SiFa tätig ohne Bestellung?

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  • Hallo Sifaboard Community,


    ist es möglich, dass eine Abteilung eine SiFa (bereits ausgebildet) als SiFa abteilungsintern (Fertigung) arbeiten zu lassen ohne ihn zu bestellen.
    Eine separate Arbeitssicherheitsabteilung (Stabsfunktion) besteht bereits mit bestellten SiFas.


    Gruß
    Eranio

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  • Nein, da § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes die Schriftform vorschreibt.
    Gruß
    Klaus


    Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    § 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit


    (1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf 1.die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
    2.die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,
    3.die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,
    4.die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.
    (2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie über den Einsatz von Personen zu unterrichten, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihm zur Arbeitsleistung überlassen sind.

  • nein - nur mit Bestellung.
    Grundsätzlich ist die Stabsstelle auch für die Fertigung zuständig.
    Würde der Kollege bestellt werden muss auch eine leitende Sifa bestellt werden, falls noch nicht geschehen.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.


    D.h. Obwohl der Mitarbeiter nicht der Arbeitschutzabteilung angehört aber fachlich ausgebildet ist und organisatorisch in eine produzierende Abteilung zuzurechnen ist, ist dieser zu bestellen.
    Zusätzlich wird dieser Mitarbeiter auch in die DGUV Vorschrift 2 "miteinfließen"?
    Richtig?


    Gruß
    Eranio

  • Einspruch Euer Ehren!


    Sollte ein Unternehmen die Anforderungen gem. DGUV 2 erfüllen und keinen "offiziellen Bedarf" an weiteren SiFa's haben, oder ein Abteilungsleiter mit entsprechenden Personalführungskompetenzen, aus welchen Gründen auch immer, einem Mitarbeiter die Aufgabe einer "Abteilungsfachkraft" zuschustern, und die "Unternehmensphilosophie" nicht dagegen sprechen, dann kann es natürlich auch abteilungsinterne Sicherheitsfachleute geben. Nur halt nicht gem. DGUV 2...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • bei mir wird nur der tätig, wer dem Stab angehört.
    Natürlich muss die Sifa organisatorisch der Stabsstelle, im Rahmen seiner Einsatzzeiten, zugeordnet sein.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Einspruch Euer Ehren!


    Sollte ein Unternehmen die Anforderungen gem. DGUV 2 erfüllen und keinen "offiziellen Bedarf" an weiteren SiFa's haben, oder ein Abteilungsleiter mit entsprechenden Personalführungskompetenzen, aus welchen Gründen auch immer, einem Mitarbeiter die Aufgabe einer "Abteilungsfachkraft" zuschustern, und die "Unternehmensphilosophie" nicht dagegen sprechen, dann kann es natürlich auch abteilungsinterne Sicherheitsfachleute geben. Nur halt nicht gem. DGUV 2...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    Klar machbar - NUR nicht nach ASiG und DGUV, also ohne rechtliche Stellung im Arbeitsschutzz.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    3 Mal editiert, zuletzt von AL_MTSA ()

  • Also ich stimme Michael zu. Man kann die SiFa wenn schon eine leitende SiFa bestellt ist, durchaus auch ohne gesonderte Bestellung einsetzen. Ich kenne dies als unterstützende Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort.
    Gruß Martin

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  • Einspruch Euer Ehren!


    Sollte ein Unternehmen die Anforderungen gem. DGUV 2 erfüllen und keinen "offiziellen Bedarf" an weiteren SiFa's haben, oder ein Abteilungsleiter mit entsprechenden Personalführungskompetenzen, aus welchen Gründen auch immer, einem Mitarbeiter die Aufgabe einer "Abteilungsfachkraft" zuschustern, und die "Unternehmensphilosophie" nicht dagegen sprechen, dann kann es natürlich auch abteilungsinterne Sicherheitsfachleute geben. Nur halt nicht gem. DGUV 2...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    Hallo MichaelD,


    diese "Abteilungsfachkraft" meine ich.
    Die Stabsabteilungen hat bestellte SiFas, wo einer leitend ist. Die "Abteilungsfachkraft" würde dazu kommen.


    Ist dennoch möglich "bestellt" aber nicht gem. DGUV V2? Mit anderer Bezeichnung?


    Gruß
    Eranio

  • Dann nenn die Person (überqualifizierten) Sicherheitsbeauftragten. ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hi Eranio,


    das Suchen oder Finden von "Bezeichnungen" für diverse Stellen, dem sind ja keine Grenzen gesetzt. Natürlich könnt ihr solche Stellen in Eurem Unternehmen benennen und bezeichnen.
    Aber wie einige hier schon erwähnt haben, OHNE rechtliche Grundlage.


