Verbandbuch vs. Meldeblock

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  • Ja da hast du Recht, aber man geht halt im Normalfall nicht von Datenmissbrauch aus, oder? Da bin ich gutmütig und positiv eingestellt.

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  • ich verweise auf meinen Beitrag Nr. 8 aus 2014. Datenschutzrechtlich ist ein Verbandbuch problemlos möglich.

    Ja das ist bekannt....


    allerdings wollte ich TomWag78 nur darauf Hinweisen, das der Ablauf den ich geschildert habe nicht ganz ok ist, aus Sicht des Datenschutzes.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ja ich weiß schon was du meinst, aber wenn du es selber nicht aufbewahrst, dann können Daten immer missbraucht werden.
    Eine betriebsferne Person sollte da beispielsweise keine Einsicht haben, das ist auch klar.

  • Hi,

    ich greife das mal auf weil wir eine eigene Lösung Gestrickt haben für uns und unsere Kunden:

    Wenn ein EH-Kasten, Augenwaschflasche o.ä. Geöffnet/Entnommen wird, kommt sofort in unser Leitstelle die Meldung "Objekt XXXX, Station YY Ausgelößt, EH-Kasten 1", die Meldung geht auch an die Ersthelfer und ggf. Wachschutz und Firstresponder raus, wodurch idr. 2 Ersthelfer innerhalb von <90s an der Station sind, parallel wird das Einsatzprotokoll (nach FWDV damit wir das ByFwG Einhalten) und der Verbandsbuch eintrag vorausgefüllt und als Push auf die Handys der Ersthelfern geschickt, die das dann Vorort Ausfüllen und zurückschicken, von da aus geht es den Meldeweg im Unternehmen. Zusätzlich wird bei uns in der Logistik automatisch der Tauschauftrag erzeugt so das das Material innerhalb von idr. 1 Werktag erneuert ist.

    Liebe Grüße

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  • Ist das nicht etwas übers Ziel hinausgeschossen? Die Verbandkästen sind so konzipiert, dass sie jährlich ausgefüllt werden müssen.


    Augenspülungen sind etwas ernsthaftere Anwendungen als Pflaster, aber deren Einsatz wird JEDERZEIT strikt gemeldet, da wirklich alle wissen, dass es gut ist, wenn die Augenspülungen einsatzbereit sind. Eine elektronische Logistik ist da völlig überflüssig.


    Abgesehen davon, wenn Augenspülungen so extrem wichtig sind, wegen Gefährdung durch Chemikalien, dann sind die mit fließend Wasser besser als die Flaschen.


    Was ist bescheuert finde: in vielen Orten sind Pflaster und Kältekompressen die einzigen Anwendungen. Da nutzen wir Pflasterspender. TROTZDEM müssen im Verbandkasten die ganzen Pflaster vorgehalten werden, die dann darin verrotten... Da werde ich mir noch überlegen, ob wir uns über die DIN hinwegsetzen, und Pflaster nicht IM Verbandkasten vorhalten, sondern nur noch daneben (in physischer Nähe von weniger als 10 cm).


    Für Verbandkästen, die mobil eingesetzt werden könnten, gilt diese Überlegung nicht.

  • zzz eine gute Überlegung

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Siegel brauchen wir nicht.


    Kleine Firmen: Ersthelfer werden gepusht (per Mail) und geben Rückmeldung, oder ich schaue selbst.

    Große Firmen: Lieferant drängt sich immer wieder auf, ab und zu wird er rein gelassen, darf prüfen (mindestens jährlich) und fehlende Teile liefern.


    Ein Siegel ist eine Art psychische Sperre. Die will ich nicht,

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  • Ich hab die Erste-Hilfe-Koffer mit Siegel + Pflasterspender direkt daneben + Ausgabe zusätzlicher Kältekompressen in die Abteilungen herein jetzt ein 3/4 Jahr umgesetzt und es klappt wunderbar. Die Pflasterspender mussten zwar teilweise schon aufgefüllt werden, obwohl unser elektronsiches Verbandbuch das nicht hergibt aber die Erste-Hilfe-Koffer sind alle vollzählig. In 3 1/4 Jahren werde ich diese hoffentlich einfach gegen neue austauschen lassen.

