Sicherheitsvorrichtung entfernen

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  • Hallo Kollegen,


    Da wir gerade wieder kurz vor der Jährlichen UVV Prüfung unserer 30 Kommisionierstapler (Still EK-X 10 bis 6.45m Komm-höhe) sind,
    beschäftigen wir uns gerade mit dem Thema der Abseilvorrichtung und dem Thema der Unterweisung der Abseilvorrichtung.



    Ich war per mal mit meiner BG in Kontakt, die meinten, das es auf die Gefährdungsbeurteilung und die Entscheidung des Chefs ankommen würde
    ob dies Unterwiesen werden muß.
    Klar das dan mein Chef sagt das brauchen wir nicht, es sind immer genug weitere Stapler im Einsatz und zudem gibt es eine Notabsenkung.


    Wie sind den da eure Erfahrungen??


    Kann man eigentlich die Abseilvorrichtung einfach entfernen wen sie nicht genutzt werden muß oder erlischt dan die Betriebszulassung?



    Vielen Dank für eure Antwort.

    "Es gibt viele Wege zum Glück
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."

    Albert Einstein

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  • Hallo,


    das Unterweisen zum Umgang mit der Abseilvorrichtung ist bei uns auch nen Thema.
    Wir haben eine Hubhöhe von 9 Meter, Schmalgang.
    Und das immer jemand in der Nähe ist /das mitbekommt ist nicht gewährleistet.


    Von daher ist ein Verzicht auf die Abseilvorrichtung bei uns nicht möglich.


    Die Leute murren zwar wenn sie sich praktisch abseilen müssen, finden es hinterher aber gut. Gerade weil es aus 9 Meter Höhe doch Überwindung kostet , auszusteigen und sich abzuseilen.
    Kann ich aus eigener Erfahrung sagen, weil ich das mitmache. Auch um zu zeigen, dass ich von den Leuten nichts unmögliches verlage bzw. etwas was ich nicht auch machen würde.
    Kommt bei den Leuten gut an.


    Ich denke, es kommt auf die Gefährdungsbeurteilung an.
    Wenn Ihr sicherstellen könnt, dass die Arbeiter auch enderweitig sicher nach unten gelangen können, immer jemand die Ablassvorrichting bedienen kann, ist es Eure Entscheidung.
    Andererseits gehört die Abseilvorrichtung zum Gerät, zu Zulassung.
    Ich würde Kontakt mit der BG aufnehmen.


    Trauriger Fakt ist doch, wenn man den Kollegen zuhört, dass die eher übers Regal absteigen, obwohl streng verboten!, weil dir 3x eher unten sind als dass sie das Geschirr angelegt haben.


    Gruß
    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Trauriger Fakt ist doch, wenn man den Kollegen zuhört, dass die eher übers Regal absteigen, obwohl streng verboten!, weil dir 3x eher unten sind als dass sie das Geschirr angelegt haben.

    Bis mal einer abstürzt......
    Aber mal ehrlich wenn ich so was von einem Kollegen höre, muss doch gehandelt werden!!

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin,


    Regale und Stapler-Hubmaste, das sind keine Klettergerüste. Eine Benutzung hier ist ein no-go!


    Dann bleibt die Gretchenfrage: Wie komme ich da runter?


    RedBull? Ein Sprung in bereitgestelltes Verpackungsmaterial? Alles Mist. Eine lange Leiter habe ich dort auch nicht.


    Also wie soll es gehen? Da bleibt nur eine PSA mit langem Seil.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • kelte: Sicher muss da gehandelt werden, keine Frage.
    Aber was außer Unterweisungen und Übungen ist sinnvoll?


    Der Gang ist so eng dass man auch nicht anders aus der Gondel rauskommt.
    Wird wer erwischt, der an Regalen oder anderen Sachen herumklettert, bekommt auch eine Abmahnung, sonst hilt das nicht.


    Aber es ist schon erschreckend was man so bei Begehungen sieht, wo überall herumgeklettert wird :(
    Und wenn man dann mit dem Chef / Abteilungsleiter spricht hat der die Kletterei vorher "noch nie gesehen". Wer´s glaubt. :(
    Aber ich darf dann sofort dafür sorgen, dass eine geeignete Leiter gekauft wird, und die Leute sind hinterher begeistert.


    Gruß
    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hi Veit,


    es gibt zwei Möglichkeiten:


    1. der Stapler bleibt in der Höhe stecken und es bekommt niemand mit bzw. es ist organisatorisch nicht sichergestellt, dass innerhalb eines adäquaten Zeitraums geeignetes Bedienpersonal zum steckengebliebenen Stapler kommt und den Notablass durchführt.
    => in diesem Fall muss das Notabseilsystem in der Fahrerkabine mitgeführt und das Personal mindestens jährlich praktisch im Umgang mit dem Abseilsystem geschult werden.


    2. der Stapler bleibt in der Höhe stecken, das bekommt sofort jemand mit oder wird über entsprechende Kommunikationseinrichtungen informiert und innerhalb eines akzeptablen Zeitraums (ein Zeitraum von 20 bis 30 min bis zum Ende der Rettungsaktion erscheint mir hier akzeptabel) trifft geeignetes Personal am steckengebliebenen Stapler ein und führt den Notablass durch.
    => in diesem Fall kann als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung rauskommen, dass die Rettung in der Höhe steckengebliebener Personen sichergestellt ist und das Notabseilsystem somit vom Fahrer des Staplers nicht benötigt wird. Dann kann auf die jährliche Abseilübung der Mitarbeiter verzichtet werden und das Notabseilsystem (Karabiner, Packsack mit Auffanggurt, Abseilgerät und Seil) muss nicht in der Kabine mitgeführt werden (ich rate sogar dringend davon ab, das Abseilsystem mitzuführen, wenn die Mitarbeiter nicht vernünftig im Umgang damit geschult werden).


    schöne Grüße

  • @ ADR-User
    Das kann ich mir vorstellen, es gibt immer schlaue MA die sagen ach was das mach ich so, da klettere ich geschwind runter und was soll da schon geschehen, bei mir doch nicht. Tzzzz . die haben wir alle dabei. leider ist es sehr schwierig diejenigen eines besseren zu belehren.