    Das sollte dem Unternehmensleiter und der "Abteilungsfachkrfaft" kar sein.


    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz


  • Ist dennoch möglich "bestellt" aber nicht gem. DGUV V2? Mit anderer Bezeichnung?

    Man könnte es ja auch anders konstruieren.
    Die Abteilungs SiFa wird für die Abteilung ganz offiziell bestellt. Ihr gegenüber weisungsbefugt ist dann die leitende SiFa. Die Abteilungs SiFa ist für die konkret zu beschreibende Abteilung zuständig. Damit hätte man eine für alle Seiten einigermaßen "saubere" und sinnvolle Lösung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Mehr als sinnvoll ist es schon, wenn eine Führungskraft mehr im Bereich Arbeitsschutz machen möchte als er muss. Da sind mir Berufsbezeichnungen und "rechtliche Konstrukte" sowas von egal...


    Wenn er also die Person, aus welchen Gründen auch immer, nicht bestellen will, kann oder darf weil beispielsweise das Budget für die Stabsstelle bereits erschöpft ist, dann soll er ihn nennen wie er möchte. Ich gehe davon aus, dass Verfahrensabläufe im Unternehmen dadurch nicht behindert, sondern eher unterstützt werden.


    Nochmal: Hut ab und Kompliment für die Führungskraft!!!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Da sind mir Berufsbezeichnungen und "rechtliche Konstrukte" sowas von egal...

    Das mag für Dich gelten, für die "Abteilungs SiFa" möglicherweise nicht. Durch das Konstrukt kann es schnell sein, dass diese SiFa nicht nur beratende Funktion hat, wie dies bei SiFa üblich ist, sondern Akteur wird mit entsprechender Haftung. Da die "Abteilungs SiFa" nicht offiziell bestellt ist, besteht oft auch kein Anspruch darauf die Weiterbildungen der BG kostenfrei zu besuchen, man kann dies dann evt. nur als bezahlender Externer, wenn man überhaupt einen Platz bekommt, denn bestellte SiFa werden da in der Regel bevorzugt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AxelS,


    Du hast nicht wirklich Spass in Deinem Job, oder?!?! Bist Du als Reichsbedenkenträger eingestellt oder König des Konjunktivs?!?!


    In diesem Sinne
    Der Michael


    ...und hey, ist wie so häufig nicht ganz Ernst gemeint!!! ;)

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)


  • ... Da die "Abteilungs SiFa" nicht offiziell bestellt ist, besteht oft auch kein Anspruch darauf die Weiterbildungen der BG kostenfrei zu besuchen, man kann dies dann evt. nur als bezahlender Externer, wenn man überhaupt einen Platz bekommt, denn bestellte SiFa werden da in der Regel bevorzugt.

    Bislang haben mich die BGen nie gefragt, ob ich "als SiFa bestellt wurde". Das einzige, was sie wissen wollten war, ob ich auch dem Unternehmen angehöre.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Ich reihe mich hier mal bei den Bedenkenträgern ein.


    Es geht aus den Ausführungen von Eranio nicht klar hervor, welche Zielrichtung das Konstrukt haben soll.


    Eine Sifa ohne fachliche Weisungsfreiheit, oder eine beauftragte Person nach § 12 Arbeitsschutzgesetz eventuell ohne Machtbefugnisse?


    Für beide gelten Regeln, die einzuhalten sind.


    Insofern teile ich die Ansicht von Axel, dass man dort schnell in eine Haftungsfalle geraten kann. Sowohl als Unternehmer der den Rat beim Falschen eingeholt hat, oder auch als Akteur.


    Gruß


    Klaus

  • Bislang haben mich die BGen nie gefragt, ob ich "als SiFa bestellt wurde". Das einzige, was sie wissen wollten war, ob ich auch dem Unternehmen angehöre.

    War bei mir bisher auch so.


    Und das Konstrukt das es neben den bestellten Sifa noch abteilungseigene Leute gibt die sich intensiv dem Thema Arbeitsschutz widmen ist jetzt nicht so selten. Ich kenn da einige Unternehmen.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Bislang haben mich die BGen nie gefragt, ob ich "als SiFa bestellt wurde".

    Ich wurde schon von entsprechenden Weiterbildungen der BG abgewiesen unter dem Hinweis, dass die bestellten SiFa Vorrang haben und nur wenn noch Plätze frei sind würde ich evt. zum Zuge kommen. Da die Kurse oft ausgebucht sind, konnte ich dann nicht teilnehmen. Es gibt auch BGen, die eine Mindesteinsatzstundenzeit fordern, so dass Teilzeit SiFa dort kaum eine Chance für Weiterbildungen haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.