Zusammenarbeit externe u. interne SiFa / Weisungsbefugnis / Überstellungsverhältnis

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    unsere GF spielt mit der Idee einer Neuorganisation:

    Bisher: Leitende Sifa und Sifa intern (beide mit Nebenfunktionen (weitere Beauftragtenfunktionen))

    Angedachtes Modell: Leitende Sifa (extern, Ingenieurbüro oder überörtlicher Dienst, soll Aufträge von GF entgegennehmen, "Modelle/Konzepte" entwickeln, an interne SiFa´s weitergeben und
    interne SiFa´s führen. Also zwischen GF und jetziger Leitender SiFa wir eine externe Zwischenposition geschaffen, die formaljuristisch zur Ltd. Sifa wird und auch an GF berichtet.

    Ist dies überhaupt möglich? Weisungsbefugnis einer externer Ltd. Sifa gegenüber internen Sifa´s (Disziplinarischer Vorgesetzer). Wie seht Ihr die juristischen Zusammenhänge. Mein Kollege und ich brauchen ganz kurzfristig hierzu Hilfe!

    Gruß starfighter

  • ANZEIGE
  • Hallo Kiter,

    bisher zu keinem verbindlichen Ergebnis! Fakt ist, das eine Umorganisation mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat ist (§9 ASiG), weil ja formaljuristisch
    die Funktion Ltd. Sifa auf den "Externen" übertragen werden muss. Umgekehrt ist uns auch alles klar, also wenn aufgrund von fehlenden Kapazitäten (Betreuungsstunden)
    diese durch eine ext. SiFa geleistet werden. Hier ist dann die interne leitende SiFa federführend. Aber kann eine ext. SiFa Weisungsbefugnis fachspezifisch bzw. disziplinarisch haben gegenüber internen bestellten SiFa´s??? Unsere Bauchgefühl sagt nein, aber das ist sicherlich nicht ausreichend für unsere Argumentation gegen eine ext. Ltd. Sifa,die kaum Einsatzzeiten haben würde!

    Gruß Starfighter

  • Hallo. Also ich mit eigenem Ingenieurbüro würde so einen Auftrag gar nicht erst annehmen. Das Haftungsrisiko wäre mir einfach zu hoch, da externe wie ich schon bei einfacher Fahrlässigkeit haften. Wie sollte ich bei weniger Einsatzzeit überprüfen können ob alles ok ist was ich als Weisungsbefugter veranlasst habe ?
    Ich hab da so meine Zweifel. Also kurz um--nix für mich

    Gruß Martin

  • Hallo zusammen,
    die Konstellation finde ich schwierig. Auch ich kann nicht glauben, dass das mit der Weisungsbefugnis eines Externen möglich ist. Aber glauben nützt da wenig – wohl eher eine Rechtsfrage.
    Könnt Ihr (~mit BR) die GF nicht davon überzeugen, dass es anders herum einfacher ist? Mit einem Externen kann ich die Dinge vertraglich regeln. Die internen Abläufe und Prozesse kennt der Interne viel besser und ist sowieso näher am Geschehen und somit der Ansprechpartner. Wer kontrolliert die externe ltd. Sifa eigentlich? Werdet ihr dann ausgliedert? Wir haben es so gelöst. Wenn meine Kapazitäten auch mit vielen Überstunden „gesprengt“ werden, kaufen wir extern hinzu. Eure angedachte Lösung kann und möchte ich nicht in die Praxis umsetzen, wenn noch etwas Vernünftiges dabei herauskommen soll.
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • ANZEIGE
  • Meiner Meinung nach geht das Konstrukt mit der externen weisungsbefugten SiFa nicht, aber ich bin kein Jurist und erst recht keiner auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Soll es so ausgeführt werden, würde ich mir zuerst den Rat eines entsprechenden Fachjuristen einholen. Das kann auch der Betriebsrat einfordern.
    Ich würde den umgekehrten Weg gehen. Die interne Sifa wird leitende SiFa und einzelne Aufgaben bzw. Projekte werden zu deren Entlastung nach extern vergeben.
    Somit bleibt die Aufgabenverteilung, Prioritätensetzung usw. im Haus und wird nicht von Dritten vorgegeben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.