Prüfung einer Sprinkleranlage (Dieselaggregat) Lärm im Gewerbegebiet

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  • Hallo zusammen


    Hier eine Frage zur Lärmmessung. Wir haben verschiedene Hallen mit einer Sprinkleranlage gesichert, die Überprüfung der Anlage erfolgt monatlich, hierzu laufen die Aggregate ca 2 Stunden. Jetzt soll die Prüfung auf 4.00Uhr gelegt werden (zuvor wurde immer zwischen 6-7 Uhr begonnen). Die Abgasleitungen werden an der Außenwand geführt, die Läutstärke hier ist jedoch immer noch recht hoch.
    Darf die Prüfung so früh durchgeführt werden? Wieviel dB sind zulässig und wo wird gemessen.
    Nachbarn gibt es hier in gewissen Abständen.


    Gruß
    MST

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  • Hallo,


    erkundige dich bei deiner örtlichen Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


    Seit ihr in einem Wohngebiet, einem Gewerbegebiet, einem Mischgebiet?
    Wie laut ist laut?
    Braucht ihr eine Sondererlaubnis?


    Den Anwohner interessiert aber, was kommt bei ihm im Schlafzimmer an Lärm an. Da gibt es etwas wie Nachtruhe. Hier sind örtlich Uhrzeiten und Pegel hinterlegt.


    Ich kenne es von einer meiner alten Firmen: Mischgebiet, vor 7:00 Uhr kein Lärm.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo MST,


    in der TA Lärm findest Du alle relevanten Angaben.
    Ohne Gewähr: Nachts sollten es 50 dBA sein


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hi,


    grundsätzliche Vorgaben über Immissionsrichtwerte enthält die TA Lärm:
    b) in Gewerbegebieten nachts 50 dB(A)
    c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten nachts 45 dB(A)
    d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten nachts 40 dB(A)
    e) in reinen Wohngebieten nachts 35 dB(A)
    f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten nachts 35 dB(A)
    Nachts ist der Zeitraum von 22 bis 6 Uhr.


    Zusätzliche Vorgaben können im Landesimmissionsschutzgesetz, in kommunalen Satzungen sowie in behördlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung oder BImSchG-Genehmigung) enthalten sein.


    1. Schritt: behördliche Genehmigungen überprüfen, ob Vorgaben zum Lärmschutz vorhanden sind.
    2. Schritt: Rücksprache mit dem Ordnungsamt, ob kommunale Regelungen zum Lärmschutz vorhanden sind.
    3. Schritt: Lärmmessungen durchführen, ob die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden (gemäß LImSchG und TA Lärm). Ggf. Rücksprache mit der für den Immissionsschutz zuständigen unteren Verwaltungsbehörde halten.


    schöne Grüße

  • Verleg die Prüfung auf Zeiten zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr oder, der bessere Weg, baut einen Schalldämpfer ein.
    TOP
    Die Nachbarn freut es und der Probelauf kann zu jeder Uhrzeit stattfinden.




    Mfg

    FS

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  • Hallo,

    warum so früh? Zum Rest wurde schon alles notwendige geschrieben.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010