Medikamentenbeauftragte?

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  • Hallo,
    ein Kunde von mir hat mich gefragt, ob die einen Medikamentenbeauftragten brauchen und ob dieser auch extern gestellt werden kann.
    Der Kunde ist eine Behinderteneinrichtung mit Wohnheimen, es werden auch entsprechende Medikamente verabreicht.

    Meine Frage ist: Brauchen die sowas wirklich? Ich finde immer nur den § 112 SGB, da ist das aber irgendwie nicht verständlich dargestellt. Und Arbeitsmedizin ist eh nicht so ganz mein Thema. Und hier in der Suche habe ich auch nichts gefunden. ;(

    Aus meiner Sicht wäre es vielleicht einfacher, wenn der Kunde einen Mitarbeiter Weiterbildet, und dieser das dann übernimmt. Ist doch eigentlich im Bereich des QM angesiedelt, oder liege ich da falsch? ?(

    Grüße
    Ralf

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  • Hallo,

    zwar kein Wohnheim aber vielleicht hilft die DGUV 202-092 (Kindertageseinrichtungen) für eine erste Einschätzung.

    Bei uns ist das Thema im QM geregelt, angefangen beim Vorhandensein der ärztlichen Verordnung, intensiven Schulungen zum Thema (Medikamentenvergabe = Behandlungspflege), Unterweisungen usw.
    Kann man organisatorisch beim Medizinprodukte-Beauftragtem ansiedeln, den es ja dort geben muss.
    Wie sind denn alle anderen Themen der Pflege dort geregelt?

    Gruß

  • Hallo,
    was sagt die Betriebsmedizin zu dem Thema?
    Bei uns im QM geregelt nur Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung verabreichen Medikamente.

    Gruß
    Marc

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc