So... Ich hatte das in die Shoutbox geschrieben wurde aber darauf hingewiesen, dass das für alle interessant sein könnte.
Ich wollte mal eure Meinungen hören.
Ich bin ja externe FASI und "begehe" Unternehmen. Also weise ich sie auf so viel wie möglich hin, und schreibe das auch in die GB. Ich muss ja in irgendeiner Form "bewerten" wo noch Potential ist.
Ich habe mir als Bewertungsgrundlage den guten alten Nohl herausgesucht und stelle wie gewohnt "Eintrittswahrscheinlichkeit" der "Schadensschwere" gegenüber.
Hieaus kommit eine Zahl wie beim Schiffeversenken. Ich habe mir irgendwann mal angewöhnt nicht "mittel" "niedrig" "sehr gering" zu bewerten sondern entsprechend der Matrix 4 (schwere Folgen) B(Eintritt) vorstellbar.
Also ist im Prinzip eine überbrückte Sicherheitseinrichtung an einer Drehmaschine: 4D. Das Verfahren finden alle gut, weil es deutlich expliziter ist als "Sehr hoch". Ich stelle es dann aber auch in einer entsprechenden Matrix dar.
Aber das soll nicht die Frage sein; das war das Vorgeplänkel.
Ihr kennt das wahrscheinlich. Ihr kommt zum Termin, vieles schick, vieles geregelt. Aber nun mal nicht alles. So "vergessen" viele den ganzen Papierkram, die nun mal Pflicht sind. Beauftragungen für Führer von Radladern, Kranen, Staplern etc. werden nicht ausgestellt (es nutzen NUR die ausgebildeten die Arbeitsmittel).
Wie würdet ihr das bewerten?
Ein Führer eines Krans ist ausgebildet, unterwiesen aber nicht Beauftragt.
Ob er jetzt eine schriftliche Beauftragung hat oder nicht ist ja eigentlich juck, er ist ausgebildet, aber der rechtliche Aspekt ist offen. Wenn ich mein Bewertungsschema anlege wäre das 1 (Es hat ja keine gesundheitlichen Folgen) und die Schadensschwere ist gering, also A. Ich hätte somit eine Gefährdung 1A (extrem niedrig). Im Falle eines Arbeitsunfalls mit einem Kran wird aber GENAU das als erstes gesucht ist also wichtig.
Wie macht ihr das?
Mike