Hallo an das Sifaboard,
wir sind ein Zeitarbeitsunternehmen mit ca. 1600 Mitarbeitern (MA) über ganz Deutschland verteilt.
Da ist es nicht immer einfach unsere MA zeitnah zur Grundunterweisung oder zur Unterweisung nach einem Unfall persönlich in die Geschäftsstelle zu bekommen.
Jetzt kam die Diskussion auf, ob es auch möglich ist per Telefon zu unterweisen.
Wir würden dem MA die Unterweisungsunterlagen vor dem Gespräch zusenden und diese dann gemeinsam mit ihm durchgehen.
Der MA sendet danach die unterschriebene Unterweisung zu uns.
Hier soll die Unterweisung nicht umgangen werden, es soll eine Unterweisung mit dem Medium Telefon stattfinden.
Falls es möglich sein sollte, gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?
Mit der freundlichen Bitte um konstruktive Unterstützung.
Danke und Gruß Michael