Gasflaschen auf Baustelle - Lagerung oder Gebrauch?

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  • Moin zusammen,


    ich bitte um Eure Hilfe, da die Forensuche nix gebracht hat und die Vorschriften mein Problem irgendwie nicht richtig behandeln.


    Folgende Situation: Wir haben eine sehr beengte Baustelle im Hochbau. Der Dachdecker hat nun seine Gasflaschen aus diesem Grund gleich aufs Dach hieven lassen.
    Das sind dann aber auch gleich 20 Stück, die da oben im Freien stehen.


    Ist das nun Lagerung - und es muss ein Lager nach TRGS 510 vorhanden sein - oder ist das Verbrauch vor Ort oder übersehe ich etwas anderes Grundsätzliches?


    Irgendwie habe ich bei einer Menge von 20 Flaschen ein ungutes Gefühl, das ich mit den Vorschriften aber nicht entkräften kann.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Schau mal, was die "Gelbe Mappe" dazu sagt.....


    http://www.bgbau-medien.de/site/inh_baus_a.htm


    Bausteine ab A 40.


    Falls du Argumentationshilfe brauchst....
    http://www.badische-zeitung.de…aben-den-brand-ausgeloest


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    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Werden sie innerhalb von 24h bzw. des nächsten Arbeitstages benutzt ist es Bereitstellung zur Verwendung.
    Bei der genannten Menge gehe ich allerdings von Lagerung aus. Auf dem Dach kann man es als Lagerung im freien deklarieren, da gibt es nur relativ wenig Vorgaben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und um auf deine Frage nach der Anzahl zurückzukommen....


    Schau dir mal Punkt 4 der TRGS 510 an.
    4 Schutzmaßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
    Die Mengen bereitgestellter Gefahrstoffe sind auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden.



    Wenn er dir GLAUBHAFT versichern kann, dass 20 Flaschen die Tagesübliche Menge sind; naja... dann ist das wohl so. Wenn du begründete Zweifel hast, runter damit.


    Der pessimistische Mike, der nicht glaubt, dass Dachdecker 20 Flaschen pro Schicht verarbeiten...



    PS:
    Achso... und nochwas.
    Gasflaschen sind vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen; steht in jedem Sicherheitsdatenblatt für Gase unter Druck. Bin mal gespannt, wie er das aufm Dach macht.

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    Mike

  • Dank an alle, die mir so schnell helfen konnten.


    @Mike, den Passus habe ich glatt überlesen - peinlich.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Das ist eine meiner "Lieblingspassagen" der TRGS 510.
    Meine Kollegen grinsen immer schon, wenn ich beiläufig frage "Wie viel von dem Material geht hier denn so über die Schicht durch?"
    Dann schauen sie sich alle hektisch um, und suchen die großen 200l Fässer von denen am Tag ca. 10 ml verarbeitet werden. ;)


    Das härteste was ich zu dem Thema mal gefunden hab, waren 12 IBC mit Isocyanat und Polyol, nebeneinander gelagert, aufgeschichtet auf drei Ebenen, direkt in der Produktion. Das wollten sie mir als "Tagesübliche Menge" verkaufen. ;)
    Dass die IBC eine Maximale Belastung, was man oben drauf stellen darf war denen auch neu....


    :D

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    Mike

  • Wenn er dir GLAUBHAFT versichern kann, dass 20 Flaschen die Tagesübliche Menge sind; naja... dann ist das wohl so. Wenn du begründete Zweifel hast, runter damit.


    Der pessimistische Mike, der nicht glaubt, dass Dachdecker 20 Flaschen pro Schicht verarbeiten...

    Wie bereits erwähnt, ich gehe von Lagerung aus, sehe das allerdings nicht so besonders kritisch. Legen die Dachdecker erst einmal los, könnte durchaus auch eine größere Anzahl Flaschen zum Einsatz kommen.


    Weiterhin wurde ja erwähnt:


    Wir haben eine sehr beengte Baustelle im Hochbau.