    Ich werde mich jetzt über die Gefährdungsbeurteilung her machen und mal schauen was ich da so entdecke.
    Da bei uns jedoch nie jemand alleine im Lager mit dem Stapler unterwegs ist und der Mann von der BG es mir so erklärt hat, das wen es gewährleistet ist, das immer jemand da ist auf die Abseilvorrichtung und dessen Unterweisung verzichtet werden kann. Natürlich nur nach Absegnung vom Chef.


    Er konnte mir jedoch nicht sagen ob das auch für die Betriebszulassung vom Hersteller gilt oder ob sie dann erlischt.


    Wir werden sehen-




    @ MrH


    Da geb ich dir recht, bei uns wussten die meisten gar nicht das es eine Abseilvorrichtung am Stapler gibt, geschweige den damit um zu gehen. deshalb lieber gar keine.

    "Es gibt viele Wege zum Glück
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."

    Albert Einstein

  • Moin,


    die grundsätzliche Frage ist doch:
    Wie kommt der MA unbeschadet und ohne Experimente auf den Hallenboden zurück?


    Wenn es sicher ist, das MA Nr.2 vorhanden ist und der kann eine Notablasssung bedienen, Hilfe holen, eine Leiter hinstellen oder der hat eine andere praktikable Lösung, dann begründe das in deiner GB und gut ist's.


    Die Unverbesserlichen, die jetzt gerne klettern möchten, sollten das nicht tun. Machen sie das trotz Verbot und Anweisung, dann gibt es immer noch personalrechtliche Prügel. Vielleicht muß dann einfach einmal ein Status gesetzt werden. Ist sicher blöd, doch was willst du sonst machen? Die Unverbesserlichen per Hochdruckreiniger vom Hallenboden entfernen?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi,


    da baulich nichts am Gerät verändert wird (die Öse am Stapler bleibt, weil sie fest am Stapler angebracht ist, lediglich das lose im Packsack mitgeführte Abseilmaterial wird entfernt) gehe ich davon aus, dass die Betriebszulassung nicht erlischt. Beim KFZ erlischt die Betriebserlaubnis bekanntlich auch nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung, die nicht fest im bzw. am Fahrzeug verbaut ist (wie Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste), nicht mitgeführt wird.


    Im Zweifel gilt: Hersteller kontaktieren und nachfragen.


    schöne Grüße

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  • Jetzt muss ich doch mal fragen, wie es bei euch mit, heute durchaus gängigen, Kommunikationseinrichtungen (Mobiltelefon) aussieht?!? Kann hierdurch nicht sichergestellt werden, dass im Falle eines technischen Defektes zeitnah Unterstützung herbeigerufen werden kann?


    Bevor ich mit meinen Leuten in die Wand steige, vertraue ich doch lieber auf professionelle Unterstützung bei der "Höhenrettung".


    In diesem Sinne
    Der Michael


    PS: Und frohe Ostern zusammen...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)


  • Bevor ich mit meinen Leuten in die Wand steige, vertraue ich doch lieber auf professionelle Unterstützung bei der "Höhenrettung".

    Hallo,


    die Höhenrettung mag in diesem Fall zwar eine Option sein und sollte in einem entsprechenden Notfallplan auch berücksichtigt werden. Aber im Vorfeld sollte man sich Fragen, gibt es eine in der Nähe? Wie lange brauchen die bis zu mir? Anfahrtszeit von 45 Min durchaus Möglich. Von deren Rüstzeit und vorhanden Anschlagpunkten mal abgesehen. Die üblichen Steckleitern der Feuerwehr haben z. Bsp. eine Rettungshöhe von 7,20m. Also mit Hersteller und BG/UK reden ob dies auch eine Option wäre. Denkbar sind auch viele andere technische Möglichkeiten die in Richtung Mobilfunk gehen.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • eine Leiter hinstellen

    Ist das praktikabel? In entsprechender Höhe vom Stapler auf die Leiter umsteigen stelle ich mir auch nicht sonderlich einfach und sicher vor.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,


    ich mir auch nicht. Aber: Immer noch besser als im Regal runterzuklettern oder oben zu bleiben. Vielleicht muß ja auch einmal jemand den umgekehrten Weg gehen: Rauf zu einem Patienten? (Daran gar nicht denken.)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Stephan.


    wir reden doch hier in der Eingangsfrage von Möglichkeiten, mit denen ein "gestrandeter" Staplerfahrer wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkommt. Dementsprechend ist er mobil. Meine Frage geht einfach dahin, wenn er einfach durch einen technischen Defekt steckenbleibt, muss ich dann wirklich über "Abseilvorrichtungen" nachdenken um zu verhindern, dass als einzige Möglichkeit der "Regalabstieg" bleibt? Ich glaube halt nein. Er könnte einfach irgendwem Bescheid sagen. Das ich mir dann bei großen Höhen Gedanken im Vorfeld machen muss ist klar. Allerdings weiss jeder, der schon mal in einem Seil gehangen hat, das es mit einmal "Training" im Jahr nicht wirklich getan ist um in der Lage zu sein, im Ernstfall richtig zu handeln.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)