Gefährdungsbeurteilung LEK2 Kleinrammbohrungen

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  • Hallo,


    ich bearbeite gerade im Rahmen der LEK 2 meinen Praktikumsbericht.
    Dabei geht es um die Ausführung von Kleinrammbohrungen.
    Im Teilarbeitsschritt "Eintreiben Sonde" habe ich, resultierend aus dem verwendeten Bohrhammer, mehrere Gefährdungen ermittelt. Kann ich für diese Gefährdungen, da es sich um die gleiche Gefahrenquelle handelt, ein einheitliches Ziel formulieren?


    Es wäre so praktisch :)


    Vielen Dank im Vorraus für Eure Meinungen!


    Antje *Kaef*

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  • Ziele müssen smart sein



    [*] S – spezifisch oder simple. <======= wenn du alles zusammenfasst bekommst du hier schon Probleme
    [*]M – messbar.
    [*]A – ansprechend.
    [*]R – realistisch.
    [*]T – terminiert.
    [*]
    [*]Beispiel:
    du arbeitest in der Sonne. Diese blendet dich und verbrennt deine Haut. Gefahrenquelle wäre immer die Strahlung der Sonne.
    aber dein Schutzziel wäre jedesmal ein anderes. Sonnenschutz für die Haut vermindert nicht die Blendung.
    Formulierst du das als ein Ziel ist es nicht mehr eindeutig definiert, folglich wird das Finden einer Lösung sowie das Überprüfen schwerer
    Du kannst höchstens gleiche Gefährdungen zusammenfassen


    und vergiss k.i.s.s. nicht: keep it smart and simple

    Arbeite klug, nicht hart (Dr. Gregory House)

  • Kann ich für diese Gefährdungen, da es sich um die gleiche Gefahrenquelle handelt, ein einheitliches Ziel formulieren?

    Hallo Antje,


    gern kannst du es so tun.
    Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber mehrere Ziele anbieten:

    • Sicherheit der Bohrleute und Baustellenbesucher
    • Schäden an Gebäuden durch Schmutzwasser (ist nicht zu unterschätzen, bei meinem Haus konnte ich es selbst beheben, bei höheren Gebäuden eine Fachfirma-mit den entsprechenden Kosten)
    • Sicherheit von Passanten (Kompressor und Schlammcontainer standen auf öffentlichem Verkehrsraum)
    • Umweltverschmutzung durch austretendes Öl (die Erde konnte ich abtragen, den beschmutzten Gehwegbelag nicht)
    • ...und jede Bohrung muss bei der Wasserbehörde angemeldet werden. Wenn der "Bauherr" das nicht weiß oder die Genehmigung nicht erteilt wird, gibt es die Gefahr einer "Investruine".

    Aber da musst du bei der LEK2 nicht so detailliert angeben?


    Gern kannst du auch zu unseren Netzwerktreffen kommen: drück


    VG Reinhard