Unterweisung per Telefon?

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  • Hallo an das Sifaboard,


    wir sind ein Zeitarbeitsunternehmen mit ca. 1600 Mitarbeitern (MA) über ganz Deutschland verteilt.
    Da ist es nicht immer einfach unsere MA zeitnah zur Grundunterweisung oder zur Unterweisung nach einem Unfall persönlich in die Geschäftsstelle zu bekommen.
    Jetzt kam die Diskussion auf, ob es auch möglich ist per Telefon zu unterweisen.
    Wir würden dem MA die Unterweisungsunterlagen vor dem Gespräch zusenden und diese dann gemeinsam mit ihm durchgehen.
    Der MA sendet danach die unterschriebene Unterweisung zu uns.
    Hier soll die Unterweisung nicht umgangen werden, es soll eine Unterweisung mit dem Medium Telefon stattfinden.
    Falls es möglich sein sollte, gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?
    Mit der freundlichen Bitte um konstruktive Unterstützung.


    Danke und Gruß Michael ?(

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  • Hm, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, kann ich nicht sagen. Aber eine Unterweisung am Telefon halte ich für schwierig. Wie könnt ihr sicher sein ob der zu Unterweisende auch den Sinn verstanden hat? Bei einer Unterweisung geht es nicht nur um die Unterschrift sondern in erster Linie ob der Teilnehmer alles verstanden und den Sinn erfasst hat. Ich denke nur so ist die Unterweisung auch von Erfolg gekrönt.
    Wie plant ihr die Wirksamkeitskontrolle?


    Ich für mein Teil finde eine direkte, persönliche Unterweisung sinnvoller und für beide Seiten sehr wichtig. Es ist nicht selten, dass die Teilnehmer im Rahmen einer Unterweisung eigene Ideen einbringen und somit die Unterweisung ein stückweit selbst mit gestalten. So werden Unterweisungen kein Monolog sondern ein interessantes miteinander.


    In welcher Funktion bist Du in Deinem Unternehmen tätig? Bist Du die Sifa? Habt ihr eine Sifa?


    Gruß
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz


  • Für mich gehört zur Unterweisung nicht nur reden und Unterlagen abhaken, sondern auch vorführen, zeigen und dann durch den Unterwiesenen durchführen lassen, dabei evt. korrigierend eingreifen bzw. in der Gruppe durchsprechen. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, wie man das sinnvoll am Telefon durchführen soll.
    Kommt natürlich auch immer darauf an, was unterwiesen werden soll und um was für Mitarbeiter es sich handelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,
    michi62: eine Vorstellung wird hier auch gern gesehen; dennoch antworten wir natürlich auch gern "unbekannten Mitmenschen".



    Eine Unterweisung muss immer persönlich stattfinden und ist Aufgabe des Vorgesetzten. Ergänzend, als Schulung, können E-Learning etc. Verwendung finden. Dazu positioniert sich die BG eindeutig.


    Viele Themen, einige PSA`n z.Bsp., müssen in der praktischen Anwendung geübt werden. Per Telefon…?


    Stellt dem Vorgesetzten vor Ort Material zur Verfügung, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann. So macht Unterweisung für mich Sinn. Sonst ist es nur ein Thema zum abhaken.
    VG Martina


    BGI 527

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Guten Morgen an das Sifaboard,


    danke für die Antworten.
    Ich bin die Fasi eines Zeitarbeitsunternehmens.
    Die persönliche Unterweisung wird natürlich fast immer durchgeführt.
    Aktuell haben wir das Problem,
    dass eine unserer Mitarbeiterinnen unterwiesen werden muss.
    Entfernung etwas über 400 km.
    Kein Vorgesetzter in der Nähe,
    unsere Mitarbeiterin.
    Sie ist von uns (Verleiher) in eine Firma entliehen (Entleiher), klassische Arbeitnehmerüberlassung.
    Also muss ich unterweisen.
    Ich habe eigentlich nicht vor an einem Tag in Summe über 800 km zu fahren um eine Unterweisung durch zuführen.
    Von daher kam mir der Gedanke der telefonischen Unterweisung.
    Danke für den Tipp mit der BGI 527, da habe ich natürlich vorher hineingeschaut.
    Aber ich konnte dort keine Lösung für mein Problem finden.


