Fahren mit Staplern im Ausland

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,


    ich werde zurzeit oftmals zur Unterstützung/ Ausbildung in unseren Tochterwerken (Ungarn, Russland, USA) tätig. Dort muss ich auch Flurförderzeuge bedienen. Meine Frage hierzu: Müsste ich nicht für das jeweilige Land einen entsprechenden Führerschein haben? Aus dem Bauch heraus würde ich es bejahen, aber das macht es für mich nicht einfacher. Deshalb wäre ich für eine konstruktive Lösung (juristische Grauzone 8) ) dankbar.


    Gruß Kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

  • ANZEIGE
  • Gute Frage...


    mit deutschem Beschäftigungsverhältnis unterliegst Du natürlich den hier gelten Regelungen. Wenn Dein AG Dich also im Ausland auf den Stapler setzen will, must Du entsprechend ausgebildet sein.


    Gleichzeitig must Du aber auch den Regelungen in dem entsprechenden Land folgen. Gibt es also in Rußland keine Anforderung an einen Staplerschein, Beauftragung etc. pp. - go ahead. Wenn es eine solche gibt - follow. Mit anderen Worten, Du, resp. Dein AG, muss sich also über die in dem jeweiligen Land geltenden Regeln informieren um entsprechend handeln zu können. Am ehesten hilft Dir also hier eine Information vor Ort. Da das Vorschriftendickicht in Deutschland allerdings schon umfangreich und schwer verständlich ist, macht es die Sache im Ausland nicht einfacher - sagt jemand der lange in unterschiedlichen Ländern tätig war...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD ()

  • Müsste ich nicht für das jeweilige Land einen entsprechenden Führerschein haben?

    Kommt darauf an, ob es das überhaupt in dem entsprechenden Land gibt. Der "Staplerschein" in Deutschland ist ja eine Forderung der Sozialversicherung und kein staatliches Gesetz fordert ihn. Möchtest Du mit dem Stapler im Straßenverkehr teilnehmen musst Du in Deutschland ja zusätzlich noch über eine entsprechende Fahrerlaubnis (Führerschein) verfügen.
    Wie dies in den anderen Ländern gehandhabt wird muss man somit erst einmal in Erfahrung bringen. Ich könnte mir vorstellen, dass ein deutscher "Staplerschein" in vielen Ländern als Ausbildungsnachweis anerkannt wird. Den deutschen Schein benötigst Du auch im Ausland, da Du ja noch dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegst.
    Relevant wäre, dass Du ja auch noch eine Typbezogene Unterweisung auf den vor Ort vorhandenen Stapler benötigst. So wie manche Autos das Lenkrad auf der "falschen Seite" haben, könnte es ja durchaus sein, dass in anderen Ländern bestimmte Bedienelemente wo anders zu finden sind oder spezielle Schutzeinrichtungen existieren. Beschriftungen dürften für Dich evt. auch unleserlich sein.
    Interessant dürfte auch die Frage sein, wenn das Gerät vor Ort nicht den europäischen/deutschen Sicherheitsvorschriften entspricht. Darfst Du das dann überhaupt benutzen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Danke für die flotten Antworten. In Russland mache ich mir keine großen Sorgen... aber im Trumpland schon eher. Dort wird Sicherheit gaaaannz groß geschrieben. Und die Verantwortlichen vor Ort haben mehr Kompetenz und Motivation. Da hilft nur eines: "Nix verstehen!"
    ?(8):thumbup:

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

  • Hallo zusammen,


    es gibt keinen gabelstaplerschein, relevant ist die beauftragung durch den ag. alles ma die im ausland arbeiten sind über die bg versichert. was verlangt die bg???


    das hat nichts mit staatlichen recht zu tun.



    grüße aus dem rheinland
    erwin

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen,


    die Antwort von Michael ist sehr gut. Ob die Regelungen des jeweiligen Landes beachtet wurden, wird insbesondere dann hinterfragt, wenn bei einem Unfall ein Mitarbeiter des jeweiligen Landes verletzt/getötet wurde.


    In Ungarn, wie in allen Mitgliedsstaaten der EU, greift in jedem Fall die jeweilige nationale Umsetzung der EG Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie (bei uns: BetrSichV). Für USA empfehle ich bei der Occupational Safety and Health Administration (OSHA) nachzufragen. Und in Russland gibt es sicher auch ein Arbeitsministerium, das hier gerne Auskunft erteilt.


    Viele Grüße
    Maurus