Sicherheitsingenieur - Ab wann?

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  • Hallo Leute,

    ich habe mal eine Frage an euch: Es gibt ja den Titel des Sicherheitsingenieurs. Das ist in der Regel ein Ingenieur, der den FaSi Lehrgang bestanden hat.

    Nehmen wir mal an, ein Diplom Informatiker (rein rechtlich Ing. Studiengang) macht die FaSi Ausbildung. Ist er dann ebenfalls Sicherheitsingenieur?
    Und ab wann ist ein Ing. tatsächlich Sicherheitsingenieur? Irgendwie schwirren ja Gerüchte herum, dass man mit Zustimmung der Behörden ja bereits nach der LEK 3 bzw. FS4 bereits als FaSi arbeiten darf. Ist man dann nach FS4 Sicherheitsingenieur? Denn FS5 bzw. LEK4 ist ja nur eine fachspezifische Prüfung.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

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  • Nehmen wir mal an, ein Diplom Informatiker (rein rechtlich Ing. Studiengang) macht die FaSi Ausbildung. Ist er dann ebenfalls Sicherheitsingenieur?

    Meiner Meinung nach ja.

    Und ab wann ist ein Ing. tatsächlich Sicherheitsingenieur?

    Ab Abschluss der vollständigen Ausbildung, also erst nach erstmaliger Beendigung des fachspezifischen Teils.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Regelung in der DGUV Vorschrift 2 ist eindeutig !

    Wer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist und einen Dipl. Ing. Titel hat ist Sicherheitsingenieur !

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Ganz einfach:

    Derjenige, der nach Ing.recht den Titel Ingenieur tragen darf, der darf sich nach der sicherheitstechnischen Fachkunde auch Sicherheits-Ing. nennen.

    Beispiel:
    Ich kenne einen Diplom-Braumeister. Der hat auf seinem Diplom alternativ den Dipl.Ing. mit angegeben. Der darf das.

    Umgekehrt:
    Wo steht, dass der Informatiker ein Ing. ist?


    Und letztlich:
    Nicht der Titel macht eine gute Arbeit, sondern der Mensch. Vielleicht ist ja hier der SiFa-Facharbeiter mit Ausnahmegenehmigung sogar die bessere SiFa?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wo steht, dass der Informatiker ein Ing. ist?

    Im entsprechenden Ingenieursgesetz des Bundeslandes
    In Baden-Württemberg gilt z.B. "§ 1 Berufsbezeichnung (1) Die Berufsbezeichnung »Ingenieurin« oder »Ingenieur« darf führen, wer
    1. ein Studium in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, was mindestens 180 ECTS-Punkten entspricht, an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Erfolg abgeschlossen hat, wobei dieses Studium überwiegend von den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik geprägt sein muss,..."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die Regelung in der DGUV Vorschrift 2 ist eindeutig !

    Wer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist und einen Dipl. Ing. Titel hat ist Sicherheitsingenieur !

    Die DGUV Vorschrift 2 ist eindeutig.

    Von einem Dipl. Ing. steht da allerdings Gott sei Dank nichts mehr drin.
    Dieses System ist nunmal seit einigen Jahren nicht mehr aktuell.

  • Die DGUV Vorschrift 2 ist eindeutig.
    Von einem Dipl. Ing. steht da allerdings Gott sei Dank nichts mehr drin.
    Dieses System ist nunmal seit einigen Jahren nicht mehr aktuell.

    Das finde ich persönlich sehr schade !

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hallo Leute,

    ich habe mal eine Frage an euch: Es gibt ja den Titel des Sicherheitsingenieurs. Das ist in der Regel ein Ingenieur, der den FaSi Lehrgang bestanden hat.

    Nehmen wir mal an, ein Diplom Informatiker (rein rechtlich Ing. Studiengang) macht die FaSi Ausbildung. Ist er dann ebenfalls Sicherheitsingenieur?
    Und ab wann ist ein Ing. tatsächlich Sicherheitsingenieur? Irgendwie schwirren ja Gerüchte herum, dass man mit Zustimmung der Behörden ja bereits nach der LEK 3 bzw. FS4 bereits als FaSi arbeiten darf. Ist man dann nach FS4 Sicherheitsingenieur? Denn FS5 bzw. LEK4 ist ja nur eine fachspezifische Prüfung.

    Bei jedem Studiengang gibt es eine Prüfungsordnung, wo festgelegt ist welche Berufsbezeichnung bzw. akademischer Grad geführt werden darf. In der Regel steht die zu verwendende Berufsbezeichnung explizit auf der Urkunde. Aktuell wird an einigen Hochschulen bei B.Eng. und M.Eng. der Zusatz aufgeführt, dass die Bezeichnung "Ingenieur" geführt werden darf.

    Die Ingenieurgesetze der Länder geben hier bspw. einem Dipl. Informatiker nicht pauschal Erlaubnis den Ingenieur zu führen. Die Gesetze sind Ländersache und inhaltlich unterschiedlich.

    Ein Weg wäre bei der Hochschule bzw. der Aufsichtsbehörde nachzufragen.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • DGUV Vorschrift 2 sagt das so:

    Zitat:


    (2) Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie
    1. berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen oder einen Bachelor oder
    Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben,
    2. danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt
    und
    3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang
    oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang
    eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

    Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigt
    sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktische
    Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.

    (3) In der Funktion als Sicherheitsingenieur können auch Personen tätig werden, die über
    gleichwertige Qualifikationen verfügen

    Zitat Ende

    wobei bei (3) verstehe ich das so dass man in der Funktion eines Sicherheitsingenieur tätig werden kann sich aber nicht so nennen darf.

    Verstehe ich das richtig?

  • wobei bei (3) verstehe ich das so dass man in der Funktion eines Sicherheitsingenieur tätig werden kann sich aber nicht so nennen darf.

    Verstehe ich das richtig?

    Guten Morgen,

    ja würde ich auch so sehen.

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Moin.

    Uns wurde im Sifa-Seminar bei der BG ETEM gesagt, dass wir unseren alten Diplom-Titel um den Titel des Sicherheitsingenieurs ergänzen dürfen. Der ursprüngliche Titel muss weiter erkennbar bleiben.

    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Als Dipl.-Ing. alter Schule habe ich es da einfacher. :D

    Ingenieur bin ich wenn ich alle Prüfungen bestanden habe und dürfte dann auch den Titel Ing. führen.

    Durch die Diplomarbeit werde ich zum Dipl.-Ing.

    Die Diplomarbeit ist aber keine Pflicht, sondern die Kür.

    Wenn ich in Deutschland aber einen geschützten Titel führe den ich gar nicht habe, z.B. auf der Visitenkarte, mache ich mich strafbar und das kann richtig teuer werden (geht glaube ich in den 5-stelligen Eurobereich).

    Und dazu zählt der Begriff "Ingenieur" auch.

    Deshalb bitte vorher genau nachprüfen ob ich den Titel führen darf oder nicht!

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