    VG Michael

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  • Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist doch immer auch Koordination erforderlich. Für die Zeit der Überlassung ist doch im Entleihbetrieb jemand weisungsbefugt gegenüber der Mitarbeiterin. Bei einer solchen Konstellation würde ich dahin tendieren, dass der Entleihbetrieb mit ins Boot geholt wird und die Unterweisung vor Ort durchführt. Klar ist man als Verleiher immer auch mit in der Verantwortung, aber die betriebsspezifischen Dinge und das ist doch das kritische, kennt der Entleiher besser.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Michael,


    erleuchte mich! Was steht denn dahinter? Begrifflichkeiten wie Unterweisungen, Schulungen etc. pp. werden immer schnell auf den Tisch gelegt... Also, worum geht's bei Deiner Fragestellung konkret? Gibt es spezielle Thematiken? Handelt es sich um die vielbeschworene "Jahresunterweisung" (und wenn ja, was steckt drin)?


    Wir haben in den vergangenen Jahren eine bunte Mischung zusammen gestellt. Beispielsweise: "Allgemeine Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen auf dem Werksgelände" Die Thematik wird mit den MA 2017 in einer personenbezogenen Veranstaltung diskutiert. In den folgenden 3 Jahren läuft der Refresher über Selbstlernwerkzeuge (e-Learning, natürlich incl. "Erfolgskontrolle"). Nach Ablauf dieser Frist, oder bei gravierenden Änderungen, erfolgt wieder eine Face-to-Face Unterweisung. Diese Verfahrensweise wird auch bei anderen Thematiken angewandt. Auf diese Weise haben letztendlich alle Beteiligten was davon. Vielleicht ware sowas auch was für Euch.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,


    im zeitalter von Videokonferenzen und Skypen sollte das meiner Meinung nach von zeit zu Zeit möglich sein. Wenn dann zusätzlich noch eine "große" Unterweisung in der Hauptverwaltung o.ä. durchgeführt wird. Fragen stellen kannst du auch am Telefon oder über Skype.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • @ AxelS: Der Entleihbetreib führt die arbeitsplatzspezifische Unterweisung durch. Wir müssen die Grundunterweisung durchführen.


    @ MichaelD: Es geht hier um die jährliche Grundunterweisung. Die Art und Durchführung der Unterweisung bei euch hört sich gut an, aber da werden wir nicht hinkommen. Es wird erst mal klassisch bleiben.


    @ Mick1204: Das ist ja gerade mein Problem, für die "große" Unterweisung kommt auch unser MA keine 400 km pro Strecke gefahren um sich die Unterweisung in der Hauptverwaltung zukommen zu lassen.


    Danke für die Beteiligung! Finde ich richtig klasse!


    Gruß Michael

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  • @ Mick1204: Das ist ja gerade mein Problem, für die "große" Unterweisung kommt auch unser MA keine 400 km pro Strecke gefahren um sich die Unterweisung in der Hauptverwaltung zukommen zu lassen.

    Wir haben ja auch Außendienstler. Die werden kurzer Hand von der Geschäftsleitung zu einer Veranstaltung eingeladen. Da ist dann auch noch eine halbe Stunde für mich dabei. Dann wird Arbeitsschutz gemacht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Wende Dich mal an Deine TAP der VBG. Es ist gut möglich, dass eine Fernunterweisung akzeptiert wird. Diese zum Berufsbild passende Unterweisung sollte dann auch die Unterweisung zu einem Selbstcheck umfassen, denn das ist Dein nächstes Problem: Nicht nur der MA, auch der Entleiher respektive der Arbeitsplatz wird nicht um die Ecke liegen. Wie willst Du den Arbeitsplatz begehen und die Gefährdungsbeurteilung machen? Wenn es nicht der Regelfall ist lässt die VBG es aber ausdrücklich zu, dass die Leiharbeitnehmer per Selbstcheck überprüfen, ob die im AÜV gemachten Vereinbarungen zur Arbeitssicherheit vom Entleiher eingehalten werden.


    Übrigens: Wie gut oder schlecht eine Unterweisung war ist gar nicht so wichtig, wichtig ist, dass man belegen kann, dass der Mitarbeiter die nötigen Kenntnisse hat. Entscheidend ist also die Erfolgskontrolle! Die VBG bietet dafür Fragebögen an.


    Dabei gilt es wieder eines zu bedenken: Kann der Mitarbeiter die deutschen Texte lesen und verstehen? Wenn ein Kollege als Dolmetscher eingesetzt wird, dann gibt der evtl. die richtigen Antworten - das ist Murks, der aus der Rechtssicherheit eine massive Rechtsunsicherheit macht.


