AMR 3.2 Arbeitsmedizinische Prävention

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  • Hallo Sifas,

    seit 15.03.2017 gibt es die AMR 3.2. Diese klärt u.a. die Beteiligung des Betriebsarztes an der/den Gefährdungsbeurteilungen.
    Klick mich

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo zusammen,

    im ersten Moment könnte man denken. "Jetzt geht's endlich ans Eingemachte" - warum sollen dei Ausführungen immer an der SiFa hängen bleiben?

    Dann Aufklärung unter Nr. 2 (1): "Der Arbeitgeber hat die Erforderlichkeit der Beteiligung eines Arztes an der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen."
    Wenn wir bei der Prüfung durch den Arbeitgeber "einen Fuß in die Tür" bekommen, stünden wir nicht mehr alleine da . . .

    mfg.

    Uwe

  • Moin,

    ich sehe die Problematik nicht ganz so wie Uwe. Ich bin ja Kunde und keine SiFa. Ich wende mich mit einem Problem an meine SiFa, die ja alles abdecken kann von radioaktiver Strahlung, über mechanische Gefährdungen, Über- und Unterdruck, Laser, Absturzgefährdung usw. bis hin zur Bestimmung der Lichtfarbe. :whistling: Wenn meine SiFa, mir jede Frage sofort beatwortet, hat sie meines Erachtens maximal ein gefährliches Halbwissen. Deswegen bin ich immer wieder zufrieden, wenn meine SiFa auch mal sagt "Sorry, kann ich jetzt ad hoc nicht beantworten, aber ich kläre das und Sie erhalten eine Info von mir."

    Mit eindeutigen medizinischen Problemen wende ich mich direkt an den Betriebsarzt. Wir haben derzeit das Problem, dass unsere Beschäftigten einen an Tuberkulose erkrankten Kunden haben, mit dem die Kollegen sehr oft Kontakt haben. Da rufe ich doch nicht bei meiner SiFa an. :!: Das Thema wird mit dem Betriebsarzt und Gesundheitsamt abgefackelt. Wenn ich als SiFa mit solchen Fragen konfrontiert werde, dann kann für mich die einzig logische Antwort nur lauten "Dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Für diese Thematik sollten Sie den Betriebsarzt zu Rate ziehen."

    Ich halte es generell so, dass SiFa UND Betriebsarzt immer an den Gefährdungsbeurteilungen beteiligt werden, sofern nicht glasklar erkennbar ist, dass es keine Schnittmengen mit dem Betriebsarzt gibt. Wenn der Betriebsarzt mir mitteilt, dass er zur Gefährdungsbeurteilung nichts mehr beizusteuern hat, ist es auch gut. Dann war er beteiligt, hat aber keine Notwendigkeit erkannt, weiteres ärztliches Fachwissen einzubringen.

    Die Problematik sehe ich eher darin, und habe dies auch schon leidvoll erfahren müssen, dass manche Betriebsärzte gaaaaanz tolle G-Untersuchungen machen (auch welche für die es nach der ArbMedVV gar keine Rechtsgrundlage gibt), aber die aktuelle geltenden Vorschriften gar nicht kennen und auch gar kein Interesse an der Mitwirkung der Gefährdungsbeurteilung haben, weil man damit nicht ganz so viel Geld verdient und vielleicht auch herauskommt, dass man zwar toll untersuchen kann, aber die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nicht gerade die Kernkompetenz ist.

    Gruß Frank

    P.S. Mir ist bekannt, dass die ArbMedVV Vorsorge beinhaltet und keine G-Untersuchungen, aber ich wollte im Sprachgebrauch vieler Betriebsärzte bleiben. ;)

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo zusammen,
    @ Guudsje: sehr löbliche Vorgehensweise. Schade, dass sich das im wahren Leben noch nicht herum gesprochen hat ;( .
    In der Praxis ist es bei mir jedenfalls so, dass die SiFa die Eier-legende-Wollmilch-Sau ist und es den Betriebsarzt einen Fuchs interessiert, dass es eine SiFa gibt (mit der man eh keine Untersuchungen durchführen kann = €) und die Gefährdungsbeurteilung hat er noch nie gesehen, Geschweige dessen, dass er auch nur an seine Mitwirkungspflicht gedacht hätte…
    Schade also um den Baum, auf dessen Papier irgendjemand diese AMR ausdruckt.
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Als Betriebsarzt kann ich dazu folgendes beisteuern: Der Betriebsarzt sollte in meinen Augen eigentlich immer bei der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden. Je nach Thema kann die Beteiligung unterschiedlich intensiv ausfallen. Beispielsweise sind die reinen Unfallgefährdungen und die elektrische Sicherheit in meinen Augen schon recht gut bei der SiFa aufgehoben, während ich bei den Themen Gefahrstoffe, Ergonomie oder psych. Gefährdung unbedingt beteiligt werden möchte.
    In meinen Augen kommt es nicht so sehr darauf an, welche Profession bestimmte Dinge besser oder schlechter kann, sondern es kommt auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen an. Hierbei stelle ich in der Praxis immer wieder große Unterschiede fest. Mein Eindruck ist beispielsweise, dass sich viele SiFas (natürlich nicht alle !) gerne an BG-Empfehlungen/Vorschriften festbeißen, während der Betriebsarzt eher das Individuum im Blick hat.

    Kleines Beispiel aus der Praxis:
    Ein Mitarbeiter hat seinen Schreibtisch so positioniert, dass er seitlich aus dem Fenster einen schönen Blick auf eine Parkanlage hat. Leider ist bei dieser Schreibtischanordnung aufgrund der baulichen Gegebenheiten die von der BG empfohlene Bewegungsfläche nach hinten ca. 5 cm zu klein. Abhilfe könnte nur ein wandständiges Aufstellen des Tisches mit Blick auf eine hässliche Waschbetonwand schaffen.

    Einschätzung SiFa: 5 cm fehlen ... das geht gar nicht ... Tisch muss unbedingt umgestellt werden
    Einschätzung BA: 5 cm fehlen ... macht nichts ... Blick in den Park ist für psych. Gesundheit viel besser als auf die hässliche Wand

    In der Praxis habe ich auch schon häufig die Beobachtung gemacht, dass SiFas grundsätzlich nur eine geringe Gefährdung sehen, sobald Grenzwerte (Staub, Lärm, Gefahrstoffe etc.) eingehalten werden, während Betriebsärzte - mit Blick auf das Individuum - auch bei eingehaltenen Grenzwerten im Einzelfall oder für bestimmte Personengruppen durchaus Gefährdungen ausmachen können. Beispielsweise sollte man in einer Arbeitsumgebung, in welcher der Staubgrenzwert nur knapp eingehalten keine Asthmatiker ohne besondere Schutzmaßnahmen arbeiten lassen.


    ... natürlich gibt es Betriebsärzte, die von nix eine Ahnung haben und nur - oftmals nutzlose - Untersuchungen runterspulen. Ich bin darüber selbst einerseits immer wieder erschrocken, andererseits aber auch verärgert, weil solche Kollegen den ganzen Berufsstand in Verruf bringen. Ich kann nur hoffen, dass solche Kollegen langsam weniger werden. Sie sind häufig ein Relikt aus Zeiten, in denen man die Fachkunde im Schnellverfahren oder autodidaktisch erwerben konnte. Umso mehr sorgt es mich, dass Planungen für eine neue "kleine Fachkunde" bei der Ärztekammer bestehen.

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