Hallo Community,
zum Thema Ladungssicherung folgende Frage von meinen Kunden, einem Großhändler mit Abholmarkt und eine Baumarktkette. Kunde, entweder Privatperson oder Geschäftspartner/Inhaber, kauft Ware und verlädt diese entweder selbst oder mit Hilfe des Personals auf seinem Fahrzeug. In den häufigsten Beispielen geht es um Beladung offener PKW-Anhänger, ein- oder zweiachsig.
Kunde verlädt oder lässt verladen und führt die Ladungssicherung überhaupt nicht oder nur sehr rudimentär durch. Auf Ansprache durch das Personal meiner Kunden wird nicht eingegangen. D.h. Kunde fährt vom Hof ohne sich weiter darum zu kümmern. Einen Kilometer weiter kommt es zum Unfall durch nicht vorhandene Sicherung und Ware stürzt auf die Strasse und verletzt einen Radfahrer. In diesem speziellen Fall war es eine Palette Blähtonsteine (Pflanzsteine), die als Palette eine Höhe von ca. 1,70 mtr. hat und mehr als deutlich die normale 40cm-Bordwand des Anhängers übersteigt.
Hätte das Verladepersonal den Fahrer am wegfahren hindern MÜSSEN oder DÜRFEN? Es war ja offensichtlich, dass die Gefahr gegeben war. Hätte der Verlader einschreiten müssen, wenn der Kunde nicht auf Ansprache durch die Staplerfahrer reagiert? Wer ist für den Unfall haftbar zu machen? Klar, §22,23 STVo, aber das alleine kann es ja nicht sein.
Mein Kunde hat die Befürchtung, dass er seine Kunden verliert, wenn er sie wegen nicht oder ungenügender Sicherung nicht fahren lassen würde. Ist er überhaupt auch rechtlich dazu in der Lage?
Oder wäre da ei Anruf bei der Polizei angeraten? Das ist ja ein Ritt auf des Messers Schneide, ich verstehe da meinen Kunden ein Stück weit. Anschwärzen, das macht man ja gar nicht, habe ihm aber sehr deutlich gesagt, dass es zu unser aller Schutz ist, solche Leute entsprechend zu maßregeln. Wenn nicht, werden sie es immer wieder tun, die Folgen sind ja fast schon vorprogrammiert.
Würde mich mal interessieren, eure Meinung hier zu hören.
Danke und viele Grüße
Willy