    Gruß Roland

  • @azrazr Über das Ziel hinaus geschossen, auf den Ersten blick Absolut, in einem "Normalen" Betrieb absolut, nur hatten wir das Problem das selbst Amputierte Hände unter dem Tisch gekehrt Wurden, seit wir diese Komplexe Lösung haben, gibt es immerhin eine Übersicht was passiert ist. Der andere Vorteil ist wir haben aktuell knapp unter 500 EH-Kästen für die wir Verantwortlich sind, da ist das fast unmöglich das anders zeitnah zu machen, weil ein Mitarbeiter die alle Kästen abfährt ist teurer als die Fernüberwachung.

    Der Grund warum wir die Augenwaschflaschen haben ist das wir häufig kein Wasser haben und wir die in einem Modul haben mit EH-Kasten, Augendusche und Beatmungsmaske sowie Übertragungseinheit.

    Ich habe die Tage nen Termin mit der BG, ich bin bei euch das die Pflasterspender absolut sinnvoll sind, ich frage mal an ob die das als Alternative zu den im EH-Kasten erlauben.

  • NicolasGrebe


    NICHT fragen! Machen! Wenn Du fragst, wird sich die BG herauslavieren mit der butterweichen Aussage. Sie werden NICHT sagen "tu's nicht", und auch nicht "tu's", sondern etwas Ähnliches wie "Verbandkästen nach DIN garantieren das Erreichen der festgelegten Schutzziele". Solcherlei MÜSSEN die sagen - das ist eine BEHÖRDE. Die BG ist nicht der Motor des Fortschritts :)


    Worst case: Bei einer Begehung (wie oft kommen die?) Auflage, die Verbandkästen binnen 2, 4, 6 oder mehr Wochen aufzufüllen. Aber völlig UNWAHRSCHEINLICH, dass die BG drauf kommt.

    Eher möglich, dass sich ein korinthiger Auditor damit wichtig machen will.


    Pflaster retten auch keine Menschenleben. Vor Gericht hat eine DIN mit einer schwächeren Wirkung als die Spender-Lösung ohnehin keinen Bestand. Selbstverständlich müssen die Pflaster auch jederzeit hygienisch sein. Nicht vergessen: eine Norm ist die persönliche Meinung einer kleinen Gruppe von Menschen. Man kann sich der Meinung anschließen, dann wissen alle, was Sache ist, oder man kann eine eigene Lösung finden, die gleichwertig oder besser ist. bei der Pflasterbox sehe ich keinen Nachteil gegenüber dem Verbandkasten, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Einer gefunden werden kann. Die Sache ist einfach ZU trivial. pflaster = Pflaster. Ort = Ort. Zugänglichkeit Pflasterbox = besser. Anzahl pflaster Pflasterbox = besser. Hygiene = gleich (meist kommt die Pflasterbox vom gleichen Hersteller-Pool wie die Erste Hilfe Kästen, also sollten die den selben Schutz-Standard für die pflaster bieten)


    Die Pflaster, die außer der angebotenen Größe noch laut DIN vorgeschrieben sind, natürlich weiterhin drin lassen. Wenn die Wunde oberflächlich, aber lang ist, kannst nicht mit Fingerpflaster ankommen.


    Hier geht es echt nicht um Leben und Tod - sondern um eine (teure) Dienstleistung an den Mitarbeiter. Egal - macht!


    Wir haben es gemacht - NULL Reaktion von der TAP - außer, dass er den Pflasterspender gut fand.


    Fragen würde ich nur bei Dingen, von denen ich selbst nicht überzeugt wäre, dass sie gut sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Moin,


    lasst die Pflastersets doch einfach im Erste-Hilfe-Kasten und die BG ist definitiv glücklich.


