihre Erfahrungen sammelt.


    Es mag ja auf deine Person zutreffen, dass du dich als befähigte Person für die Prüfung von Leitern siehst, aber bist du sicher, dass die FASI im Bereich Verwaltung ausreichende Kenntnisse bezüglich der Prüfungen hat??????


    VG

    Hallo @sicher.arbeiten


    ich habe die Zulassung von vier verschiedenen BG'en. Inkl. der VBG und BGW. VBG und auch die BGW lassen nur Meister, Techniker und Ingenieure zu. Zumindestens muss eine technische Ausbildung vorliegen. Ansonsten wirst Du keine SIFA. Von den Banken bei uns im Umfeld weiß ich, dass dort immer einer vom Technischen Dienst den Fasi macht.
    Es soll es ja geben, aber ich denke doch, dass das sehr selten ist, dass ein reiner "Verwalter" die Fasi macht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Ja, Tread schließen!


    Schade, super schade, dass hier immer nur juristische Laien diskutieren.
    Vielleicht kann man Personen aus der juristischen Ausbildung hier einmal ihr Glück versuchen lassen.
    Natürlich muss ein neuer Thread Leiternprüfung her. Immerhin gibt es ab sofort eine Neue DIN EN 131, die auch auf die Leiternprüfung und die BefBe Einfluss hat.


    Gruß
    Flügelschraube

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  • @ Micke 1204 Das mit der VBG und der BGW stimmt nicht , ich kenne ganz viele VBG und BGW Basis die weder Meister noch Handwerker sind !

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
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  • VBG und auch die BGW lassen nur Meister, Techniker und Ingenieure zu. Zumindestens muss eine technische Ausbildung vorliegen.

    Öhm, Falsch! Oder ich habe ein Teil meines Lebens vergessen. Ich bin weder Meister, Techniker oder Ingenieure und habe für beide Berufsgenossenschaften die Abschlüsse.


    VG
    Sven