Hallo Kollegen,
Da wir gerade wieder kurz vor der Jährlichen UVV Prüfung unserer 30 Kommisionierstapler (Still EK-X 10 bis 6.45m Komm-höhe) sind,
beschäftigen wir uns gerade mit dem Thema der Abseilvorrichtung und dem Thema der Unterweisung der Abseilvorrichtung.
Ich war per mal mit meiner BG in Kontakt, die meinten, das es auf die Gefährdungsbeurteilung und die Entscheidung des Chefs ankommen würde
ob dies Unterwiesen werden muß.
Klar das dan mein Chef sagt das brauchen wir nicht, es sind immer genug weitere Stapler im Einsatz und zudem gibt es eine Notabsenkung.
Wie sind den da eure Erfahrungen??
Kann man eigentlich die Abseilvorrichtung einfach entfernen wen sie nicht genutzt werden muß oder erlischt dan die Betriebszulassung?
Vielen Dank für eure Antwort.