Werte Mitstreiter,
ich habe gerade folgende Problematik:
Wenn ich mich an die Infos der Broschüre der Gartenbau BG halte (17.2) benötige ich beim Transport von z.b. Benzin im Galabau in Kleinmenge bis 333 Liter keinen Feuerlöscher ( Seite 10)
Nachgelesen in den ADR Regeln, da hier die Freistellung gemäß 1.1.3.1 i.V.m. 1.1.3.6 greift, soweit, so gut .
Nun stieß ich auf den Komnet Beitrag https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/12776 ...
Was nun Sprach Zeus entweder ist man nach 1.1.3.1 befreit oder nicht.
Von den 333 Liter sind wir in der Beförderung Meilen weit weg, dass ein Feuerlöscher durchaus sinnvoll ist, ist unstrittig aber was gilt nun.
Um Hilfestellungen wäre ich dankbar.