G26.3 -Atemschutzgeräte Vorsorgeuntersuchung -ist Mindestumfang einer Untersuchung definiert?

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  • Moin,

    Sind die Untersuchungen für eine Eignungsuntersuchung fest definiert -hier insbesondere Blutbild bei G26.3?
    Ich habe bei meinen Recherchen nur die "GUV-I 504-26 - Handlungsanleitung fürdie arbeitsmedizinischeVorsorge" gefunden. Diese richtet sich aber eher an die Fachkräfte und definiert bei welchen Arbeiten eine G26 empfohlen wird.
    Anders herum gefragt: woher weiß der Betriebsarzt, welche Untersuchungen er für welche Vorsorge durchführen muss -oder handelt es sich lediglich um Empfehlungen?


    Danke schon mal,
    Holger

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  • Hallo Holger_13,
    wenn die sog. G26.3 als Vorsorgeuntersuchung gemäß ArbMedVV durchgeführt wird (also nicht G26.3 sondern "Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Verwendung von Atemschutzgeräten der Klasse III") ist in der ArbMedVV festgelegt, dass mindestens eine Beratung stattzufinden hat. Soweit erforderlich findet zusätzlich eine körperliche Untersuchung statt. Den Umfang der körperlichen Untersuchung legt der Arzt anhand seiner Fachexpertise fest. Der DGUV-Grundsatz G26.3 stellt diesbzgl. so etwas wie eine Handlungshilfe dar, von welcher der Arzt aber abweichen kann oder aufgrund des ärztlichen Berufsrechtes sogar abweichen muss. Sollte der Arzt beispielsweise zu der Erkenntnis kommen, dass bestimmte Röntgenuntersuchungen oder Blutentnahmen medizinisch sinnbefreit sind, dann wäre es Körperverletzung diese trotzdem durchzuführen.
    Konkret zu Deiner Frage: Ja, im Grundsatz G26.3 wird eine Blutentnahme mit den üblichen Routineparametern empfohlen. Außerdem Lungenfunktionsprüfung, EKG, Belastungs-EKG, z.T. Röntgen, Hörtest, Sehtest, körperl. Untersuchung/Anamnese)

    Wird die G26.3 dagegen als Eignungsuntersuchung durchgeführt bewegen wir uns (leider) im ziemlich rechtsfreien Raum. Eigentlich kann jeder machen was er will, es kommt darauf an was ich als Arzt am Ende bescheinige. Dadurch wird dann auch der Untersuchungsumfang definiert.
    Nenne ich die Untersuchung "G26.3" (dann sollte auch der G26.3 drin sein) oder nenne ich Sie "Eignungsuntersuchung in Anlehnung an den G26.3" (G26.3 mit kleinen Abweichungen) oder nenne ich Sie "Eignungsuntersuchung gemäß den internen Kriterien der Betriebsfeuerwehr Entenhausen" oder "Eignungsuntersuchung gemäß UVV Feuerwehren/FwDV 7" (verweist auf den Grundsatz G26) etc.

    Einmal editiert, zuletzt von Doctor No (8. Mai 2017 um 22:52)