Mobbing am Arbeitsplatz

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  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz, seit Monaten wird in unserem Betrieb gezielt von den Abteilungsleitern gegen die Mitarbeiter gemobbt. Hierbei müssen die Mitarbeiter ständig sinnlose Sachen machen wie z. B. das Büro putzen. Viele Mitarbeiter vermuten das somit versucht wird Kündigungen zu erzwingen, da es momentan finanziell nicht so läuft. Diese Taktik geht auch irgendwie auf, paar Mitarbeiter haben schon die Kündigung eingereicht. Der versuch mit dem Betriebsrat darüber zu sprechen, hat leider auch nichts bewirkt.

    Laut Arbeitsschutzgesetz muss "Eine Handlung, die im Rahmen von Mobbing ausgeführt wird, muss nicht zwingend eine Rechtsverletzung darstellen. Es können jedoch die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen verletzt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und diese Rechte der Beschäftigten zu schützen. In §§ 617 – 619 des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB) ist diese Pflicht festgeschrieben. Verstößt der Unternehmensleiter dagegen, kann er dafür bestraft werden."

    könnte man mithilfe einer Sammelklage dagegen gerichtlich Vorgehen, weil sich das Arbeitsklima sich so zugespitzt hat. Wie schon erwähnt haben alle Betriebs Möglichenstellen an die man sich wenden kann nichts gebracht.

    Habt ihr vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht, wenn ja wie habt ihr drauf reagiert ? oder gelöst.

    Danke für euren Rat

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  • Moin,

    Zitat von §17 ArbSchG

    (2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen
    Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei
    der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten
    nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden.

    Führungskräfte ansprechen. Wenn sich nichts ändert, oberste Heeresleitung ansprechen. Wenn sich nichts ändert eskalieren lassen. Das wird die Fronten erst einmal verhärten, aber erzeugt evtl. etwas Druck, wenn sich die Aufsichtsbehörde darauf einlässt, dieses Thema anzupacken.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz, seit Monaten wird in unserem Betrieb gezielt von den Abteilungsleitern gegen die Mitarbeiter gemobbt. Hierbei müssen die Mitarbeiter ständig sinnlose Sachen machen wie z. B. das Büro putzen. Viele Mitarbeiter vermuten das somit versucht wird Kündigungen zu erzwingen, da es momentan finanziell nicht so läuft. ........

    Es ist schwierig solche scheinbar sinnlosen Tätigkeiten als Mobbing zu definieren. Argument beim Büro putzen, die Firma kann sich den Reinigungsdienstleister nicht mehr leisten, daher müssen die Angestellten eben selber ran. Nachweisen dass das gezieltes Mobbing ist, wie soll das gehen?

    Wie Frank schreibt, es an höherer Ebene eskalieren könnte ein guter Weg sein, es könnte aber auch sein dass es, wenn es denn tatsächlich dazu gedacht ist die Mitarbeiter rauszuekeln, von denen durch die Blume angewiesen ist. Nicht nach dem Motto "mobbt die Leute raus". Sondern eher "es wäre hilfreich wenn wir die Belegschaft reduzieren könnten durch Mitarbeiter die freiwillig gehen".

    Ich würde mir an eurer Stelle erst mal rechtlichen Beratung holen. Es reicht auch nicht zu sagen "wir müssen unsere Büros putzen", sondern genaue Fakten sammeln, wann wurde wie angewiesen Tätigkeiten durchzuführen die man als abwertend empfand.

    Ein Betrieb der am Rande der Pleite steht kann schon mal versuchen alle Mittel in Gang zu setzen um zu retten was geht. Wenn sie die Mitarbeiter durch selbst Kündigungen los werden und sich damit Arbeitsgerichte und Abfindungen sparen, wer weiß das schon? Die Frage ist ja auch, betrifft es nur einzelne, oder eine ganze Abteilung? Denn im ersten Fall kann man es als Mobbing definieren, im zweiten wird es schon schwieriger.

    Ein Betrieb der mir bekannt ist und derzeit in einer ähnlichen Situation steckt, da überlegen die Mitarbeiter gerade ihren eigenen Arbeitgeber wegen möglicher Insolvenzverschleppung anzuzeigen. Ein gutes Drittel der Mannschaft soll entlassen werden, nur sind sich Betriebsrat und Geschäftsleitung nicht einig über einen Sozialplan. Seit Monaten schon bangen die Mitarbeiter um ihren Arbeitsplatz, wissen dass es unausweichlich ist dass sie selbst oder Kollegen gehen müssen. Das empfinden sie auch als Mobbing. Viele haben auch schon selber dort gekündigt.

    Die Frage ist doch, was wollt ihr mit der Sammelklage erreichen?

    Andra

  • könnte man mithilfe einer Sammelklage dagegen gerichtlich Vorgehen

    Nein, denn Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.

    Deine Beschreibung zeigt mir nicht unbedingt den Sachverhalt des Mobbings.
    Wie schon Andra erwähnte, tendiere ich eher dazu, dass der Betrieb sich die Reinigungsdienstleistung nicht mehr leisten kann oder möchte, aber die eigentliche Belegschaft halten möchte. Daher soll diese eben die Reinigung übernehmen, da momentan eh wenig Arbeit vorhanden ist. Betriebswirtschaftlich halte ich dieses Vorgehen nicht unbedingt für sinnvoll, allerdings fehlen mir ja auch viele Informationen.
    In vielen Arbeitsverträgen ist eine Klausel enthalten, die zumindest zeitweise auch die Verrichtung anderer Tätigkeiten, als im Arbeitsvertrag bzw. der Stellenbeschreibung festgelegt, erlaubt. Somit kann die Büroreinigung durchaus vom Arbeitsvertrag als entsprechende Tätigkeit abgedeckt sein. Warum hat den das Gespräch mit dem Betriebsrat nichts gebracht? Was waren seine Argumente? Ich habe hier eher das Gefühl, dass einige Mitarbeiter die zugewiesenen Tätigkeiten als unter ihrem Niveau und damit unzumutbar halten. Schade, vielleicht würden einige erkennen, dass auch "einfache Arbeitskräfte" und "Hilfsarbeiter" sinnvolle und nützliche Tätigkeiten ausführen, ohne die der Betrieb nicht besonders gut laufen würde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich bin jetzt etwas überrascht, über den Fakt, das es anscheinend keine Sammelklagen in Deutschland gibt?
    Das höre ich jetzt zum ersten mal. Es können sich also betroffene Personen nicht zusammenschließen und gemeinsam (um eine stärkere Position zu erlangen) und Klagen? Wann wurde das den Festgelegt?

  • Wann wurde das den Festgelegt?

    Noch nie, deshalb gibt es das ja auch nicht.
    Sammelklagen gibt es z.B. im US Recht, nicht aber in Deutschland.
    In Deutschland geht man in der Regel einen anderen Weg. Hier wird eine Klage geführt und die anderen potentiellen Kläger in gleicher/ähnlicher Sache beantragen dann das Ruhen des Verfahrens, bis das erste Verfahren abgeschlossen wurde. Ist dies erfolgt, wird das ruhende Verfahren wieder aufgenommen und je nach Sachlage wird das Urteil des ersten Verfahrens als Muster herangezogen, oder weitere Argumente geliefert, warum dieses erste Verfahren nicht als Muster dienen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.