Alles anzeigenMoin,
mit Excel klappt das wunderbar. Excel berechnet für mich die Fristen und stellt das Ganze dann grafisch in einem Ampelsystem dar (siehe Bild). Dazu noch eine kleine Statistik, und fertig ist die Kiste.
Gruß Frank
Hallo @Guudsje
wie immer dein Engagement und die Ausarbeitung in allen Ehren - aber bist DU auch noch Betriebsarzt?
Sowohl die ArbMedVV, als auch die dazugehörige AMR 2.1 - Fristen für die Veranlassung der Vorsorge richtet sich sowohl bei den festzulegenden Fristen, als auch zu den Inhalten an den Betriebsarzt und je nach Information unter die ärztliche Schweigepflicht.
Wenn arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt wird, ist i.d.R. auch ein Betriebsarzt vorhanden und dann soll dieser auch seine Aufgaben wahrnehmen.