Absauganlage für Airbrushpistole mit Ex-Schutz?

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  • Hallo,
    ich hätte mal eine Frage zum Thema Ex-Schutz.


    Ich habe eine Airbrushpistole mit der man in der Woche ca. 5 Stunden arbeitet.
    Es werden damit Kleinteile besprüht mit einem Spiritus/Farbstoffgemisch.


    Jetzt soll eine Absauganlage beschafft werden.


    Muss diese Absauganlage jetzt über einen Ex-Schutz verfügen oder nicht?


    Vielen Dank schonmal.


    MfG


    Alex

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  • Moin Alex,


    hast du noch ein paar Details:


    Mit welchen Lösemitteln arbeitest du und dann, in welcher Menge und wie lange (am Stück).


    Für eine Explosion braucht es drei Dinge: Sauerstoff (ist da), eine Zündquelle (daran kannst du arbeiten, sprich, das vermeiden) und die explosionsfähige Umgebung. Will heissen: großer Luftdurchsatz in deinem Raum, hohe Räume und wenig Lösemittel sind für die Explosion kontraproduktiv. Viel Verdünnung in einem kleinen, geschlossenen Raum, da siehst du es. Airbrush, sind das nicht recht geringe Mengen?


    Viele Dinge beeinflussen das. Versuche es etwas genauer zu umschreiben.


    Generell wirst du wahrscheinlich über die Ferne keine Aussage bekommen. Man sollte schon die Umgebung kennen und die Umstände.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Kann Ex-Atmosphäre auftreten?
    Welche Mengen an Farbe werden eingesetzt? Welchen Gehalt an Spiritus haben diese? Was ist Dein Spiritus genau? Ethanol oder Terpentinspiritus? Wo werden die Teile getrocknet?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    • Offizieller Beitrag

    ... auch noch wichtig: Wie setzt sich die verwendete "Air" Zusammen? Es gibt Airbrush-Systeme, die mit Propan/Butan-Kartuschen betrieben werden!!!



    Grundgedanke: Wenn man eine Absauganlage installieren will, dann doch deshalb, um Stäube, Gase, Dämpfe usw. möglichst gezielt und umfassend und konzentriert an der Entstehungsstelle unschädlich abzuführen. Wenn ich - auch nur kleine Mengen - erst mal zur "Verdünnung" in die Raumluft ablasse, hat sich der eigentliche Zweck der Absaugung erledigt. Das bedeutet, dass ich bei einer lüftungstechnisch ordentlich ausgeführten Abluftanlage, die alle entstehenden Stoffe erfasst, dann bei brennbaren Stoffen immer auch den Explosionsschutz mit einplanen muss! Es ist ja Sinn und Zweck der Absaugung, diese Stoffe eben nicht in die Raumluft abzulassen.



    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Kann Ex-Atmosphäre auftreten?

    Ich glaube, wenn er das wüsste, dann würde er nicht nach einer Ex-Geschützen Absaugung fragen oder? Weil, wenn keine auftreten kann, muss ich auch keine Ex-Schutzmaßnahmen veranlassen.


    @alexjo73 Ich stimme der Meinung von @Waldmann zu, dass man es wohl nur durch eine Vor-Ort-Besichtigung zu 100% Klären kann. Da viele Faktoren eine Rolle spielen. Einiges hat auch Peter dazu schon geschrieben.


    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Das bedeutet, dass ich bei einer lüftungstechnisch ordentlich ausgeführten Abluftanlage, die alle entstehenden Stoffe erfasst, dann bei brennbaren Stoffen immer auch den Explosionsschutz mit einplanen muss!

    Aber nur wenn potentiell Ex-Atmosphäre möglich ist. Oft genug legt man ja die Anlagen so aus, dass das durchgesetzte Luftvolumen so groß ist, dass bei allen möglichen Umständen die untere Explosionsgrenze nicht erreicht wird. Dann ist auch keine Ex-Ausführung notwendig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    • Offizieller Beitrag

    Oft genug legt man ja die Anlagen so aus, dass das durchgesetzte Luftvolumen so groß ist, dass bei allen möglichen Umständen die untere Explosionsgrenze nicht erreicht wird. Dann ist auch keine Ex-Ausführung notwendig.

    ... genau, Axel. Allein die Auslegung der Absauganlage kann schon die Explosionsschutzmaßnahme sein. So könnte eine der vielen möglichen Ex-Schutzmaßnahmen aussehen, in dem man durch einen geeigneten Luftdurchsatz mit dem brennbaren Stoff innerhalb der Absaugung unter der UEG bleibt. Oder man baut vor der Absaugung einen geeigneter Filter ein ... Oder man baut vor der Absaugung einen Staubabscheider ein .. oder ... oder ... oder




    peter

  • Ok, vielen Dank erstmal für die Informationen.


    Hier noch ein paar Eckdaten:
    Es handelt sich um Ethanolspiritus dem Farbstoffsegmente beigemischt wird.
    Damit wird das Werkstück besprüht und liegen gelassen zum Trockenen.


    Dieser Vorgang fand bisher in einer kleinen Ecke in einer großen Halle statt und ging anschließend in das Messlabor.
    Durch das besprühen sei das Vermessen des Werkstückes genauer.


    Jetzt soll für diesen Vorgang eine Absauganlage beschafft werden. Aufstellungsort soll wieder in der großen Halle sein.
    Die Werkstücke sind max. 30 cm groß und es werden ca. 5 Stunden in der Woche an der Anlage gearbeitet.