    Wir haben sicher nicht die besten Konditionen aber bei 2,75 € (Einzelkauf) für das Pfasterset nach DIN 13157 haben wir die Pflasterspender einfach zusätzlich installiert. Selbst bei 500 Erste-Hilfe-Kästen und ~1.500 € hätte da bei uns niemand quergeschossen. 500 Pflasterspender fallen da schon anders ins Gewicht^^

    Gruß Roland

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  • Wir haben es gemacht - NULL Reaktion von der TAP - außer, dass er den Pflasterspender gut fand.

    Das kann ich bestätigen!

    Unser "Aufsichtsbeamter" hat auch positiv auf die Pflasterspender reagiert.

    Kein Ton zu den verklebten und gesiegelten Verbandkästen (Wir haben die in einigen Betrieben die ich betreue zur effizienteren Prüfung mit dem Unternehmensstempel auf einem Kleber, über die Öffnung versehen. Da kommt das Ablaufdatum drauf und wenn der Sani jetzt prüfen will prüft er nur die Daten).

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hallo zusammen,


    ich melde mich jetzt auch nochmal aus Datenschutzgründen zu diesem Thema. Unsere Datenschutzbeauftrate hat mich daraufhingewiesen, dass die Verbandbücher, die sich an den Erstehilfe Boards befinden, so nicht datenschutzkonform sind und wir einen Meldeblock benötigen.

    Ich finde es eigentlich auch keine schlechte Idee, dass der MA den Zettel direkt zur FK bringt, denn diese muss ja eigentlich sowieso direkt über den Unfall informiert werden. Allerdings habe ich da irgendwie auch die Befürchtung, dass die MA dann nichts mehr melden..

    Habt ihr inzwischen auch alle Meldeblöcke?


    Liebe Grüße

  • Hallo,


    da hat sie Recht.
    Man muss entscheiden, wie man es in seinem Betrieb unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes handhaben möchte. Beides ist möglich.

    Die UK/FUK BB hat sich in 2018 zu diesem Thema geäußert.


    Gruß Anni

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  • Hi,


    was hat denn die Datenschutzbeauftragte genau am Verbandbuch am Erste-Hilfe-Board bemängelt? Pack es in den Erste-Hilfe-Kasten und gut ists. Oder in eine andere Aufbewahrungsmöglichkeit am Board (z.B. Täschchen o.ä.). Wenn sich nur Beschäftigte in der Halle aufhalten spricht auch nichts dagegen, das Verbandbuch am Bord einfach aufzuhängen.


    ich empfehle allen Kunden weiterhin das Verbandbuch. Beim Verbandbuch sind die Vorgaben des Datenschutzes mit Abstand am einfachsten einzuhalten und sie bringen den geringsten Aufwand zur Dokumentation der Unfälle mit sich. Dementsprechend ist bei meinen Kunden das Verbandbuch am häufigsten in Verwendung.


    Und nein, der Vorgesetzte interessiert sich sicher nicht für jedes Pflaster, das benötigt wird, und er muss sicher nicht über jeden Unfall informiert werden. Kleine Verletzungen kann der Betroffene einfach selbst versorgen und dokumentieren ohne irgendwen hinzuzuziehen. Und die Erfahrung zeigt tatsächlich: je höher der Aufwand für die Dokumentation ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass alles dokumentiert wird. Je niedrigschwelliger das Angebot zur Dokumentation, desto besser. Und auch hier ist das Verbandbuch meiner bisherigen Erfahrung nach das niedrigschwelligste Angebot.


    schöne Grüße

  • Wenn sich nur Beschäftigte in der Halle aufhalten spricht auch nichts dagegen, das Verbandbuch am Bord einfach aufzuhängen.

    Was gehen die anderen Beschäftigten die Verletzungen anderer an?

    Streng genommen enthält das Verbandbuch personenbezogene medizinische Daten, die einem besonderen Schutz unterliegen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und die Realität sieht in der Regel so aus, dass es die Anwesenden eh mitbekommen, weil der Kollege z.B. laut genug flucht oder das Pflaster am Finger danach nicht zu übersehen ist und den Kollegen selbstverständlich erzählt wird, was einem passiert ist. Somit wissen eh alle Bescheid und es gibt keine schützenswerten Daten zu dem Ereignis mehr im Betrieb ;).