Regal

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  • Hallo ! Kennt jemand die genauen Vorschriften bezüglich Lagerung von Teilen auf der obersten Regalebene unter Beachtung der Höhe der Außenstrebe.
    Darf ein Karton höher sein als die Regalstrebe außen? Ich hoffe man kann verstehen was ich meine ;)
    mfG
    AT

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  • Ständererhöhungen sind wie Palettenanschläge / Durchschubsicherungen konstruiert und erfüllen daher eine wichtige Schutzfunktion.
    In der DIN 15635 wird jedoch die Endständererhöhung soweit ich weiß nicht angesprochen.
    Die Forderung kann natürlich über die GFB erfolgen.
    In der BGR 234 (DGUV Regel 108-007) steht das Palettenlagerung Sicherung an der obersten Ablage mindestens 50cm hoch sein müssen.

  • Siehe DGUV 108-007 Lagereinrichtungen und -geräte (bisher: BGR 234)


    Abs. 4.2.4.2 Bei Palettenlagerung müssen die Sicherungen gegen herabfallende Ladeeinheiten auch an den obersten Ablagen mindestens noch0,5 m hoch sein.


    Gruß
    Fanotmas

    Einmal editiert, zuletzt von Fantomas ()

  • Ja, der Karton darf höher sein, du must halt zusehen, ob die bereits genannten Bedingungen (wenn Palettenlagerung) erfüllt sind, sowie auch:


    4.2.4 Sicherungen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut
    4.2.4.1 Die nicht für die Be- und Entladung vorgesehenen Seiten von Rega-
    len müssen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten gesichert sein.
    Die Dimensionierung der Sicherungen muss den Abmessungen und
    Lasten der Ladeeinheiten entsprechen.


    mfg.

    Uwe

  • Hallo zusammen,


    das Thema „Endständererhöhung“ wird in dem Fachbuch "Regalprüfung nach DIN EN 15635" in Kapitel 6.35 ausführlich beschrieben. Darüber hinaus möchte ich Folgendes anmerken:


    Die Forderung aus der DGUV 108-007 (früher BGR 234)stammt aus einer Zeit, als die Logistik-Welt noch „in Ordnung war“. Damals warenPaletten in der Regel 1,20 m hoch beladen. Heute sieht das alles anders aus. Heute werden dank Schrumpffolie Paletten bis auf weit über 2 m Höhe beladen. Das spart eine Palette und einen Ladevorgang. Die Nachteile sind:

    • Die Lasten passen nicht mehr in die Regale. Die maximal zulässigen Abstände der Fachebenen (=freie Knicklängen) sind für solche Höhen meist nicht bemesssen. Wohin also mit solch hohen Lasten? Am besten im Regal ganz hoch, denn da ist ja noch Platz zwischen der obersten Fachebene und dem darüber liegendem Dach.
    • Die Staplerfahren haben durch die hohen Lasten keine Sicht mehr auf die Fahrbahn und müssen/sollten rückwärts fahren.

    Noch schlimmer ist es, wenn es sich um ein Regal im Freien handelt; siehe Foto im Anhang.
    Hier greift die Gefährdungsbeurteilung: Gefahr durch Absturz! Die Folie kann lose,beschädigt und brüchig sein. Hinzu kommen Gefahren des Absturzes beim Heben und Absenken der Last und – beim Regal im Freien - Einwirkungen des Windes.


    Wenn also die Gefahr von Lastabsturz besteht, sind Vorkehrungen zu treffen. Dies erfolgt meist durch Endständererhöhungen. Deren Gestaltung, Höhe und Festigkeit ergeben sich aus den jeweiligen betrieblichen Umständen.


    Viele Grüße
    Maurus

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