  • Überschlägige Rechnung:
    Ethanol, UEG 59g/m³ (UEG=untere Explosionsgrenze)
    Annahme, es werden 100ml Farbe in ca. 5 Minuten verbraucht. Die Farbe besteht fast ausschließlich aus Ethanol, gehen wir mal von 95% (m/m) aus. Dichte der Lösung ca. 0,8g/ml.
    100ml*0,8g/ml=80g
    Davon sind 95% Ethanol, also 76g
    Diese verdampfen innerhalb von 5 Minuten, also solange die Anwendung dauert (in Realität wird das langsamer gehen).
    Um die UEG von 59g/m³ nicht zu überschreiten werden 76g/59g/m³=1,29m³ Luftdurchsatz in den 5 Minuten benötigt. Dies entspricht einer Absaugleistung von 15,5m³/h.
    In der Regel wird man allerdings deutlich mehr absaugen, um auf der sicheren Seite zu sein. Üblich ist eine Warnschwelle für die UEG von 20%. Somit wären hier 11,8g/m³ anzunehmen.
    => 76g/11,8g/m³=6,44m³, bei einer Stunde somit 77,3m³
    Nicht besonders viel, das schafft fast jeder Lüfter.
    Zu beachten, während der Trockenphase sollte der Lüfter auch laufen, damit entstehende Dämpfe abgeführt werden und nicht die Gefahr besteht, bei Anlauf des Systems explosionsfähige Dämpfe anzusaugen, die dann im Lüfter gezündet werden können.
    Ein passender Lüfter mit zeitgesteuertem Nachlauf dürfte meiner Meinung nach genügen. Obige Berechnung dient als Beispiel, Du musst natürlich mit den bei Dir vorhandenen Parametern rechnen. Ich würde immer den worst case durchrechnen. Im Zweifelsfall Überprüfung mit einem Explosimeter.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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    • Offizieller Beitrag

    ... prima Axel |?
    mit deinem Beispiel hast du das schön anschaulich vorgerechnet.


    Jetzt muss man nur darauf achten, wo man die abgesaugten Dämpfe hinleitet und das man in einer Betriebsanweisung regelt, für welche Arbeiten, Stoffe und Stoffmengen die Absaugeinrichtung ausschließlich verwendet werden darf.




    peter

  • Hallo,


    die Berechnung ist ja schön und gut, berücksichtigt aber stationäre und konstante Verdunstung. Die große Halle und vorhandene Luftbewegung wird hier nicht berücksichtigt. Ich bin der Auffassung dass hier etwas mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Relevant könnte die Absaugung nur in Verbindung mit dem AGW werden. Also lieber Messen und das berechnen hier mal nur als "Hintergrundwissen" mitnehmen.


    Im Zweifelsfall Überprüfung mit einem Explosimeter

    Zu beachten ist hier bei, dass Ex-Meter nicht gleich Ex-Meter sind. In der Regel wird Nonan oder Methan als Kalibriergas verwendet. Diese haben andere UEGs und können somit zu einem falschen Ergebnis führen.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo zusammen,


    das mit dem Messen ist so eine Sache: Macht es die BG - hat man den schwarzen Peter weiter gegeben - aber nur vorübergehend, nämlich abhängig vom Messergebnis.
    Beauftragt man einen Externen, kostet's Geld mit geringer Effizienz, wenn irgendein Grenzwert überschritten
    M. E ist es pragmatischer durch Rechnung sich mit dem zu erwartenden Ergebnis vertraut zu machen und ggf. dann vor einer Messung noch Maßnahmen umzusetzen, die
    Expositionsspitzen nicht wirksam werden lassen.
    Das mit dem AGW kann man doch einbinden - entsprechende Worst Case Szenarien vorausgesetzt.
    Eine fundierte Berechnung steht einer Messung durch nichts nach; die Gefahrstoffverordnung z. B. lässt da den Freiraum mit dem Begriff "ermitteln".


    mfg

    Uwe

  • die Berechnung ist ja schön und gut, berücksichtigt aber stationäre und konstante Verdunstung. Die große Halle und vorhandene Luftbewegung wird hier nicht berücksichtigt. Ich bin der Auffassung dass hier etwas mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Relevant könnte die Absaugung nur in Verbindung mit dem AGW werden.

    Die Berechnung soll nur aufzeigen, wann keine Ex-Ausführung für die Absaugung notwendig ist. Bei den ganzen Rechenverfahren wird man immer mit gewissen Unbekannten rechnen müssen und daher eine Sicherheitsauslegung durchführen. Dies ist oftmals trotzdem noch deutlich günstiger, als die Anlage in Ex auszuführen. Ohne Absaugung bekommst Du bestimmt lokal in eine Ex-Zone und musst dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, was auch nicht gerade kostenneutral abläuft und dann in der Regel auf eine gerichtete Lüftung hinausläuft, also das, was eh geplant ist.

    Zu beachten ist hier bei, dass Ex-Meter nicht gleich Ex-Meter sind. In der Regel wird Nonan oder Methan als Kalibriergas verwendet.

    Natürlich muss man so ein Gerät dann auch mit dem verwendeten Einsatzmedium kalibrieren. Das sollte die fachsachkundige Messperson wissen und entsprechend umsetzen, zumal ja hier das Medium bekannt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS () aus folgendem Grund: Begriff sachkundig durch fachkundig ersetzt.

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    Hallo Stefan,


    das Rechenbeispiel von AxelS ist ja auch erst mal eine "überschlägige Rechnung" gewesen. 8)


    Dies sollte man auf jeden Fall immer machen, eben genau damit man nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießt". ;)


    Das mit einer Berechnung allein noch nicht alles getan ist, sollte der Betroffene als Fachmann wissen oder als "Halbfachmann" zumindest ahnen und sich Hilfe holen. Hier muss man, wie du schon richtig bemerkt hast, die Arbeits- und Umgebungsbedingungen mit berücksichtigen.


    Auch der AGW kann dabei eine Rolle spielen, hat aber mit Explosionsschutz nichts zu tun.



    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)