    Somit stellt sich mir die Frage, wo die Flaschen lagern? Neben dem Gebäude, wo evt. auch Baumaschinen unterwegs sind? Da ist das Dach ja noch relativ geschützt. Ebenso die Frage nach der Menge. Täglich eine Flasche anliefern lassen und aufs Dach bringen? Ist das wirklich sicherer, als ein mal eine größere Menge anliefern und aufs Dach bringen?


    Ich gehe einmal von einem größeren Flachdach aus, da halte ich die Zwischenlagerung für relativ einfach durchzuführen. Abstand zum Dachaufgang und den Absturzkanten des Daches, eingestellt z.B. in eine Gaspalette. Wer jetzt noch Sonnen- und Zugriffsschutz haben möchte kann einen Bauzaun drum herum mit diesen Sichtschutzgeweben aufstellen (Achtung, erhöhte Windlast auf dem Dach berücksichtigen). Dann dieses Sichtschutzgewebe evt. auch noch als "Sonnensegel" darüber. Wer noch mehr machen möchte kann den Bauzaun mit Ketten und Schlössern verschließen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hast du mal in der DGUV V 79 Verwendung von Flüssigas nachgeschaut oder in der TRF Technische Regel Flüssiggas.

  • Nochmals Dank an alle.


    Gefühlt, und bei Anwendung der BGV A 0 (die neue Bezeichnung fällt mir gerade nicht ein :whistling: ), würde ich AxelS zustimmen.


    Blöd nur, dass es halt die TRGS 510 gibt. Im Zweifel halte ich die Vorschrift ein, auch wenn das in diesem Fall zu einigen Verrenkungen auf der Baustelle führt um das sicher umzusetzen.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Blöd nur, dass es halt die TRGS 510 gibt.

    Und was schreibt Dir die TRGS 510 bei Lagerung von Gasflaschen im Freien vor?
    Feuerlöscher. Die dürften bei den anstehenden Arbeiten eh notwendig sein. Dann noch Schutzabstände zu Bereichen von denen Brandgefährdung aus geht. Was sollte da sein, auf dem Dach?

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  • Hallo Axel,


    mich "stört" dabei die Formulierung in der TRGS 510, dass nur der Tages-/Schichtbedarf vor Ort bereitgestellt werden darf.
    Was wir dann machen würden, wäre eine Lagerung direkt am Einsatzort in Mengen, die über einen solchen Tages-/Schichtbedarf hinausgehen.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo nj1964,


    dieser Satz verbietet ja nicht die Lagerung. ;) Was spricht also gegen eine Lagerung, außer die notwendige Einhaltung der dort genannten Vorgaben, die in Deinem Fall aber kein Problem darstellen sollten?
    Die Alternative ist eine Lagerung im Betrieb, inkl. Transport von 3-4 Flaschen täglich auf dem Bulli.
    Solltet ihr das Lager auf dem Dach beibehalten, bei den Freigabescheinen für die Heißarbeiten berücksichtigen!


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Die TRGS 510 beschreibt die Vorgaben zum Lagern.
    In Arbeitsräumen ist dies üblicherweise nicht zulässig, bis auf den Tagesbedarf. Du bist aber nicht in einem Arbeitsraum!
    Bei Deinem Lager auf dem Dach gibt es relativ wenig Vorgaben.

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  • Hallo,


    die Frage stellt sich doch, was wird am Tag gebraucht?
    In der DGUV Information 201-054 steht:


    "Die eingesetzten entzündlichen Gefahrstoffe wie Propangasflaschen und heißes
    Bitumen sind mengenmäßig auf den Schichtbedarf zu begrenzen. Brennbare Mate-
    rialien und Gasflaschen dürfen nicht im feuergefährdeten Bereich gelagert werden.
    Können brennbare Materialien nicht entfernt werden, sind sie abzudecken"


    http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/201_054.pdf



    Siehe dazu auch: https://www.vds.de/fileadmin/v…kationen/vds_2216_web.pdf


    Wobei es auch andere Empfehlungen gibt, z.B.: http://www.agcs.allianz.com/as…tions_May2014(German).pdf


    20 Flaschen auf einem Dach, da hätte ich durchaus meine Bedenken.
    Auch bei größeren Dächern braucht man diese Anzahl an Flaschen
    nicht.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010