    Meine Lösung, die ich individuell mit der VBG vereinbaren konnte: Übersetzte Bögen in den gängigen Muttersprachen der Mitarbeiter. Ich habe mir von der VBG als Copyrightinhaber erlauben lassen die Bögen in übersetzter Fassung zu nutzen, d. h. ich habe die Fragen und Antworten für viel viereckiges Geld professionell übersetzen lassen (das kann man ggf. auch von studierenden Muttersprachlern aus geeigneten technischen Studiengängen günstiger machen lassen) und habe die Bögen im Originallayout mit den originalen Bildern in den jeweiligen Sprachen erstellt.


    Mit den übersetzten Bögen kann man das Wissen der Mitarbeiter nun rechtssicher dokumentieren.


    Die VBG bietet viele Unterlagen und Hilfsmittel für Deine Probleme, Du musst sie nur nutzen. Deine Schwierigkeiten sind ja nicht unternehmensspezifisch, sie sind branchentypisch. Und genau deshalb bietet die VBG da viele Hilfen an.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Guten Tag.


    Man hat natürlich auch die MÖglichkeit, die Unterweisungen über eine Software zu machen.
    Bei uns wurde die Software secova vorgestellt(soll keine Werbung sein).


    Da kann man die einzelnen Mitarbeiter auswählen, die Unterwiesen werden sollen.
    Die MA nehmen dann die jewilige Thematik online durch mit anschließendem Test.


    Dann könnte man es so handhaben, das man die MA die den Test bzw. nicht an der UNterweisung teilgenommen haben nicht mehr einsetzt, solange die Unterweisung nicht stattgefunden hat.


    Natürlich ersetzt das nicht die persönliche Unterweisung aber man ist rechtlich safe und die Koordination mit Zeitaufwand entfällt in den meisten fällen.



    Gruß

  • Nach meiner Kenntnis akzeptieren einige Unfallversicherungsträger eine Unterweisung über ein e-Learning. Wenn man sich nicht sicher ist, einfach die Hotline des eigenen Unfallversicherungsträgers oder die technische Aufsichtsperson um eine klärende Aussage bitten.


    Wie in den Beiträgen schon mit angeklungen, sollte auf alle Fälle eine Erfolgskontrolle/ein Test mit dem e-Learning verbunden sein. Bei meinem Arbeitgeber wird vom e-Learning-Modul nach erfolgreichem Absolvieren des Tests ein Zertifikat erstellt, was wir MA drucken und unterschreiben. So ist auch gleich die Dokumentation sicher gestellt. Unser genutztes Tool versendet an den betreffenden Mitarbeiter ein paar Wochen vor Ablauf der Jahresfrist eine Mitteilung, dass die Unterweisung zu wiederholen ist und schaltet dann das Unterweisungsmodul wieder frei.
    Die vom Inhalt relevanten Unterweisungen legt die jeweilige Führungskraft für den MA fest.


    Zwei Dinge sollten noch zusätzlich beachtet werden:
    Es muss sichergestellt sein, dass der Unterwiesene eventuelle Fragen zu Unterweisungsinhalten beantwortet bekommt. Da ist ein persönlicher Dialog nicht ersetzbar. Bei uns läuft das so: wenn man keine Fragen hat, vermerkt man das handschriftlich auf dem zu unterschreibenden Zertifikat. Wenn man Fragen hat, geht man damit zur Führungskraft. Sind die Fragen dann vollständig beantwortet kommt eben erst dann der handschriftliche Vermerk auf das Zertifikat.
    Natürlich muss auch sichergestellt sein, dass die Unterweisungsinhalte aktuell sind/bleiben. Also ist hier eine entsprechende kontinuierliche Pflege des Tools nötig.


    Ich denke auch, das e-Learning KANN sinnvoll eingesetzt werden, ist aber keine Allzwecklösung für jegliche Art der Unterweisung. Manche (eher sehr spezielle) Inhalte lassen sich auf diesem Weg eher nicht verständlich und ausreichend vermitteln.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Moin,


    das würde ich so unterstreichen.


    Über den Inhalt von e-learning braucht man nicht zu diskutieren, der ist genauso gut oder schlecht wie der Frontalunterricht. Will heissen: Wie ist die Qualität des Machers!!!


    Für mich wäre es wichtig, dass sicher ist, wer jetzt die Unterweisung bekommt und wer vielleicht einen Test dazu macht. Ist das eine Person, kein Problem und eine gute Sache.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)