Bei einem solchen Urteil und da sind
wir jetzt auch wieder bei diesem Thread, stellt sich aber die Frage
was für Handlungsmöglichkeiten ein Unternehmen generell hat.
Insbesondere wenn man behördliches Handeln wie z.B. Entzug Ausweis
etc. nicht als Grundlage nehmen kann. Das VW in seinem Mitarbeiter
ein Sicherheitsproblem sieht, kann ich persönlich nachvollziehen.
Unser Rechtssystem sieht nun mal vor, dass jemand bis zur Verurteilung als unschuldig anzusehen ist. Bis auf wenige Ausnahmen ist somit eben erst ein entsprechendes Urteil notwendig, um Sanktionen oder andere Maßnahmen zu ermöglichen.